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Bundeslagebild Organisierte Kriminalität

Zoll auf Überholspur bei Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität!

Das Bundeskriminalamt (BKA) veröffentlichte kürzlich das Bundeslagebild Organisierte Kriminalität für das Jahr 2019. Es enthält die aktuellen Erkenntnisse zur Lage und Entwicklung im Bereich der Organisierten Kriminalität (OK) in Deutschland. Erstmals weist das BKA von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) geführte OK-Ermittlungsverfahren bei Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung aus.

Hierbei handelt es sich ausschließlich um Verfahren, die den Phänomenbereich der Wirtschaftskriminalität betreffen und den von OK am zweithäufigsten betroffenen Deliktsbereich darstellt. Die FKS hat im vergangenen Jahr 37 OK-Verfahren mit einer Schadenssumme von 90 Millionen Euro bearbeitet und Vermögenswerte von sechs Millionen Euro gesichert. Bei 30 Verfahren lag der Schwerpunkt beim „Kettenbetrug“. Fünf Verfahren betrafen Fälle illegaler Ausländerbeschäftigung, je ein Fall den Missbrauch der Dienstleistungsfreiheit und systematischen bandenmäßigen Sozialleistungsbetrug. Auch ist die Anzahl der OK-Verfahren bei Steuer- und Zolldelikten wieder gestiegen: insgesamt 42 OK-Gruppierungen im Jahr 2019, die Hälfte davon wurde wegen Verdacht des Schmuggels von Zigaretten geführt. Auch bei den OK-Ermittlungsverfahren gegen Rauschgiftschmuggel kann der Zoll deutliche Erfolge vorweisen. In einer Gesamtbewertung hat die Berücksichtigung der Leistungsbilanz der FKS zu einem erheblichen Anstieg der entsprechenden Verfahrenszahlen beigetragen (2019: 98 Verfahren, 2018: 54 Verfahren).

BDZ Bundesvorsitzender Dieter Dewes: „Die üblichen kritischen Stimmen, die darauf abzielen, die Erfolgsbilanz unserer Kolleg(innen) madig zu reden, bleiben diesmal offensichtlich aus. Der Ansatz, den Zoll insgesamt zu stärken, statt strukturell zu schwächen macht sich nun auch im Bundeslagebild OK bemerkbar. Die Ermittlungen der FKS bei OK-Verfahren könnte sich noch effektiver gestalten, wenn auch in der zuständigen Abteilung des BMF die Erkenntnis zur Abkehr von den zwanghaft durchzuführenden Arbeitgeberprüfungen eintreten würde.“ 

Die Erfolgsbilanz des Zolls steht und fällt mit den Einsatzkräften sowie –material. Etwa 2.500 Zöllnerinnen und Zöllner sind derzeit im Zollfahndungsdienst eingesetzt. Dieser Personalbestand blieb seit der letzten Strukturreform der Zollfahndung im Kalenderjahr 2002 nahezu unverändert. Neue Befugnisse und Kompetenzen der Zollfahndung sind seitdem hinzugekommen. Auch die Aufgabenentwicklung nimmt stetig zu. So haben die Kokainsicherstellungen von über 10 Tonnen im Jahr 2019 ein Rekordniveau erreicht; zum Vergleich: vor 5 Jahren rangierte die sichergestellte Menge noch bei 1,5 Tonnen Kokain. Im Zuge einer Sachverständigenanhörung im Bundestag zum Gesetz zur Neustrukturierung des Zollfahndungsdienstgesetzes kritisierte der stellvertretende Bundesvorsitzende, Thomas Liebel, vehement die unzureichende Ausstattung des Zollfahndungsdienstes. Hingegen folgen die Politik und das BMF den Forderungen des BDZ zur weiteren Stärkung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls, die sich auch im Bundeshaushalt 2021 bemerkbar machen werden. Der BDZ wird sich weiterhin für eine sichtbare Stärkung der Vollzugsbereiche des Zolls einsetzen. Demnächst mehr!

 

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