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Dienststellenbesuch beim Zollkriminalamt – Außenwirtschaftsüberwachung und Informationsveranstaltung für die Beschäftigten der Financial Intelligence Unit (FIU) in Köln

Am 19. Oktober besuchte der Vorsitzende des Hauptpersonalrats und stellvertretende BDZ Bundesvorsitzende, Thomas Liebel, gemeinsam mit dem Vorsitzenden des örtlich verselbständigten Personalrats beim Zollkriminalamt (ZKA), Jürgen Drees (BDZ), den Arbeitsbereich des ZKA, dessen Beschäftigte sich unter anderem mit der Durchsetzung der Sanktionen betreffend der Ein-, Aus- und Durchfuhr von Waren, insbesondere aufgrund des Ukraine/Russland Krieges, beschäftigen.

Beide machten sich ein Bild über die Tätigkeitsfelder der Außenwirtschaftsüberwachung, die aktuell sehr im politischen Fokus steht. Dabei muss unterschieden werden zwischen dem sanktionierten Finanzsektor, bei dem es um das „Einfrieren von Vermögenswerten“ geht und dem Nichtfinanzsektor, bei dem es um die Verhinderung von sanktionierten Ausfuhren geht.

Durch den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine sind die Zahlen der nicht zulässigen Ausfuhren nach Russland sprunghaft angestiegen, sodass das Telefon der Hotline der Außenwirtschaftsüberwachung nicht mehr stillsteht. Besondere Aufmerksamkeit bereiten hier die sogenannten Dual Use Waren. Das sind Waren, die sowohl zivil als auch militärisch genutzt werden können. Sowohl Thomas Liebel als auch Jürgen Drees stellten fest, dass die Kolleginnen und Kollegen mit großer Sorgfalt und großem Engagement ihrem täglichen Einsatz nachgehen. Eine rasche personelle Unterstützung, gerade in diesem sensiblen Bereich, wäre für alle Beteiligten wünschenswert.

Am 20. Oktober fand dann eine Informationsveranstaltung seitens des verselbständigten Personalrats speziell für die Mitarbeiter/innen der FIU am Standort Köln Dellbrück statt. Hier hatten die Kolleginnen und Kollegen die Möglichkeit, sich über die weitere Zukunft der FIU im Hinblick auf die neu zu schaffende Bundesoberbehörde zur Bekämpfung der Finanzkriminalität (BBF) zu informieren. Die BBF soll auf einem 3-Säulen-Modell basieren: einem Bundesfinanzkriminalamt (inklusive der Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung), der FIU und einer Zentralstelle für Geldwäscheaufsicht. Thomas Liebel gab einen Überblick über den zeitlichen Ablauf und die einzuhaltenden Rahmenbedingungen für die Errichtung einer derartigen Behörde. Danach soll die BBF bis zum Kalenderjahr 2024 mit einer Aufbauphase errichtet werden und bis zum Kalenderjahr 2026 ihre operative Tätigkeit aufnehmen.

Er betonte ausdrücklich, dass die durch den BDZ für die Zöllner/innen erreichten hohen sozialen Standards auch für die beabsichtigte Integration der FIU in die neu zu errichtende Behörde gelten müssen. Auch die in der Zollverwaltung eingeführten Dienstvereinbarungen, bspw. DV Mobiles Arbeiten, werden weiterhin in der neuen Bundesoberbehörde zur Anwendung kommen – das zeigen die Erfahrungswerte aus vergangenen Projekten zu Behördenumstrukturierungen. Ludger Berning, Mitglied im Vorstand des Gesamtpersonalrates bei der GZD, ging noch auf die künftige personalvertretungsrechtliche Betreuungssituation ein und erläuterte den Kolleginnen und Kollegen, wie ihre Interessen von welchem Personalratsgremium künftig vertreten werden.

Insgesamt gesehen war es eine gelungene Veranstaltung, die bei Vorliegen näherer Details zur Errichtung der BBF wiederholt wird, damit die betroffenen Beschäftigten transparente Informationen erhalten. An dieser Stelle nochmal ein Dank an die Leitung der FIU, dass diese Informationsveranstaltung stattfinden konnte.

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