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Pensionierung, Abgänge, Einstellungszahlen: BDZ warnt vor „Ausbluten“ der Lehre am BWZ

Um die hohen Qualitätsstandards der Aus- und Fortbildung in der Bundeszollverwaltung auch in Zukunft aufrechterhalten zu können, muss am Bildungs- und Wissenschaftszentrum (BWZ) auch in den nächsten Jahren genügend qualifiziertes und motiviertes Lehrpersonal zur Verfügung stehen. Auf diese Problematik hat BDZ-Bundesvorsitzender Dieter Dewes mit Schreiben an Zollabteilungsleiter Julian Würtenberger vom 28. Mai 2015 aufmerksam gemacht. Derzeit bestehe die Gefahr, dass die Lehre „ausblutet“, da viele Lehrende das BWZ verlassen und diese Dienstposten nicht nachbesetzt werden können. Auch werden in den nächsten Jahren viele Lehrende in Pension gehen. Verschärft wird das Problem durch die hohen Einstellungszahlen.

Bei den vorhandenen Lehrkräften besteht die steigende Tendenz, sich auf einen höher bewerteten Dienstposten in der „Außenverwaltung“ zu bewerben. So geht wertvolles Fachwissen und sehr gutes Lehrpersonal verloren. Grund hierfür ist insbesondere, dass die Bewertung der Dienstposten der hauptamtlich Lehrenden den damit verbundenen Anforderungen nicht gerecht wird.

Die selbstständige Erarbeitung der Inhalte der Aus- und Fortbildung erfordert ebenso wie die Vermittlung dieser Inhalte ein erhebliches Maß an Eigeninitiative, Disziplin, Auffassungsgabe, Durchsetzungsfähigkeit und Flexibilität. Die Fähigkeit zu wissenschaftlichem Arbeiten wird vorausgesetzt. Klausurkorrekturen an den Wochenenden sind ebenso wie die Teilnahme an Arbeitsgruppen und die Tätigkeit als Fachprüferinnen und Fachprüfer selbstverständlich.

Zwar sind die Lehrenden trotz der Arbeitsbelastung hoch motiviert. Jedoch ist es ihnen mittlerweile nicht mehr zu vermitteln, warum diese hochwertige und anspruchsvolle Tätigkeit nicht entsprechend honoriert wird. Weiterhin ist die negative Altersstruktur bei den Lehrenden mittlerweile nicht mehr zu übersehen. Ein Großteil der Lehrenden wird in den nächsten zehn Jahren ohne Aussicht auf eine Beförderung in den Ruhestand treten. Eine Nachbesetzung der vakant werdenden Dienstposten mit qualifiziertem Personal ist nicht in ausreichendem Maß möglich.

Ausschreibungen der Dienstposten führen zum größten Teil ins Leere, weil es perspektivlos ist, von einem nach Besoldungsgruppe A 9 bzw. A 11 bewerteten Dienstposten in der allgemeinen Verwaltung auf einen spitz nach A 11 bewerteten Dienstposten eines Lehrenden zu wechseln. Das gilt nicht nur für Beschäftigte mit dem Statusamt A 11, sondern auch für nach A 9 oder A 10 besoldete Beschäftigte, da sie die Besoldung nach A11 auch ohne einen Wechsel in die Lehre erreichen können. Zusätzliche finanzielle Anreize, wie sie in der Vergangenheit in Form der Lehrzulage gewährt wurden, sind vor geraumer Zeit ersatzlos weggefallen.

Die steigenden Einstellungszahlen führen das verbleibende Personal mittlerweile an seine Grenzen. Während die zusätzliche Arbeitsbelastung durch die normalen Abwesenheitszeiten, zum Beispiel Urlaub, noch bewältigt werden kann, können Fehlzeiten aufgrund besonderer Umstände, etwa längere Krankheitsausfälle, wie in der jüngsten Zeit durch die starke Grippewelle nicht mehr kompensiert werden. Dabei ist erfreulicherweise der Ausfall bei den Lehrenden durch Krankheit derzeit noch gering.

Eine Öffnung für Bewerberinnen und Bewerber der Besoldungsgruppe A 9 erscheint nicht zielführend, da diesem Bewerberkreis oft noch die nötige Praxiserfahrung fehlt, um zielorientierten Unterricht durchzuführen. Aus Sicht des BDZ kann eine Lösung des Problems nur erreicht werden, wenn die Attraktivität der Lehrtätigkeit durch eine Anhebung der Dienstpostenbewertung für hauptamtlich Lehrende des gehobenen Dienstes mindestens auf A 12 bzw. A 13 gesteigert wird. Nur so kann der Abgang von Lehrenden gestoppt und genügend qualifiziertes Personal im Rahmen von Ausschreibungen angesprochen werden, damit der Bestand an Lehrpersonal gesichert und ausgebaut werden kann.

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