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Arbeitszeit

Flexiblere Arbeitszeitmodelle für die Zollverwaltung

Die zunehmende Digitalisierung und die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie sind aus dem heutigen Arbeitsleben nicht mehr wegzudenken. Die Präsenzpflicht der Beschäftigten in Form von Kernzeiten als Grundpfeiler traditioneller Arbeitszeitmodelle stellt sich durch die geänderten Arbeitsbedingungen zunehmend in Frage. Der BDZ setzt sich daher nachhaltig für eine flexiblere und weitestgehend selbstbestimmte Ausgestaltung der zu leistenden Arbeitszeit ein. Zuletzt thematisierten Vertreter/innen des BDZ im Rahmen der bundesweiten BDZ-Personalrätekonferenz in Kassel (März 2017) die Formen flexiblerer Arbeitszeitgestaltung wie beispielsweise den Wegfall von starren Kernzeitregelungen und die Einführung von Funktionszeiten. Die Funktionszeitregelung umfasst die Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs durch Absprache der Beschäftigten und Führungskräfte ohne starre Präsenzregelungen.

LRD Dr. Tilmann Peters, Thomas Liebel, Daniel Staufer (von links)

Am Donnerstag, den 27. April 2017 haben sich hierzu der bei der Generalzolldirektion für die Dienstvereinbarung flexible Arbeitszeit zuständige Leitende Regierungsdirektor Dr. Tilmann Peters (Leiter des Arbeitsbereiches DII.A.14), der stellvertretende Bundesvorsitzende des BDZ und Vorsitzende des Gesamtpersonalrats bei der Generalzolldirektion (GPR bei der GZD), Thomas Liebel sowie der Vorsitzende des BDZ-Ortsverbandes Mittelfranken, Daniel Staufer (zugleich Mitglied im erweiterten Vorstand des GPR bei der GZD) in Köln getroffen, um auf der Basis der Ergebnisse der Arbeitsgruppe 1 der Personalräteschulung des BDZ in Kassel (22. bis 24. März 2017) die Formen flexibler Arbeitszeit in der Zollverwaltung zu diskutieren.

Die beiden Gewerkschaftsvertreter hoben bei dieser Gelegenheit die äußerst vertrauensvolle und konstruktive Zusammenarbeit mit den zuständigen Kolleginnen und Kollegen der GZD – stellvertretend LRD Dr. Peters zum Thema Arbeitszeit hervor und bedankten sich bei LRD Dr. Peters für die fachkundige Unterstützung der Arbeitsgruppe 1 „Flexible Arbeitszeitformen“ bei der Personalräteschulung des BDZ in Kassel.

Zwischenzeitlich hat der GPR bei der GZD dem Entwurf der Dienstvereinbarung über die flexible Arbeitszeit – vorbehaltlich etwaiger Änderungsanmerkungen des Bundesministeriums der Finanzen zugestimmt. Die Gesprächspartner zeigten sich erfreut, dass damit eine wichtige Hürde für ein Inkrafttreten der Dienstvereinbarung und damit die Einführung einer Funktionszeit bei der Generalzolldirektion genommen wurde.

Gegenstand des Gespräches war u.a. auch die Frage der Einführung einer Funktionszeit bei den Hauptzollämtern und Zollfahndungsämtern. Bereits bei der Personalräteschulung in Kassel hatte Herr LRD Dr. Peters vorgeschlagen, das Inkrafttreten der Dienstvereinbarung über die flexible Arbeitszeit zwischen dem Präsidenten der GZD und dem GPR bei der GZD abzuwarten und anschließend in einem geordneten Verfahren – z.B. im Rahmen einer Arbeitsgruppe zeitnah Grundsätze zu definieren, welche für alle Ortsbehörden hinsichtlich der Einführung einer Funktionszeit gelten sollten.

Die beiden BDZ-Vertreter bekräftigten die vorgeschlagene Vorgehensweise, um so – unter Einbindung der für die Ortsbehörden zuständigen Personalvertretung einheitliche Rahmenbedingungen sowie die Gleichbehandlung der Beschäftigten unter Berücksichtigung der Eigenständigkeit der Ortsbehörden gewährleisten zu können. Zudem solle vermieden werden, dass einzelne Arbeitsbereiche im Hinblick auf die Funktionszeit über Gebühr in Konkurrenz zueinander treten bzw. Arbeitsbereiche im Vorfeld pauschal ausgeschlossen werden, so LRD Dr. Peters.

Abschließend bleibt festzuhalten, dass am Ergebnis der Arbeitsgruppe 1 „Flexible Arbeitszeitformen“ der Personalräteschulung in Kassel festgehalten werden soll und im Hinblick auf eine geordnete Vorgehensweise die durch die Generalzolldirektion gemeinsam mit der Ortsebene zu erarbeitenden Grundsätze zunächst abgewartet werden sollten, bevor Vorschläge zu entsprechenden Dienstvereinbarungen einzelner Ortsbehörden bei der GZD vorgelegt werden. Maßgeblich ist auch, dass die Einführung von Funktionszeiten bei Dienststellen der Bundesfinanzverwaltung von der Zustimmung des BMF abhängig ist. Die sonstigen Rahmenbedingungen der Ableistung der regelmäßigen Arbeitszeit werden – wie bisher – zwischen der jeweiligen Dienststellenleitung und der zuständigen Personalvertretung vereinbart.

  

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