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Gewalt gegen Beschäftigte: BDZ sieht sich bei Vorstoß zur Strafrechtsverschärfung bestätigt

BDZ-Bundesvorsitzender Dieter Dewes unterstützt den Appell des dbb-Bundesvorsitzenden Klaus Dauderstädt an die Innenministerkonferenz zum besseren Schutz der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes gegen Gewalt. Bei der Tagung der Innenminister von Bund und Länder vom 15. bis 17. Juni 2016 im Saarland sind die zunehmenden Angriffe auf Bedienstete ein zentrales Thema. Dewes unterstrich, dieses Phänomen gehe auch an der Bundeszollverwaltung leider nicht spurlos vorüber. Dauderstädt hatte in den Medien klar Stellung bezogen: „Bei Gewalt gegen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes darf es null Toleranz geben!“ Beim Vorstoß zur Verschärfung des Strafrechts sieht sich der BDZ in seiner Forderung bestätigt.

Die vom derzeitigen Vorsitzenden der Innenministerkonferenz, Saarlands Innenminister Klaus Bouillon (CDU), vorgeschlagene Verschärfung des Strafrechts entspricht der bereits vor Monaten vom BDZ erhobenen Forderung nach einem besseren strafrechtlichen Schutz durch eine härtere Bestrafung bei Gewaltdelikten gegen Repräsentanten des Staates.

Unter Hinweis auf Vorkommnisse auch beim Zoll hatte Dewes schon zum damaligen Zeitpunkt erklärt, dass sich dieser Schutz nicht auf Polizisten beschränken dürfe, sondern sämtliche Berufsgruppen des öffentlichen Dienstes einbezogen werden müssten. Eine auf Polizisten bezogene Regelung sei auch verfassungsrechtlich bedenklich.

Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Lorenz Caffier (CDU) fordert ebenfalls, nicht nur tätliche Angriffe auf Polizisten, sondern auch auf andere Bedienstete mit mindestens sechs Monaten Haft zu bestrafen. Neben Polizisten und Einsatzkräften müssten künftig auch andere Beschäftigte des öffentlichen Dienstes besser vor Angriffen geschützt werden.

Caffier äußerte wörtlich: „Nicht nur Polizisten, sondern auch andere Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes etwa in Jobcentern oder Finanzämtern sollen künftig besser vor Angreifern geschützt werden.“ Der Hang zur Aggressivität in der Gesellschaft sei größer geworden, erklärte er. Da sei die Politik in der Pflicht, zu handeln. Nach den Worten von Dewes lässt sich diese Aufzählung fortsetzen und muss etwa auch die Beschäftigten der Bundeszollverwaltung umfassen.  

Die Entwicklung der vergangenen Jahre zeigt, dass man über einen besseren Schutz für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes insgesamt nachdenken muss. Zur Debatte steht daher, ob der Tatbestand einer dem Angriff vorausgehenden Vollstreckungshandlung im Paragraf 113 Strafgesetzbuch gestrichen werden soll.

Weiter geprüft wird die Anerkennung von Schmerzensgeldansprüchen. Per Erlass vom Juli 2015 ermittelte das Bundesfinanzministerium die Anzahl der Fälle, in denen amtsbezogene Schmerzensgeldansprüche ab 250 Euro wegen eines tätlichen Angriffs, der in Ausübung des Dienstes oder außerhalb des Dienstes wegen der Beamteneigenschaft beziehungsweise einer Tätigkeit im öffentlichen Dienst erlitten wurde, nicht vollstreckt werden konnten. Diese Schritte reichen jedoch nicht aus.

dbb und BDZ forderten Politik und Dienstherrn auf, ihrer Fürsorgepflicht gerecht zu werden und sich schützend vor die Kolleginnen und Kollegen stellen. Eine Abriegelung des öffentlichen Dienstes oder eine Bewaffnung der Beschäftigten sei keine Lösung. „Aber wir wollen auch nicht, dass die Beschäftigten mit Angst zum Dienst gehen“, machte Dauderstädt deutlich. Er empfiehlt geeignete Schutzsysteme wie Einlasskontrollen oder Alarmknöpfe sowie Deeskalationstrainings für die Beschäftigten.

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