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Übernahmezahlen im Tarifbereich der Zollverwaltung steigen

Nach langen Verhandlungen des Hauptpersonalrats mit dem Bundesfinanzministerium, in der die Forderung des BDZ, mehr Auszubildende im Tarifbereich zu übernehmen, erhoben wurde, sind endlich positive Zahlen zu vermelden. Der BDZ hat massiv durch Veröffentlichungen auf die Personalsituation in der Zollverwaltung und die Möglichkeit der Übernahme von tariflichen Auszubildenden zur zusätzlichen Deckung der personellen Vakanzen neben der Laufbahnausbildung für den Beamtenbereich hingewiesen.

Dem BDZ wurde jetzt bekannt, dass die Möglichkeit der Übernahme um fast 100 Prozent gesteigert werden konnte. Die Dienststellen der Zollverwaltung haben für das Jahr 2015 insgesamt 53 freie Arbeitsplätze gemeldet. Beachtlich ist dabei, dass voraussichtlich 82 Auszubildende ihre Ausbildung in 2015 beenden werden.

Nach Paragraf 16a des Tarifvertrags für die Auszubildenden im öffentlichen Dienst (TVAöD) sind Auszubildende grundsätzlich bei dienstlichem Bedarf nach erfolgreich bestandener Abschlussprüfung für die Dauer von zwölf Monaten in ein befristetes Arbeitsverhältnis zu übernehmen. Im Anschluss daran werden diese Beschäftigten bei entsprechender Bewährung in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen.

Der dienstliche Bedarf für die Übernahme wurde mit Erlass vom 3. März 2015 im Geschäftsbereich abgefragt. Dabei handelt es sich um unbesetzte oder bis zum 31. August 2015 frei werdende Arbeitsplätze der Entgeltgruppen 5 und 6, deren Nachbesetzung wegen dienstlichen Bedarfs in der Kostenleistungsplanung vorgesehen ist.

Den Auszubildenden soll eine Frist von drei Wochen eingeräumt werden, im Rahmen einer Neigungsbekundung für bis zu fünf Arbeitsplätze, gewichtet nach Priorität ihr Interesse zu bekunden. Der BDZ bewertet die Entwicklung positiv und dankt allen Beteiligten, die zu diesem doch deutlich verbesserten Ergebnis für den Tarifbereich beigetragen haben.

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