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Gesetz gegen Schwarzarbeit

Dewes fordert im Finanzausschuss weitere Verbesserungen

Die Bundesregierung will weitere Maßnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit auf den Weg bringen. Mit dem von ihr eingebrachten Entwurf eines „Gesetzes zur Stärkung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung“ sollen die rechtlichen Rahmenbedingungen für Prüfungs- und Ermittlungstätigkeiten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) und der zuständigen Landesbehörden verbessert und die Voraussetzungen für die Optimierung der informationstechnologischen Ausstattung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit geschaffen werden. Am 28. November fand im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages eine Anhörung von Sachverständigen zu dem Gesetzentwurf statt, an der für den BDZ der Bundesvorsitzende Dieter Dewes teilnahm.

Zentrales Informationssystem

Der vorliegende Gesetzentwurf beinhaltet vor allem die Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen für die Implementierung eines neuen IT-Verfahrens zur Vorgangsbearbeitung und Erfassung der Arbeitsstatistik. Mit dem zentralen Informationssystem wird ein einheitliches Datenbanksystem zur Verfügung gestellt, welches seine gesetzliche Grundlage im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz hat. Derzeit arbeitet die FKS mit dem IT-Verfahren ZenDa-ProFis.

Datenabruf beim KBA

Um den Informationsfluss zu verbessern, dürfen Zollbehörden zudem zukünftig Daten aus dem Zentralen Fahrzeugregister des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) abfragen. Halterdaten aus dem Zentralen Fahrzeugregister können von der FKS derzeit nur im Rahmen von Ermittlungsverfahren und nur im schriftlichen Verfahren abgefragt werden.

Ausweitung der Ahndungsbefugnisse

Weiterhin werden die Befugnisse der Zollverwaltung bei der Ahndung von sozialversicherungsrechtlichen Meldeverstößen ausgeweitet. Während die Zollverwaltung bislang für Meldeverstöße nur zuständig war, soweit eine solche Ordnungswidrigkeit im Rahmen der Prüfungstätigkeit festgestellt wurde, wird die Befugnis nunmehr auf Meldeverstöße ausgeweitet, die in einem bereits laufenden Ermittlungsverfahren aufgedeckt werden.

Weitere Regelungen

Der Entwurf sieht darüber hinaus neue Kompetenzen für die Schwarzarbeitsbekämpfungsbehörden der Länder vor. So müssen Ausweispapiere in Zukunft nicht nur der Zollverwaltung, sondern auch Bediensteten der zuständigen Landesbehörden vorgelegt werden. Die Landesbehörden erhalten zudem weitere Prüfungsbefugnisse. Der Bundesrat verlangt zudem weitere Maßnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit besonders im Taxigewerbe.

Dewes fordert weitere Verbesserungen

Dewes begrüßte den Entwurf grundsätzlich und besonders die geplanten neuen IT-Verfahren.

Insbesondere die Implementierung des Zentralen Informationssystems fand seine Zustimmung, da das in 2004 von der Bundesagentur für Arbeit übernommene ProFis rechtlich, fachlich organisatorisch und technisch veraltet sei.

Weiterhin lobte Dewes die Möglichkeit der automatisierten Abfrage von Daten aus dem Zentralen Fahrzeugregister als echten Zugewinn, da hierdurch ein aufwändiger Papier- oder Faxversand entfalle und damit der Aufwand für die Kolleginnen und Kollegen erheblich verringert werde.

Gleichzeitig sprach er sich aber für weitere Verbesserungen des Informationsflusses aus. So sollte der FKS ein Online-Zugang zu den Melderegistern und Gewerberegistern gewährt werden. Weiterhin sollte das automatisierte Datenabgleichverfahren DaLEB (Datenabgleich von Leistungsempfängern mit den Beschäftigtendaten) der Bundesagentur für Arbeit ausgeweitet werden. Mit dem Datenabgleich DaLEB kann festgestellt werden, ob neben Einkünften Arbeitslosengeld bezogen wird. Dieses Verfahren ist derzeit auf den Bezug von Arbeitslosengeld I ((ALG I) beschränkt und sollte auf den Bezug von ALG II ausgeweitet werden, um so Leistungsmissbrauch effektiver aufdecken zu können.

Dewes widersprach der im Gesetzesentwurf vertretenen Auffassung, dass etwaiger Mehrbedarf an Sach- und Personalmitteln in der Zollverwaltung innerhalb der vorhandenen Kapazitäten und der verfügbaren Mittel aufgefangen und finanziell wie stellenmäßig im Einzelplan 08 ausgeglichen werden könne. Es sei sehr wohl zu bezweifeln, dass die Ressourcen, welche infolge der zukünftigen automatisierten Abfragemöglichkeit beim KBA möglicherweise in geringem Umfang freigesetzt würden, in qualitativer und quantitativer Weise geeignet seien, den insbesondere durch die Ausweitung der Ahndungsbefugnisse zu erwartenden Mehraufwand vollumfänglich zu kompensieren.

Dewes wies darauf hin, dass an anderer Stelle in der Zollverwaltung keine personellen Ressourcen vorhanden sind und die FKS generell einen Personalfehlbestand aufweist. Die 1.600 neuen Stellen zur Überwachung der Mindestlöhne reichten nicht aus. Er erneuerte seine Forderung nach mindestens 2.500 Stellen. Um die Planstellen nutzen zu können, müsse zudem die GZD in die Lage versetzt werden, durch die Aquirierung von Liegenschaften und den Zuwachs von Lehrenden die Ausbildungskapazitäten zu erhöhen.

  

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