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Mobilfunkausstattungskonzept der Zollverwaltung

Einfach mal machen! Es könnte ja gut werden!

Der Zoll ist gegenwärtig mit ca. 12.000 Mobiltelefonen ausgestattet, die im Wesentlichen den technischen Entwicklungsstand der neunziger Jahre widerspiegeln. Der Mehrwert einer Multifunktionalität oder einer mobilen Datenkommunikation mit weitgehend medienbruchfreier Datennutzung ist bei den im Einsatz befindlichen Geräten nicht ansatzweise gegeben. Kurz zusammengefasst: die Mobiltelefone sind technisch veraltet und museumsreif, die Nutzung privater Smartphones im Dienstalltag ist oftmals die Folge. Erste Konzepte und diverse Zielvorstellungen für eine moderne Mobiltelefonie liegen seit Jahren vor. Zur Auslieferung der dringend benötigten Smartphones ist es bis heute nicht gekommen. Der Umsetzungsprozess lässt weiter auf sich warten und überspannt den Bogen des dringenden Handlungsbedarfs. Der BDZ kritisiert diese schleppende Vorgehensweise vehement und fordert alle Beteiligten dazu auf, endlich zum Abschluss zu kommen.

Der Auftrag zur Erstellung eines Fachkonzepts für die Ausstattung der Zolldienststellen mit modernisierten Mobilfunktelefonen wurde durch das Bundesministerium der Finanzen (BMF) bereits im Jahr 2014 erteilt. Die Generalzolldirektion erstellte erstmals 2018 ein Mobilfunkausstattungskonzept. Hiernach sind für die ausstehende Beschaffung ausschließlich Smartphones nach den Sicherheitsstandards des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) vorgesehen. Der dringende Handlungsbedarf für eine modernisierte Mobiltelefonie innerhalb der Zollverwaltung ist schon lange gegeben. Die derzeit im Einsatz befindlichen Mobilfunkgeräte sind technisch so veraltet, dass sie dem Aufgabenspektrum des Zolls schon seit Jahren nicht mehr gerecht werden. Weitere Verzögerungen bei der Bereitstellung von Smartphones für die Zollverwaltung sind aus Sicht des BDZ nicht mehr hinnehmbar.

Modernere Mobilfunkausstattung entspricht einem Digitalisierungsvorhaben

Das kürzlich beschlossene Ergebnispapier des Koalitionsausschusses sieht u. a. vor, dass der Bund in allen Bereichen prüfen wird, inwieweit geplante Aufträge und Investitionen – insbesondere Digitalisierungsvorhaben der Bundesverwaltungen – jetzt vorgezogen werden können. Die verantwortlichen Stellen des Zolls sollten sich die Chance vorgezogener Digitalisierungsvorhaben im Zuge des Konjunktur- und Krisenbewältigungspakets nicht entgehen lassen und im Vorgriff auf ein endgültiges Mobilfunkausstattungskonzept mit dessen Umsetzung beginnen. Dazu gehören vielfältige technische Vorkehrungen in der eigenen IT-Infrastruktur – beispielsweise für die medienbruchfreie Nutzung aller elektronischen Dienste wie Telefon, E-Mail, Internet, Intranet, Netzablagen, IT-Verfahren, usw., aber auch die sichere Nutzung verschiedener freigegebener Applikationen. Die Umsetzung dieser Maßnahmen liegt nahezu vollständig in der Hand des ITZBund.

BDZ fordert umgehendes Handeln

Der Zoll nimmt ein breitgefächertes Aufgabenspektrum wahr. Verschiedene Aufgaben erfordern einen hohen Grad an Mobilität mit besonderen Vorkehrungen der Kommunikationsinhalte. Im waffentragenden Bereich (Zollfahndungsämter, Sachgebiete C und E) kommt die Verwendung von Smartphones als Führungs- und Einsatzmittel in Ergänzung zum Digitalfunk in Betracht. Smartphones können aus Sicht des BDZ den Digitalfunk nicht ersetzen, da diese eine unterschiedliche funktionale Ausprägung aufweisen. Für die überfällige Modernisierung der Ausstattung mit mobilen Kommunikationsmitteln bedarf es schlussendlich einer weitestgehend persönlichen Ausstattung der Beschäftigten mit dienstlich gelieferten Smartphones. Eine moderne Ausstattung mit mobilen Kommunikationsmitteln erleichtert den Dienstalltag und fördert die Berufszufriedenheit der Beschäftigten. Der BDZ wird sich für eine rasche Umsetzung einer modernen Mobilfunkausstattung einsetzen. Wir werden dazu weiter berichten.

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