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BDZ-Vertreter beim Beteiligungsgespräch im BMI zum BesStMG

Finanzielle Verschlechterungen beim Familienzuschlag abgewehrt!

Am 29.05.2019 fand das Beteiligungsgespräch zum Entwurf des Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetzes (BesStMG) im Bundesinnenmininsterium (BMI) statt. Der BDZ war bei dem Gespräch als einzige Fachgewerkschaft für den Zoll durch den stellvertretenden BDZ Bundesvorsitzenden Thomas Liebel und Hans Eich, Mitglied im Vorstand des Hauptpersonalrats beim BMF, vertreten. Sie setzten sich vehement für die Interessen der Zöllnerinnen und Zöllner sowie Beamte und Beamtinnen von ITZBund und BZSt im Rahmen der Fortschreibung des Zulagewesens und des Besoldungsniveaus ein.

Liebel (BDZ), Eich (BDZ), MD Hollah (BMI), Teggatz (DPolG) Foto: Brenner

Im Kern konnten die im Referentenentwurf vorgesehenen Verschlechterungen beim Familienzuschlag verhindert werden. Wie bereits berichtet, ging der Entwurf davon aus, dass Vereinfachungen der entsprechenden Regelungen nur um den Preis zahlreicher „Verlierer“ beim Familienzuschlag erreicht werden können, die finanzielle Einbußen oder eine vollständige Streichung des Zuschlags hinnehmen hätten müssen. Diese Pläne sind nach dem Beteiligungsgespräch vom Tisch.

Stellenzulagen:

Anhebung der Polizeizulage

Die Polizeizulage wird auf 190 Euro angehoben.

Anhebung der Prüferzulage

Die Prüferzulage wird angehoben

  • für den mittleren Dienst auf 110 € und
  • für den gehobenen Dienst auf 160 €

Einführung einer Zulage im maritimen Bereich

Es wird eine Zulage im maritimen Bereich eingeführt

  1. in Höhe von 136 € für Angehörige einer Besatzung anderer seegehender Schiffe, die überwiegend zusammenhängend mehrstündig seewärts der in § 1 der Flaggenrechtsverordnung festgelegten Grenzen der Seefahrt verwendet werden, und
  2. 76 € für Angehörige einer Besatzung anderer, als der unter Nummer 1 genannter seegehender Schiffe 

Anhebung der FIU-Zulage

Die FIU-Zulage wird wie folgt angehoben:

  • BesGr A 6 bis A 9 auf 200 €;
  • BesGr A 10 bis A 13 auf 210 €;
  • BesGr A 14 bis A 16 auf 220 €

Einführung einer neuen Stellenzulage nach den Vorbem. Nr. 15 der BesO A und B

Zulage für Beamte beim Bundeskriminalamt, bei der Bundespolizei und der Zollverwaltung (Referentenentwurf BMI zum BesStMG vom 31. Mai 2019).

(1) Beamte erhalten eine Stellenzulage nach Anlage IX, wenn sie verwendet werden 1. beim Bundeskriminalamt, 2. bei der Bundespolizei oder

3. bei der Zollverwaltung a) im Zollkriminalamt oder b) in einer Ortsbehörde der Zollverwaltung in einem Bereich, in dem typischerweise Außendienst oder gefährdungsrelevante Tätigkeiten wahrgenommen werden.

Die Zulage wird nicht neben einer Stellenzulage nach den Nrn. 9 (Polizeizulage) und 13 (Prüfer- und FIU-Zulage) gewährt. Mit der Zulage werden auch die mit der Tätigkeit allgemein verbundenen Aufwendungen abgegolten. Die Bereiche nach Abs. 1 Nr. 3 b) bestimmt das BMF durch allgemeine Verwaltungsvorschrift. Diese wird mit dem BDZ-geführten HPR abgestimmt. Über die Ergebnisse werden wir zu gegebener Zeit berichten. Der BDZ hat sich mit Erfolg im BMF, im Beteiligungsgespräch im BMI und im politischen Raum dafür eingesetzt, dass es zu keiner Schlechterstellung gegenüber den Verwaltungsbeamten der Bundespolizei kommen wird.

Die Höhe der Zulage ist wie folgt gestaffelt:

  • A 2 bis A 5: 70,00 €
  • A 6 bis A 9: 90,00 €
  • A 10 bis A 13: 110,00 €
  • A 14 und höher: 140,00 €

Einführung einer Zulage für Beamte beim ITZBund

Es wird eine Zulage für Beamte beim Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) in folgender Höhe eingeführt: 

  • A 2 bis A 5: 96,00 €
  • A 6 bis A 9: 128,00 €
  • A 10 bis A 13: 160,00 €
  • A 14 und höher: 192,00 € 

Erschwerniszulagen: 

Im Bereich der Erschwerniszulagen erfolgt eine Aufnahme der im ZKA angesiedelten IMSI-Catcher-Einheit in den Kreis der zulageberechtigten Operativtechniker der Einsatz- und Ermittlungsunterstützungseinheiten (§ 22 EZulV (2) S. 1 Nr 5 e) mit einer Zulageberechtigung in Höhe von 188 Euro/mtl.

Bundesbesoldungsgesetz:

Eingangsamt A 7

Es erfolgt die Einführung des Eingangsamtes A 7 bei der Zollverwaltung.

Anhebung der Obergrenzen

Die Obergrenze für Beförderungsämter im mittleren Zolldienst wird auf 50 % angehoben.

Regelung der Vergütung für Vollziehungsbeamte in der BFV (§ 49 BBesG) durch Verordnung

Das BMF wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung (RVO) im Einvernehmen mit dem BMI die Gewährung einer Vergütung für Beamte zu regeln, die als Vollziehungsbeamte in der BFV tätig sind.

Dem Beteiligungsgespräch gingen zahlreiche politische Abstimmungsgespräche zwischen Vertretern des BDZ und Bundestagsabgeordneten sowie mit Bundesfinanzminister Olaf Scholz und den Staatssekretären Werner Gatzer und Dr. Rolf Bösinger voraus.

Dank gilt aber auch Vertretern des BMF, hier insbesondere der Referatsleiterin für Besoldung und Versorgung, Frau Dr. Kerstin Löhr, die in zahlreichen Gesprächen auf die Argumente des BDZ eingegangen sind.

In der nächsten Ausgabe des BDZ-Magazins werden wir ausführlich über das Beteiligungsgespräch informieren. Der Referentenentwurf soll noch vor der Sommerpause dem Bundeskabinett vorgelegt werden. Sämtliche gesetzlichen Änderungen stehen unter dem Zustimmungsvorbehalt des Deutschen Bundestags. Der BDZ wird über das weitere Gesetzgebungsverfahren sowie weitere politische Abstimmungsgespräche zu gg. Zeit berichten.

 

BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft

Friedrichstraße 169
10117 Berlin

Tel.: +49 30 40816600
Fax: +49 30 40816633

E-Mail: post@bdz.eu

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