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Eilzuständigkeit für Zollvollzugskräfte: NRW-Landesregierung muss ihre Position endlich korrigieren

Angesichts der angespannten Situation der inneren Sicherheit in Nordrhein-Westfalen unterstützt der BDZ den Vorstoß seines Bezirksverbands Westfalen, die Eilzuständigkeit für die Zollvollzugskräfte in das entsprechende Landesgesetz aufzunehmen. Die Ereignisse in der Silvesternacht in Köln haben viele Menschen entsetzt und eine breite Diskussion über eine Kurskorrektur bei der inneren Sicherheit angestoßen. Bezirksverbandsvorsitzender Stefan Walter bewertet die von der Landesregierung beabsichtigten Maßnahmen für mehr Sicherheit und eine bessere Integration vor Ort zwar positiv. Bei der Gesamtbetrachtung der neuen Sicherheitsstruktur dürften aber die mehr als 2000 Zollvollzugsbediensteten in Nordrhein-Westfalen nicht außer Acht gelassen werden. Die Landesregierung müsse ihre Position jetzt endlich korrigieren, fordert auch BDZ-Bundesvorsitzender Dieter Dewes.

In einem Schreiben appelliert Walter an Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) und an die im nordrhein-westfälischen Landtag vertretenen Fraktionen, das Polizeiorganisationsgesetz Nordrhein-Westfalen dringend entsprechend zu erweitern, damit auch in dieser Hinsicht ein Zuwachs an Sicherheit erfolgt. Die momentane Situation belege eindeutig die Notwendigkeit der Einführung der Eilzuständigkeit für Zollvollzugskräfte, die bereits jetzt als Waffenträgerinnen und -träger über alle strafprozessualen Befugnisse der Landespolizei und über weitere Kontroll- und Anhalterechte nach dem Zollverwaltungsgesetz verfügen. Außerdem geht es um eine Absicherung bei Widerstandshandlungen. Ein Jedermann-Festnahmerecht nach Paragraf 127 der Strafprozessordnung reicht nicht mehr aus.

Der BDZ stellt mit seiner erneuten Initiative klar, dass keine zusätzlichen Zuständigkeiten für die Zollvollzugskräfte in Nordrhein-Westfalen gefordert werden, sondern nur eine notwendige Erweiterung bereits bestehender Vorschriften. Die Eilzuständigkeit würde das Sicherheitspotenzial deutlich steigern, ohne dass dem Land zusätzliche Kosten entstehen. Das könne nur im Interesse Nordrhein-Westfalens liegen, betont Walter.

Mit einer polizeigesetzlichen Verankerung der Eilzuständigkeit für Zollvollzugskräfte würde Nordrhein-Westfalen lediglich dem Beispiel anderer Länder folgen und mehr Rechtssicherheit schaffen. Nach der aktuellen Rechtslage muss der Zoll dort gesuchte Straftäter nach Abschluss der Zollkontrolle laufen lassen, wenn bis zu diesem Zeitpunkt die Polizei nicht eingetroffen ist.

Angesichts der derzeitigen Personalsituation in vielen Polizeibezirken ist das keineswegs ein rein theoretischer Fall, wie der nordrhein-westfälische Innenminister Ralf Jäger (SPD) in den Beratungen über einen von der CDU-Landtagsfraktion eingebrachten Gesetzentwurf mit dem Ziel der Einführung der Eilzuständigkeit für Zollvollzugskräfte noch im letzten Jahr behauptet hatte.

In einer Sachverständigenanhörung im April 2014 im Düsseldorfer Landtag hatte der stellvertretende BDZ-Bundesvorsitzende Christian Beisch die Gesetzesinitiative zuvor nachdrücklich begrüßt und deutlich gemacht, dass es an der Zeit sei, die Eilzuständigkeit für Zollvollzugskräfte auch in Nordrhein-Westfalen einzuführen. Die Initiative war jedoch an der Verweigerungshaltung der Landesregierung und ihres Innenministers Jäger gescheitert.

Im Rahmen dieser Gesetzesinitiative, der vom BDZ und vor allem von seinem Bezirksverband Düsseldorf ausgegangen war, hatte Jäger im Landtag zudem festgestellt, in der praktischen Zusammenarbeit zwischen Polizei und Zoll bestehe kein Anlass, diesem eine polizeiliche Befugnis zu übertragen. Im Zuge der aktuellen Entwicklung sieht Dewes den BDZ in seiner Einschätzung bestätigt und fordert gemeinsam mit Walter, dass die nordrhein-westfälische Landesregierung ihre Position in der Frage endlich korrigiert.

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