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Entgelterhöhung und Besoldungsanpassung

Zahlungen sollen voraussichtlich im Herbst erfolgen

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat das Rundschreiben des Bundesinnenministeriums vom 19. Juli 2018 zur Umsetzung der Tarifeinigung vom 18. April 2018 bekanntgegeben. Mit diesem Rundschreiben hat das Bundesinnenministerium (BMI) die Änderungstarifverträge und den TV Sonderzahlung 2018 bekanntgegeben und zum Vollzug freigegeben sowie Hinweise zur Zahlbarmachung der erhöhten Entgelte gegeben, um eine zeitnahe Auszahlung des ersten Erhöhungsschritts zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu ermöglichen. Die Auszahlung der Entgelterhöhungen wird voraussichtlich im Herbst rückwirkend zum 1. März 2018 erfolgen.

Unklar ist derzeit noch, in welchem Monat die erhöhten Entgelte tatsächlich ausgezahlt werden. Das für die technische Umsetzung zuständige Kompetenzzentrum für Personalverwaltung und Systemsteuerung (K-PVS) kann derzeit noch keine verbindliche Aussage treffen, bis zu welchem Abrechnungsmonat die Entgelterhöhung im Bezügeabrechnungsverfahren eingearbeitet sein wird.

Im Bereich des Bundes wird rückwirkend zum 1. März 2018 eine neue Entgeltgruppe 9c eingeführt. In der Entgeltordnung des Bundes sind hierzu neue Tätigkeitsmerkmale für Beschäftigte, deren Tätigkeit sich aus der Entgeltgruppe 9b heraushebt, eingeführt worden. Die Höhergruppierung erfolgt allerdings nicht von Amts wegen, sondern setzt einen Antrag voraus, der innerhalb einer Ausschlussfrist bis zum 28. Februar 2019 gestellt sein muss. Der Antrag wirkt immer auf den 1. März 2018 zurück.

Die Bundesregierung hat in ihrer Sitzung am 6. Juli 2018 den von Bundesinnenminister Seehofer vorgelegten Entwurf eines Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes 2018/2019/2020 (BBVAnpG 2018/2019/2020) beschlossen, mit dem das Tarifergebnis auf die Beamten, Richter, Soldaten und Versorgungsberechtigten des Bundes übertragen werden soll.

Die Dienst- und Versorgungsbezüge sollen linear in drei Schritten angepasst werden:

  • zum 1. März 2018 um 2,99 Prozent
  • zum 1. April 2019 um 3,09 Prozent
  • zum 1. März 2020 um 1,06 Prozent

Mit einer Verkündung des BBVAnpG 2018/2019/2020 im Bundesgesetzblatt ist zum Ende des Jahres 2018 zu rechnen. Es sind jedoch Abschlagszahlungen im Vorgriff auf die gesetzliche Regelung vorgesehen. Es ist beabsichtigt, die erste Abschlagszahlung – technisch bedingt – im Herbst parallel zur Zahlbarmachung für die Tarifbeschäftigten vorzunehmen.

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