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Laufbahnausbildung im gehobenen Dienst: BDZ im Beteiligungsgespräch beim Bundesfinanzministerium

Am 12. April 2016 fand im Bundesfinanzministerium ein Beteiligungsgespräch zum Entwurf einer Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Zolldienst des Bundes statt, an dem für den BDZ der stellvertretende Bundesvorsitzende Christian Beisch teilnahm. Die Verordnung wird die bisherige Laufbahnausbildungs- und Prüfungsordnung (LAPO) ablösen. Beisch gehörte der dbb-Delegation an. Andere Spitzenverbände oder Gewerkschaften waren nicht vertreten. Das Bundesfinanzministerium wurde in dem Gespräch von Frau Köhler (Referat Z B 5) und Herrn Dr. Nolte (Leiter des Fachbereichs Finanzen der Fachhochschule des Bundes) vertreten.

Bereits im Vorfeld hatte der BDZ eine umfangreiche Stellungnahme zu dem Verordnungsentwurf abgegeben, die Grundlage der Diskussionen war. So hatte sich der BDZ gegen eine Bestellung der Ausbildungsleitung in Abstimmung mit der Hochschule ausgesprochen. Aus BDZ-Sicht sind diese Dienstposten weiterhin auszuschreiben und nach den einschlägigen Vorschriften unter Beteiligung der Personalvertretungen zu besetzen. Bei diesem Verfahren wird es auch künftig bleiben, wobei die Hochschule zu der Auswahlentscheidung Stellung nehmen kann.

Beisch erneuerte die Forderung, dass die Mitglieder der Auswahlkommissionen die Lehr- beziehungsweise Prüfungszulage sowie die Ausbilderinnen und Ausbilder bei den Dienststellen die Lehrzulage erhalten sollen. Nach Auffassung des Bundesfinanzministeriums kann das nicht in dieser Verordnung geregelt werden. Hierzu müssten die Lehrzulagenverordnung und Prüfungszulagenverordnung entsprechend geändert werden. Der BDZ wird einen entsprechenden Vorstoß machen.

Besonderen Wert legt der BDZ auf eine rechtskonforme, auch das Gleichstellungsrecht berücksichtigende Auswahl der Anwärterinnen und Anwärter. Hier kam es in der Vergangenheit in der Praxis immer wieder zu Problemen, da die Verwaltung nach Bewerbungsschluss das Anforderungsprofil änderte. Beisch schilderte anschaulich die praktischen Probleme, die während seiner Mitgliedschaft im Bezirkspersonalrat bei der ehemaligen Bundesfinanzdirektion Nord auftraten.

Nach Auffassung des Bundesfinanzministeriums kann das konkrete Anforderungsprofil nicht Gegenstand dieser Verordnung sein, da man es von Jahr zu Jahr flexibel anpassen muss. Die Vertreter des Bundesfinanzministeriums sagten aber zu, diese Problematik bei zukünftigen Ausschreibungen zu berücksichtigen und einen entsprechenden Hinweis in einen Begleiterlass aufzunehmen. Einig waren sich die Vertreter von BDZ und Bundesfinanzministerium, dass das Niveau nicht abgesenkt werden darf. Die europaweit einmalige und hoch qualifizierte Ausbildung im gehobenen Zolldienst muss erhalten bleiben. 

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