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Schweizer Grenze: Elektronisches Verfahren zur Mehrwertsteuererstattung rückt näher

Das Bundesfinanzministerium hat den Startschuss für das vollautomatisierte Verfahren zur Erstattung der Mehrwertsteuer bei der Ausfuhr von Waren im Reiseverkehr an der Schweizer Grenze gegeben. Das Bundesfinanzministerium hat die zuständige Bundesfinanzdirektion Südwest beauftragt, das Projekt auszuschreiben. Die Zahl der vom Zoll ausgestellten Ausfuhrkassenzettel hatte zuletzt enorme Ausmaße angenommen. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, hatte der BDZ das elektronische Verfahren als alternativlos bezeichnet und auf eine beschleunigte Einführung gedrängt. Der BDZ begrüßt, dass das vereinfachte Verfahren näher rückt und erhofft sich davon eine deutliche Entlastung der Beschäftigten des Zolls, die die Flut kaum mehr beherrschen können.

Da mit der Umsatzsteuer der Verbrauch einer in Deutschland gekauften Ware besteuert wird, können sich Schweizer Kunden die Mehrwertsteuer erstatten lassen, wenn sie die Ware in die Schweiz ausführen. Dafür müssen sie sich die Ausfuhr an der Grenze vom deutschen Zoll bestätigen lassen. Rund 150 Zöllnerinnen und Zöllner stempeln in der Regel ohne wirksame Kontrollen und ohne Sanktionsmöglichkeiten Tag für Tag tausende Ausfuhrkassenzettel ab.

Die Zahlen der letzten Jahre belegen den kontinuierlichen Anstieg der Warenausfuhr an der Schweizer Grenze. Nach rund 13 Millionen im Jahr 2012 waren im letzten Jahr ca. 15 Millionen zu verzeichnen – Tendenz steigend. Verkehrsstaus in der Region und an den Grenzzollstellen sind die Folge. Begünstigt wird diese Entwicklung durch erhebliche Preisunterschiede bei Einkäufen in fast allen Produktbereichen, aber auch bei Serviceleistungen. Mit der Freigabe des Wechselkurses legte der Schweizer Franken praktisch über Nacht 20 Prozent an Wert gegenüber dem Euro zu.

Der BDZ hatte die Bestrebungen einer aus Vertretern der Industrie- und Handelskammer (IHK) und der Zollverwaltung gebildeten Arbeitsgruppe unterstützt, die konkrete Vorschläge zur Automatisation bei der Abfertigung der Ausfuhrkassenzettel erarbeitet hat. Die Vorbereitungen dieses Projekts hatten aus Sicht des BDZ allerdings zu lange auf sich warten lassen. Die IHK, die die angekündigte Vereinfachung als „Meilenstein“ bewertet, geht davon aus, dass die Ausschreibung des Projekts mit den exakten Anforderungen an die Technik im Spätsommer 2015 vorliegt.

Der Einkaufstourismus lasse sich nicht eindämmen, hatte BDZ-Bundesvorsitzender Dieter Dewes gegenüber den Medien an den Realitätssinn aller Beteiligten appelliert. Umso schneller müsse der bürokratische Aufwand reduziert werden, der die Zöllnerinnen und Zöllner zu stark beanspruche. Bei einer zügigen Umsetzung des vollautomatisierten Verfahrens könnten die Beschäftigten ihren originären Aufgaben bei der Überwachung des grenzüberschreitenden Reiseverkehrs in Zukunft wieder nachkommen, zeigt sich Dewes optimistisch.

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