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Kerngeschäft des Zolls thematisiert

Was folgt mit der Neuausrichtung des Abfertigungspools?

Die noch immer volatile Abfertigungslage und deren Herausforderungen für unsere Kolleginnen und Kollegen an den Zollämtern bildeten das vierte Schwerpunktthema der diesjährigen BDZ-Forumsveranstaltung. Der BDZ hält einen stärkeren Fokus der strategisch-politisch Verantwortlichen auf die Situation in der Zollabfertigung, das Kerngeschäft des Zolls, für geboten.

von links: Melanie Schmaljohann (GZD), Dirk Bremer (GZD), Thomas Liebel (BDZ), Illyana Brugger (BDZ)

Mehr zur Forumsveranstaltung 2023: BDZ gestaltet Zukunft

Rund 70 Teilnehmende erörterten die Auswirkungen der durch den Brexit sowie den E-Commerce bedingten Mengensteigerungen im Rahmen der zollrechtlichen Ein- und Ausfuhr sowie die damit einhergehende Mehrbelastung der betroffenen Zöllner/innen. Leider sind die Problemstellungen der Beschäftigten in der Zollabfertigung, den Fachsachgebieten sowie der klassischen Einnahmeverwaltung in den letzten Jahren zusehends in die hinteren Reihen gerückt – nicht zuletzt aufgrund der unstrittig notwendigen Investitionen und Fortentwicklungen zur Bekämpfung von Finanzkriminalität durch den Zoll. Die zahlreichen Erfahrungswerte und Praxisbeispiele aller Teilnehmenden aus den verschiedensten Bereichen der Zollabfertigung entwickelten daher Szenarien zur Entlastung der vom gestiegenen Abfertigungsvolumen betroffenen Zollstellen.

Neuausrichtung der bundesweiten Unterstützung vorgestellt

Die inhaltliche Neuausrichtung des Abfertigungspools wurden zu Beginn des Forums seitens Direktionspräsident Dirk Bremer (GZD, Direktion I) und LRDin Melanie Schmaljohann (GZD, Direktion V) vorgestellt. Danach werden künftig im Unterschied zum bisher praktizierten Abfertigungspool konkrete Arbeitspakete mit einer festgelegten Menge an Zollanmeldungen von Zollämtern, die Unterstützung benötigen, an übrige im überregionalen Gruppenverbund festgelegte Hauptzollämter, nach individuellem Schema zur Bearbeitung abgegeben. Neben einer Entlastung der Zollstellen, welche von besonders hohen Abfertigungsvolumina betroffen sind, soll dies ebenfalls eine gleichmäßigere Verteilung des bundesweiten Abfertigungsaufkommens sicherstellen. Demnach werden feste Arbeitspakete im Fachverfahren ATLAS-Zollbehandlung von den unterstützten Zollstellen (= Kategorie der A-Ämter) an die Zollstellen, die wiederum unterstützen (= Kategorie der B-Ämter) zur Bearbeitung weitergegeben.

Der Kategorie A wurden aktuell namentlich nachfolgende Zollämter zugeordnet:

  • HZA Köln – Zollamt Flughafen Köln/Bonn
  • HZA Dresden – Zollamt Flughafen Leipzig
  • HZA Dortmund – Zollamt Bochum
  • HZA Frankfurt am Main – Zollamt Osthafen
  • HZA Braunschweig – Zollamt Göttingen
  • HZA Gießen – Zollamt Bad Hersfeld

Diese Ämter erhalten über den derzeitigen Abfertigungspool bereits regelmäßig Unterstützung. Die Beurteilung, welche Zollämter der Kategorie A zugeordnet werden, obliegt der Direktion V. Eine regelmäßige Evaluierung ist vorgesehen.

Alle übrigen Zollämter werden der zweiten Kategorie (Kategorie B) als Dienststellen, die Unterstützung leisten können, zugeordnet. In der Kategorie B werden die Zollämter eines Hauptzollamts als eine Einheit betrachtet, um jedem Hauptzollamt im Rahmen der eigenen Prozessverantwortung eine individuelle Steuerung zu ermöglichen. Die arbeitstägliche Abarbeitung obliegt der Verantwortung der entsprechenden Dienststellen der Kategorie B und wird von den Hauptzollämtern selbständig auf die im Bezirk befindlichen Zollämter verteilt. Diese Änderungen sind zum 16. Oktober 2023 in Kraft getreten.

BDZ: Auf positive Zwischenbilanz müssen weitere Schritte folgen

Die organisatorischen und fachlichen Änderungen wurden von den Teilnehmenden u. a. aufgrund der zielorientierteren Ergebnisverantwortung sowie der flexibleren Verteilung der Arbeitspakete zwischen den Hauptzollämtern begrüßt. Dieser Ansatz führt zur besseren Planbarkeit von Volumen und Unterstützungsleistung der Zollstellen untereinander. Aus Sicht des BDZ gibt es jedoch noch weitergehende Handlungserfordernisse, um die Qualität der Unterstützungsleistungen sicherzustellen und insbesondere die betroffenen Beschäftigten durch echte Maßnahmen der Personalentwicklung mitzunehmen:

  • Evaluierung der Dienstpostenbewertung der unterstützenden B-Ämter aufgrund der quantitativen und qualitativen Änderung der Abfertigungsvolumen unter einer Gesamtbetrachtung der attraktivitätssteigernden Stellenausstattung für die Zollämter.
  • Förderung der Möglichkeiten des ortsflexiblen Arbeitens an den Zollstellen.
  • Ein höherer Automatisierungsgrad der Abfertigungsprozesse sowie die endgültige Abkehr der Vorlage von papiermäßigen Unterlagen durch eine digitale end-to-end Schnittstelle mit den Wirtschaftsbeteiligten.
  • Anpassung der gesetzlichen Voraussetzungen zum Erhalt der Polizeizulage mit dem Ziel der Erweiterung des Empfängerkreises auf alle Zollstellen.
  • Anerkennung der unterstützenden Leistung der B-Ämter bei der Kosten- und Leistungsplanung sowie Erhöhung der Personalbedarfszumessung der Zollämter aufgrund der Mengensteigerung durch Brexit und E-Commerce.
  • Regelmäßige Evaluierung des Abfertigungspools.

Im Ergebnis muss das Tätigkeitsfeld der Zollabfertigung dringend attraktiver gestaltet werden. Andernfalls führt die gestiegene Personalfluktuation durch einerseits erhöhte Ruhestandsabgänge und andererseits fehlende Anreize zu erheblichen personellen Engpässen bei den Zollämtern. Am Horizont erkennbar sind ferner Pläne der EU-Kommission für weitreichende Reformen im zöllnerischen Kerngeschäft, zu denen wir demnächst ausführlich berichten werden. Der BDZ wird im Interesse unserer Kolleginnen und Kollegen in der Zollabfertigung die weiteren Entwicklungen kritisch und zukunftsweisend begleiten.

BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft

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Tel.: +49 30 40816600
Fax: +49 30 40816633

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