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Schlichtungskommission legt Einigungsempfehlung in der Einkommensrunde vor

Am vergangenen Freitag sind die Beratungen der Schlichtungskommission in der Tarifrunde für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen beendet worden. Die Mitglieder der Kommission haben einen Schiedsspruch vorgelegt, der Grundlage für neue Verhandlungen sein wird. Die Wiederaufnahme der Verhandlungen zwischen den Tarifparteien wird am 22. April 2023 in Potsdam stattfinden.

Die Einigungsempfehlung der Schlichtungskommission sieht im Wesentlichen folgende Vorschläge vor:

  1. Inflationsausgleichsgeld: Die Beschäftigten sollen ein steuer- und sozialabgabenfreies Inflationsausgleichsgeld in Höhe von 3.000 Euro erhalten, das im Laufe des Jahres 2023 in mehreren Stufen ausgezahlt wird.
  2. Lineare Entgelterhöhung: Der Vorschlag sieht eine Kombination aus Sockelbetrag und darauf aufsetzender prozentualer Erhöhung vor. Ab dem 1. März 2024 sollen die Tabellenentgelte zunächst um einen Sockelbetrag von 200 Euro und anschließend um 5,5 Prozent erhöht werden. Dort, wo (durch das Zusammenrechnen beider Maßnahmen) keine Erhöhung um 340 Euro erreicht wird, soll der Erhöhungsbetrag auf 340 Euro gesetzt werden.
  3. Laufzeit: Vorgesehen ist eine 24-monatige Laufzeit rückwirkend vom 31. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2024.

Weitere Details der Empfehlungen der Schlichtungskommission können im Einzelnen beim dbb beamtenbund und tarifunion nachgelesen werden:

Presseerklärung der Schlichtungskommission

Wie geht es nun weiter?

Auch wenn der Empfehlung der Schlichtungskommission mit überwiegender Mehrheit zugestimmt wurde, ist diese nicht bindend, sondern lediglich Grundlage für neue Verhandlungen. Die Tarifverhandlungen werden somit fortgesetzt, die nächste Verhandlungsrunde findet am 22. April 2023 in Potsdam statt. Wir werden weiter berichten.

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