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Alternierende Telearbeit setzt gegenseitiges Vertrauen voraus

Mit dem Abschluss der Dienstvereinbarung zur alternierenden Telearbeit zwischen dem Hauptpersonalrat und dem Bundesfinanzministerium hat seit dem 1. Juli 2015 eine neu Ära begonnen. Der BDZ verbindet damit die Erwartung, dass die bislang gelegentlich herrschende „Misstrauenskultur“ in der Bundeszollverwaltung endlich überwunden wird. Stattdessen soll nach den Vereinbarungen, auf die der Hauptpersonalrat mit Erfolg hingewirkt hat, nun eine neue Ausrichtung auf ein gegenseitiges Vertrauensverhältnis im Zeichen einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Einvernehmen mit dem Leitbild der Zollverwaltung erfolgen. In der Dienstvereinbarung heißt es unter dem Schlagwort „Zufriedenheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“: „Wichtiger Erfolgsfaktor für die Auftragserfüllung ist unsere Zufriedenheit als Beschäftigte in der Zollverwaltung. Entscheidend hierfür ist, dass unser Miteinander von gegenseitiger Wertschätzung, Toleranz und wechselseitigem Vertrauen geprägt ist.“

Aufgrund der nicht einheitlichen Genehmigungspraxis von Telearbeitsplätzen in der Zollverwaltung hatte im Oktober 2011 im Bundesfinanzministerium eine erste Besprechung zum Thema „Alternierende Telearbeit“ stattgefunden. Damals wurde festgestellt, dass die Telearbeit die am stärksten reglementierte Form der flexiblen Arbeitszeitmodelle der Bundeszollverwaltung darstellt. Die unterschiedliche Handhabung bei den Dienststellen war schon damals nicht nachvollziehbar. Positive wie negative Einzelfallentscheidungen erfolgten immer durch die jeweilige Personalstelle. Die inhaltliche Einschätzung, ob Telearbeit aus fachlicher Sicht auch im Hinblick auf zu verwendende IT-Fachverfahren möglich ist, war oft schwierig.

Die Zollabteilung übernahm dann die Aufgabe, mit der Zentralabteilung den künftigen  Handlungsspielraum bei einer Dienstvereinbarung nur für die Zollverwaltung zu ermitteln. Die Grundsätze aus dem Jahr 2001 bedurften nach Einschätzung insbesondere der Gleichstellungsbeauftragten und des Hauptpersonalrats in einigen Punkten (u.a. Festlegung einer Vordringlichkeit von Bewerbern, Verbesserung der Konditionen bei der Telearbeit) der Aktualisierung. Auch wurde bemängelt, dass die genannten Grundsätze zu stark auslegungsfähig seien und nach bisheriger Erfahrung im Geschäftsbereich der Zollverwaltung zu einer uneinheitlichen Genehmigungspraxis führten. Insbesondere lang liegen gebliebene und aus den unterschiedlichsten Gründen nicht beschiedene Anträge waren ein ständiges Übel.

Nachdem fast ein Jahr ohne erkennbares Ergebnis verstrich, wurde im September 2012 von BDZ-Vertreterinnen und BDZ-Vertretern im Vorstand des Hauptpersonalrats ein erster Rohentwurf für eine Dienstvereinbarung erarbeitet und dem Referat III A 4 als weitere Diskussionsgrundlage mit dem Hauptpersonalrat übersandt. Im Februar 2013 begannen dann intensive und zugleich konstruktive Gespräche über die Annäherung der unterschiedlichen Positionen. Dabei stand außer Frage, dass sowohl bei den Verhandlungspartnerinnen des Referats III A 4 als auch bei den Vertreterinnen und Vertretern im Hauptpersonalrat, Anton Eberle, Sabine Knoth und Anne Schneider, die Bereitschaft vorhanden war, einen gemeinsamen Kompromiss finden zu wollen. Das Ergebnis der letzten Beteiligungsrunde bei den Bezirkspersonalräten bestätigte gegenüber dem Hauptpersonalrat das gute Gelingen. Damit stand dem Abschluss der Dienstvereinbarung, unterzeichnet durch den Vorsitzenden des Hauptpersonalrat Dieter Dewes und Staatssekretär Werner Gatzer, nichts mehr im Weg.

In der nächsten Ausgabe des BDZ magazins informieren wir über Kernregelungen der Dienstvereinbarung über die alternierende Telearbeit und bewerten diese aus gewerkschaftspolitischer Sicht.

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