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BDZ bewirkt erneute Erhöhung der Zulassungszahlen zur fachspezifischen Qualifizierung nach § 38 BLV

Das Aufstiegsverfahren der fachspezifischen Qualifizierung nach § 38 Bundeslaufbahnverordnung für den Aufstieg in den gehobenen Dienst hat sich in der Zollverwaltung etabliert. Dabei haben sich die Zulassungszahlen mit Nachdruck der BDZ-geführten Stufenvertretungen von ursprünglich 75 auf 100 Bewerberinnen und Bewerber erhöht. Die beiden stellvertretenden BDZ Bundesvorsitzenden Christian Beisch (Vorsitzender des Bezirkspersonalrats bei der Generalzolldirektion) und Thomas Liebel (Vorsitzender des Hauptpersonalrats beim Bundesministerium der Finanzen - BMF) haben nunmehr in enger Abstimmung mit den EntscheidungsträgerInnen des BMF und der Zollverwaltung erreicht, das weitere 50 Bewerber/innen zum Aufstiegsverfahren nach § 38 BLV zum 1. April 2022 zugelassen werden – insgesamt werden demnach 150 Bewerberinnen und Bewerber zum nächsten Zulassungszeitpunkt 1. April 2022 zugelassen. Ein Schritt in die richtige Richtung. 

Der BDZ begrüßt die Leitungsentscheidung der Generalzolldirektion und dankt allen hierbei beteiligten Verantwortlichen der Direktionen I und IX (BWZ) der GZD sowie den hauptamtlich Lehrenden des BWZ. Gleichwohl hält der BDZ an seiner zentralen Forderung der jährlichen Zulassung von mindestens 300 Bewerber/innen des mittleren Zolldienstes zur fachspezifischen Qualifizierung fest – der Bedarf ist vorhanden. Hierbei bedarf es auch der Berücksichtigung der Laufbahnbeamten/innen des technischen Dienstes.

BDZ setzte sich für den Erhalt des Praxisaufstiegs ein!

In einem Beteiligungsgespräch beim Bundesinnenministerium (BMI) am 5. November 2015 setzten sich der dbb und der BDZ, für den der stellvertretende Bundesvorsitzende Thomas Liebel teilnahm, erfolgreich für eine Fortführung des Praxisaufstiegs über den 31. Dezember 2015 hinaus ein. Zum Hintergrund: der vormalige Praxisaufstieg sollte ursprünglich ersatzlos abgeschafft werden. Das damalige Gespräch fand im Rahmen des Entscheidungsverfahrens zur Fortführung der bisherigen Aufstiegsverfahren, vor allem des Praxisaufstiegs, statt. Im Vorfeld hatte der BDZ bereits im Rahmen einer Stellungnahme gegenüber dem BMI geäußert, dass der Praxisaufstieg in der Zollverwaltung nach wie vor stark ausgeprägt ist. Zudem spreche eine Vielzahl positiver Erfahrungswerte für den Erhalt dieses Aufstiegsverfahrens zur Wertschätzung berufs- und lebenserfahrener Beamtinnen und Beamte – wir berichteten.

BDZ fordert die Ausweitung des Praxisaufstiegs für BeamtInnen des gehobenen Dienstes und die Laufbahndurchlässigkeit!

Seit der Einführung der Möglichkeit der fachspezifischen Qualifizierung nach § 38 BLV fordert der BDZ ein gleichgelagertes Aufstiegsverfahren für BeamtInnen des gehobenen Dienstes. Denn durch das Förderungsinstrument des Praxisaufstiegs werden langjährige berufliche Leistungen lebensälterer Beamtinnen und Beamten anerkannt. Für die Einführung des Praxisaufstiegs für Beschäftigte des gehobenen Dienstes sprechen weiterhin personalwirtschaftliche Vorteile, da die Beamtinnen und Beamten den Dienststellen während des Aufstiegs weiterhin zur Verfügung stehen und ein Wissenstransfer gewährleistet ist. Die Qualifizierungsmaßnahmen tragen ferner zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei. Zur nachhaltigen Verbesserung der Förderungsmöglichkeiten der ZollbeamtInnen der Laufbahngruppierungen des einfachen, mittleren und gehobenen Zolldienstes bedarf es endlich der politischen Umsetzung der Laufbahndurchlässigkeit. Wir werden unsere Forderungen weiter in unsere ausschlaggebenden Verhandlungen einbringen und zu gegebener Zeit berichten.

 

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12.06.2025