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Die Story im Ersten

Kampf gegen Schwarzarbeit – teuer und wirkungslos

Am 29.06.2020 strahlte die ARD einen Beitrag über die Arbeit der FKS aus. In diesem sehr einseitigen und tendenziösen Bericht wurde die Arbeit der Beschäftigten falsch dargestellt und dadurch ein Bild von unmotivierten und nicht ihre Aufgaben erledigenden Beschäftigten gezeichnet. Dies ging so weit, dass den Kolleginnen und Kollegen fast Strafvereitelung im Amt unterstellt wurde.

Aus Sicht der BDZ – Mehrheitsfraktion im Bezirkspersonalrat bei der Generalzolldirektion – kann dies so nicht stehen bleiben. Wir hätten uns eine deutliche Stellungnahme der Generalzolldirektion und des Bundesministeriums der Finanzen gewünscht. Es reicht aus unserer Sicht nicht aus, dass das BMF ein 19-seitiges Dossier auf seine Homepage unter der Rubrik „Themen“ stellt, dass die Arbeit der FKS darstellt.

Natürlich ist bei der FKS nicht alles so, wie es ein sollte. Dass Personal fehlt, darauf hat der BDZ schon seit langem hingewiesen. Aufgrund der Forderungen des BDZ im politischen Bereich wird das Personal sukzessive aufgestockt. Dies geht aber leider nur in dem Maße, wie man Personal auf dem Arbeitsmarkt gewinnen und ausbilden kann. Erschwerend kommt hinzu, dass aufgrund der komplexen Rechtsmaterie, die sich in einem stetigen Wandel befindet, ein erhöhter Schulungsbedarf besteht.

Auch die technische Ausstattung ist deutlich verbesserungswürdig. Hieran arbeitet die Verwaltung zwar, dies jedoch aber deutlich zu langsam. Gleiches gilt für die Entwicklung des neuen IT-Systems.

Auch die Zielvorgabe, eine bestimmte Anzahl an Arbeitgeberprüfungen durchzuführen, muss hinterfragt werden. Die Arbeit der FKS ist nicht anhand von reinen statistischen Zahlen zu bewerten, vielmehr muss auf die Werthaltigkeit der Verfahren abgestellt werden. Hier müssen Politiker*innen umdenken und nicht nur nach reinen Kontrollzahlen fragen und daraus ihre Schlüsse ziehen. Die Arbeit der Kolleginnen und Kollegen kann nur sinnvoll bewertet werden, wenn man auf die Anzahl der Verfahren, die aufgedeckten Schadenssummen und die verhängten Freiheitsstrafen abstellt.

In dem Bericht wurde suggeriert, dass auf Anzeigen von Verbänden, Unternehmen und Gewerkschaften nicht reagiert wird. Dies ist nicht der Normalfall. Die Beschäftigten bearbeiten die Anzeigen und geben eine entsprechende Rückmeldung. Und Verfahren stellt nicht die FKS, sondern die zuständige Staatsanwaltschaft ein, die häufig ebenso überlastet und personell schlecht ausgestattet ist. Auch der Austausch mit den Zusammenarbeitsbehörden verläuft in der Regel gut. Aber auch diese Behörden leiden unter Personalmangel, was die Beantwortung von Anfragen der FKS immer wieder verzögert. In der Reportage wurde völlig außer Acht gelassen, dass der zitierte interne BMF-Bericht aus dem Jahre 2013 stammt. Auch unberücksichtigt geblieben ist, dass die Struktur der FKS im Jahr 2019 neu aufgestellt worden ist.

„Natürlich besteht bei der FKS noch Verbesserungsbedarf und die beschriebenen Probleme müssen beseitigt werden. Dies gibt aber niemanden das Recht, den Stab über den Kolleginnen und Kollegen der FKS zu brechen und diese als demotiviert und schlechte Arbeit leistend darzustellen“, so Christian Beisch, Vorsitzender des Bezirkspersonalrats und stellv. BDZ Bundesvorsitzender. „Auch eine neuerliche Reform der FKS würde die bestehenden Probleme nicht lösen, denn die Personalgewinnung und Ausbildung ist eben nicht von heute auf morgen zu machen.“, so Beisch weiter.

  

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