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Sparkurs beim Zoll und den Behörden der Bundesfinanzverwaltung abgewendet: BDZ bewirkt Aussetzung der pauschalen Stelleneinsparung im Bundeshaushalt!

Beharrlichkeit zahlt sich aus – so haben die ständigen Gespräche im Bundestag und im Bundesministerium der Finanzen (BMF) endlich zu einem konkreten Ergebnis geführt. Denn der Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2024 sieht die Aussetzung der pauschalen Stelleneinsparung vor, die der BDZ als völlig unlogische Maßnahme wiederholt kritisiert hatte. Die in der Vergangenheit zugesagten Stellenzuläufe bleiben ebenfalls erhalten.

Der BDZ Bundesvorsitzende Thomas Liebel zeigt sich erfreut: „Die Bundesregierung ist endlich zur Einsicht gekommen, dass ein Zusammensparen der eigenen Einnahmeverwaltung kontraproduktiv ist. Das bewerten wir als großen Erfolg, der ohne die vielen Impulse des BDZ gegenüber der Politik nicht möglich gewesen wäre.“

Um den Bundeshaushalt auf Konsolidierungskurs zu bringen, hatte die Bundesregierung im vergangenen Jahr erstmals eine pauschale Einsparvorgabe für alle Planstellen im Haushalt 2023 gemacht. Die Maßnahme sollte für den Haushalt 2024 fortgelten. Denn die Kolleginnen und Kollegen in den Binnenzollämtern, den Fachsachgebieten, in der Vollstreckung und im Prüfungsdienst wurden ebenso wie Teile der Generalzolldirektion und die OPH-Sachgebiete nicht von der Stelleneinsparung ausgenommen. Bislang waren nur die Planstellen im Zollfahndungsdienst, beim Zollkriminalamt, bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit, bei den übrigen Kontrolleinheiten der Hauptzollämter sowie bei den Grenzzollämtern und bei der Generalzolldirektion für die Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie für die Sanktionsdurchsetzung und das Informationstechnikzentrum Bund ausgenommen. 

Personal nicht nur als Kostenfaktor sehen

Insgesamt hätte die pauschale Stelleneinsparung somit einen Wegfall von ca. 300 Planstellen bedeutet, die die Zollverwaltung bis zum 31.12.2024 erneut hätte erbringen müssen. Eine Einnahmesteigerung des Zolls um 15 Prozent wäre mit einer Stellenkürzung um 1,5 Prozent einhergegangen. Das ist nun vom Tisch. Zudem ist erfreulich, dass auch das Bundeszentralamt für Steuern nicht mehr von den Stelleneinsparungen betroffen ist.

Gegen diesen Sparkurs hatten die Vertreter/innen auf allen Ebenen des BDZ in verschiedenen politischen Gesprächen vehement protestiert, zuletzt z.B. auf Bundesebene mit Haushaltsstaatssekretär Gatzer und Haushältern der Bundestagsfraktionen sowie in einem persönlichen Gespräch des Bundesvorsitzenden Thomas Liebel mit Bundesfinanzminister Christian Lindner. Denn die Kolleginnen und Kollegen sind keine reinen Kostenstellen, sondern bringen ein Vielfaches mehr an Einnahmen für den Fiskus ein!

Deshalb ist der Bundesfinanzminister nun zur Einsicht gelangt und hat die kontraproduktive Regelung für den Bundeshaushalt 2024 vorerst ausgesetzt. Am 05.07.2023 wurde der Haushaltsentwurf für 2024 im Kabinett beschlossen und der Öffentlichkeit vorgestellt.

Über 1.000 neue Stellen kommen oben drauf

Offiziell begründet wird die Aussetzung der pauschalen Einsparung mit dem Verzicht auf einen allgemeinen Stellenaufwuchs innerhalb der Bundesverwaltung. Davon unberührt bleiben jedoch die früheren Zulaufvermerke für den Zoll, konkret: 1.157 Stellen zur Übernahme der ausgebildeten Anwärterinnen und Anwärter und für neu hinzugekommene Aufgaben, beispielsweise zur Geldwäschebekämpfung. Das heißt, alle diese Stellen werden wie vorgesehen neu geschaffen!

Der vorliegende Gesetzentwurf zum Haushalt unterliegt dem Vorbehalt finaler parlamentarischer Beratungen. Selbstverständlich wird der BDZ seine Kontakte im Bundestag nutzen, um diesen Kabinettsvorschlag auf die Zielgerade zu bringen! Wir werden weiter berichten. 

 
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