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Tarifverhandlungen gescheitert: Reallohnverluste sind indiskutabel

Nachdem in den letzten drei Tagen bei den Gesprächen in Potsdam kein Kompromiss erzielt werden konnte, haben die Gewerkschaften die Verhandlungen am Donnerstag für gescheitert erklärt. Dazu erklärt der BDZ Bundesvorsitzende Thomas Liebel: „Die Arbeitgeber bleiben bei ihrem Nicht-Angebot von Reallohnverlusten. In der jetzigen Zeit nicht auf unsere Forderungen einzugehen, ist einfach skandalös.“

Der Chef des dbb, Ulrich Silberbach informierte die Öffentlichkeit am 30. März 2023 über den Abbruch der Verhandlungsrunde mit Bund und Kommunen, da von Arbeitgeberseite keine weitere Bewegung in wesentlichen Fragen zu erwarten war. Silberbach kündigte an, den Druck auf die Arbeitgeber nun zu erhöhen. Der BDZ steht voll und ganz hinter der Entscheidung der dbb Familie im weiteren Vorgehen. Denn unsere Mitglieder haben in den vergangenen Wochen und Monaten in zahlreichen Aktionen ihre Entschlossenheit gezeigt. Für uns ist klar, dass ein leistungsfähiger öffentlicher Dienst nicht zum Nulltarif zu haben ist.

Nach dem Scheitern der Verhandlungen besteht nun zunächst die Möglichkeit eines Schlichtungsverfahrens, das jede Tarifvertragspartei innerhalb von 24 Stunden nach Erklärung des Scheiterns einleiten kann. Dabei berät eine Schlichtungskommission vertraulich und nicht öffentlich über eine Einigungsempfehlung. Im Anschluss könnten die Tarifverhandlungen mit dem Ziel einer Einigung wiederaufgenommen werden. Bundesinnenministerin Nancy Faeser kündigte für die Arbeitgeberseite bereits die Einberufung der Schlichtung an. Der dbb hat angekündigt, zeitnah zu informieren, ob es zu einem Schlichtungsverfahren kommt und zugleich verdeutlicht, dass für den Fall eines erneuten Scheiterns Vorkehrungen getroffen werden müssen. In diesem Fall wäre eine Urabstimmung über die Frage durchzuführen, ob die Mitglieder bereit sind, für einen besseren Abschluss in den unbefristeten Streik zu treten.

Der dbb informiert ebenfalls aktuell über die neuesten Entwicklungen auf seiner Sonderseite zur Einkommensrunde 2023.

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