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Biodiversität auch durch Online-Handel immer weiter bedroht: Effektiver Artenschutz nur mit Investitionen in Zollabfertigung möglich

Am heutigen 3. März 2023 ist Tag des Artenschutzes (UN World Wildlife Day), zu dem das Washingtoner Artenschutzübereinkommen CITES seinen 50. Jahrestag verzeichnen kann. Anhand der Zahlen der Beschlagnahmungen in Zollkontrollen ist ersichtlich, dass der Handel mit vielen vom Aussterben bedrohten Tierarten weiter blüht. Eine Eindämmung des Problems würde eine Stärkung der Kolleginnen und Kollegen der Zollämter und Hauptzollämter voraussetzen.

Bild: Michael Siebert / Pixabay

Wie die Zollverwaltung heute mitteilte, zog der Zoll in den vergangenen zehn Jahren insgesamt 1,77 Mio. geschützte Tiere oder Pflanzen und Produkte daraus aus dem Verkehr. Im Schnitt werden Zöllnerinnen und Zöllner 1.200 Mal pro Jahr im gewerblichen Warenverkehr, im Gepäck von Reisenden oder in der Post fündig.

Nach wie vor führen Unwissenheit oder mangelndes Unrechtsbewusstsein von Urlaubern, die sich beim Mitbringen von Souvenirs keine Gedanken gemacht haben, zu vielen Verstößen. Damit tragen sie jedoch dazu bei, dass der Handel mit Erzeugnissen geschützter Arten in den Herkunftsländern floriert. Neben den klassischen Mitbringseln nimmt aber auch der Versand über das Internet zu. Nicht selten posieren auf Plattformen wie Instagram Nutzer mit der verbotenen Ware als exotischen Textilien oder Schmuck. Der Anteil von Internetbestellungen macht inzwischen sogar zwei Drittel des Volumens aller aufgegriffenen Sendungen aus, einen Schwerpunkt bilden dabei die Flughäfen.

Anlässlich des Jubiläums des Washingtoner Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten frei lebenden Tieren und Pflanzen (CITES) besuchte Bundesumweltministerin Steffie Lemke vor Kurzem das Zollmuseum des Hamburger Hauptzollamts, in dessen Asservatenkammer zahlreiche illegale gehandelte Exemplare zu sehen sind. Die Ministerin forderte im Zusammenhang mit der sich verschärfenden Biodiversitätskrise eine Stärkung des Vollzugs und insbesondere eine strengere Kontrolle des zunehmenden Online-Handels.

Solche politischen Forderungen untermauern die langstehende Position des BDZ, den Zoll in seiner Kernaufgabe der Warenabfertigung nicht zu vernachlässigen. Denn seit zwei Jahren haben wir auch im Kontext des Wegfalls der Kleinbetragsfreigrenze im Postverkehr häufig auf die angespannte Situation in den Abfertigungsstellen hingewiesen. Bedauerlicherweise wurde aber nicht einmal der personelle Mehrbedarf von 1.200 Stellen, der sich allein für die Bewältigung dieser Aufgabenzuwächse durch das Mehrwertsteuer-Digitalpaket (E-Commerce) ergibt, in den vergangenen Haushalten abgebildet. Sofern nun ebenfalls eine Erhöhung der Aufgriffsquote im Bereich von Verboten und Beschränkungen gewünscht ist, läge der Bedarf wohl noch höher. Denn neben Artenschutz kommen Probleme wie Produktpiraterie hinzu, was in dieser Woche bei einer Razzia von Polizei und Zoll in einem Asiamarkt in Berlin-Lichtenberg anhand massenhaft gefälschter Elektronik-Produkte erneut deutlich wurde.

Das Sendungsvolumen nimmt zu und die Schattenseiten des Online-Handels treten immer offensichtlicher zu Tage. Deshalb ist nicht nachvollziehbar, weshalb die politisch Verantwortlichen seit mehr als 15 Jahren keine Änderung des festgesetzten Personaleinsatzes von etwa 5.600 Beschäftigten in der Zollabfertigung für nötig halten. Daran ändern auch marginale Aufwüchse zur Abfederung der Folgen des Brexits nichts. Denn ein entschiedeneres und gezieltes Vorgehen gehen Einfuhren verbotener und gefälschter Waren bedeuten auch regelmäßige und umfassende Schulungen der Kolleginnen und Kollegen in den Zollämtern, die diese von erlaubten Produkten unterscheiden müssen.

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