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Terrorismusfinanzierung: Schäuble stärkt den Zoll

Die bisher beim Bundeskriminalamt angesiedelte „Zentralstelle für Verdachtsmeldungen“ wird in den Geschäftsbereich des Bundesfinanzministeriums wechseln. Das kündigte Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit seinem französischen Amtskollegen Michael Sapin am 3. Dezember 2015 an, in der nach den Anschlägen von Paris der gemeinsame Wille zur Verstärkung des Kampfs gegen die Terrorismusfinanzierung unterstrichen wurde. Die Verdachtsmeldestelle soll 2017 in die zum 1. Januar 2016 zu errichtende Generalzolldirektion eingegliedert werden. BDZ-Bundesvorsitzender Dieter Dewes bewertet das Vorhaben positiv, da damit der Zoll gestärkt und das bisherige Zuständigkeitswirrwarr in diesem Bereich beendet werde, das eine effektive Ermittlungsarbeit bisher behindere.

Im Zusammenhang mit den Anschlägen auf das World Trade Center im Jahr 2001 waren national und international bei der Bekämpfung der Geldwäsche und der Finanzierung des Terrorismus eine Reihe neuer gesetzlicher Vorgaben und Richtlinien verabschiedet worden, die das Betätigungsfeld von Straftätern immer mehr einschränken sollen. Damals wurde beim Bundeskriminalamt eine „Zentralstelle für Verdachtsmeldungen“ eingerichtet, im internationalen Sprachgebrauch FIU (Financial Intelligence Unit) genannt.

Diese Stelle soll in die künftige Generalzolldirektion/Zollkriminalamt eingliedert werden und hat die Aufgaben,

  • übermittelte Verdachtsmeldungen zu sammeln, auszuwerten und mit Erkenntnissen anderer nationaler Stellen abzugleichen,
  • die Strafverfolgungsbehörden des Bundes und der Länder über sie betreffende Erkenntnisse zu unterrichten,
  • Verdachtsmeldungen statistisch zu erfassen, 
  • einen Jahresbericht zu veröffentlichen, 
  • nach dem Gesetz Meldeverpflichtete über erkannte Typologien und Methoden der Geldwäsche zu informieren und
  • mit der Verhütung und Verfolgung der Geldwäsche und der Finanzierung der Terrorismus zuständigen Zentralstellen anderer Staaten zusammenzuarbeiten.

Nach den Attentaten von Paris forderten Schäuble und Sapin rasche Lösungen auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene, um den Zugang dezentral agierender Terrornetzwerke zu Finanzquellen zu unterbinden, anonyme Geldströme zu begrenzen und Informationen auszutauschen. Auch die Geldwäscherichtlinie, die das Europäische Parlament bereits im Mai 2015 novelliert hatte, soll auf nationaler Ebene schneller umgesetzt werden.

Allein in Deutschland werden jährlich etwa 60 Milliarden Euro Schwarzgeld gewaschen. Bisher fehlen Zoll, Steuerverwaltung und Polizei wirksame Mittel, diese Entwicklung zu stoppen. Die neue Richtlinie erweitert die Möglichkeiten. Mit der darin enthaltenen „Geldtransfer-Verordnung“ sollen insbesondere die Zahlungsflüsse besser zurückverfolgt werden können. Dewes betont, die Europäische Union dürfe kein Paradies für Geldwäscher sein, zumal nicht in Zeiten so fundamentaler Bedrohung wie heute.

Dewes: „Mit der erfreulichen Entscheidung Schäubles werden auch Konsequenzen aus der Kritik der OECD gezogen, die in der Bundesrepublik Deutschland gravierende Mängel in der bisherigen Geldwäschebekämpfung sieht. Für den Zoll kommt es entscheidend darauf an, Zugang zu relevanten Daten zu erhalten, bei denen es um Geldwäsche, Terrorfinanzierung oder andere Straftaten geht. Nur dann wird der Zoll in die Lage versetzt, gegen die Finanzierung des internationalen Terrorismus effektiver vorzugehen als bisher.“

  

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