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Der BDZ Bundesvorsitzende Dieter Dewes im Dialog mit MdB Dr. Michael Meister (CDU): Organisationsuntersuchung darf nicht zur Schwächung der Kontrolleinheiten führen

Der BDZ Bundesvorsitzende Dieter Dewes traf am 24. Januar 2023 auf dessen Einladung hin den Bundestagsabgeordneten Dr. Michael Meister zu einem Gespräch über aktuelle Themen der Zollverwaltung in Berlin. Wesentliche Inhalte des Gesprächs bildeten die Situation in den Sachgebieten C und die Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität im Zusammenhang mit den derzeitigen Planungen zur Umsetzung der Organisationsuntersuchung, die Einrichtung der zu schaffende Bundesoberbehörde zur Bekämpfung der Finanzkriminalität sowie die Entwicklung bei den Einstellungsermächtigungen.

Dieter Dewes, Dr. Michael Meister

Der BDZ ist mit Dr. Meister, der derzeit ordentliches Mitglied im Finanzausschuss ist, regelmäßig im Gespräch. Bereits in seiner Zeit als Parlamentarischer Staatssekretär im BMF von 2013 bis 2018 erwies er sich dabei als verbindlicher Partner des BDZ. Darüber hinaus war der hessische Bundestagsabgeordnete Dr. Meister auch immer auf Bezirksverbandsebene ein Gesprächspartner für Probleme beim Zoll für den BDZ-Bezirksverband Hessen.

Organisationsuntersuchung

Dewes erörterte mit Dr. Meister die nachteiligen Folgen, die mit der geplanten Umsetzung der Ergebnisse der Organisationsuntersuchung der Sachgebiete C der Hauptzollämter für den Kontrollbereich zu erwarten sind.

Unstrittig ist, dass der expandierende grenzüberschreitende Drogenschmuggel und der boomende Schwarzmarkt für Zigaretten sowie Wasserpfeifentabak die Zollverwaltung vor große Herausforderungen stellt und es einen Mehrbedarf an Personal an der niederländischen und belgischen Grenze gibt.

Die Verwaltung reagiert auf diese Probleme, indem sie auf der Grundlage der Ergebnisse der Organisationsuntersuchung vorhandene Planstellen und im weiteren Verlauf auch das zugehörige Personal zu Lasten anderer Bereiche in den Großraum Ruhrgebiet verschieben und Kontrolleinheiten in anderen Regionen auflösen will. So sollen z.B. im Norden, aber auch an der Grenze zu Polen und Tschechien Kontrolleinheiten Verkehrswege (KEV) entfallen bzw. reduziert werden.

Aus Sicht des BDZ hat es die Verwaltung versäumt, angesichts der absehbaren Entwicklung rechtzeitig gegenzusteuern und versucht nun, die Defizite durch eine Umverteilung der vorhandenen Ressourcen auszugleichen. Dabei stützt sie sich auf eine Organisationsuntersuchung, die mit ihren neuen Indikatoren und deren Gewichtung für die Risikobewertung in ihren Ergebnissen nicht nachvollziehbar ist. Und sie nimmt in Kauf, dass die Zollverwaltung in ihrer Rolle als Teil der Sicherheitsarchitektur in den betroffenen Kontrollbereichen geschwächt wird.

Geldwäsche und Sanktionsdurchsetzung

Ein weiteres Thema bildete die neu zu schaffende Bundesoberbehörde zur Bekämpfung der Finanzkriminalität (BBF), die aus einem Bundesfinanzkriminalamt, der FIU und einer Zentralstelle für Geldwäscheaufsicht bestehen soll. Hier wurden die einzuhaltenden Rahmenbedingungen und zeitlichen Abläufe besprochen. Der BDZ setzt sich dafür ein, dass die sozialen Standards gewahrt und die in der Zollverwaltung eingeführten Dienstvereinbarungen, insbesondere die DV mobiles Arbeiten auch in der neuen Behörde zur Anwendung kommen.

Einstellungsermächtigungen

Weiterhin besprach Dewes mit Dr. Meister die Entwicklung der Einstellungsermächtigungen vor dem Hintergrund der pauschalen Stelleneinsparungen. Bereits in diesem Jahr führten die pauschalen Stelleneinsparungen zu einer Reduzierung der Einstellungszahlen im mittleren und gehobenen nichttechnischen Zolldienst, die deutlich unter den Einstellungsermächtigungen lagen. Angesichts der kritischen Altersstruktur der Beschäftigten, die die Zollverwaltung vor große Herausforderungen stellt, beobachtet der BDZ mit Sorge, dass sich diese Entwicklung fortsetzen wird.

 

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