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Beförderungsgeschehen in der Zollverwaltung

Bewertungsobergrenzen müssen endlich ausgenutzt werden!

Die Ausbringung höherwertiger Dienstposten sowie die Ausnutzung der Bewertungsmöglichkeiten in den Besoldungsgruppen A 13g, A 12 und A 9m/ A 9m+Z sowie den Entgeltgruppen E 12 und E 9a wird bei einer Vielzahl der Ortsbehörden unzureichend umgesetzt. Im Rahmen der bundesweiten Personalrätekonferenz des BDZ in Kassel kritisierte Bundesvorsitzender Dieter Dewes diese Missstände als inakzeptable Vorgehensweise zu Lasten der Berufsperspektiven zahlreicher Zöllnerinnen und Zöllner. Die BDZ geführten Personalvertretungen bei der Generalzolldirektion sowie beim Bundesministerium der Finanzen (Hauptpersonalrat, Bezirkspersonalrat und Gesamtpersonalrat) stellten fest, dass ein deutlicher Anteil der Hauptzollämter und Zollfahndungsämter die ihnen zu Verfügung stehenden Bewertungsmöglichkeiten für die vorgenannten Spitzenämter in erheblichem Umfang nicht ausnutzen. Insbesondere im gehobenen Dienst stehen mehr als 600 zusätzliche höherwertige Bewertungen und damit auch entsprechende Beförderungsmöglichkeiten bislang ungenutzt zur Verfügung. Mit entschiedenem Nachdruck konnte der BDZ erreichen, dass mit Blick auf eine zukunftsträchtige Personalentwicklung der Beschäftigten, die Ortsbehörden durch die Generalzolldirektion angewiesen wurden, die zur Verfügung stehenden Bewertungsmöglichkeiten weitestgehend auszunutzen.

Im Vergleich der vorhandenen Bewertungsmöglichkeiten mit den aktuell ausgebrachten und genutzten Bewertungsmöglichkeiten wird ersichtlich, dass vielfach die zur Verfügung stehenden Bewertungsmöglichkeiten für die Spitzenämter – insbesondere im gehobenen Dienst – nicht ausgenutzt werden. Ein erheblicher Anteil dieser ungenutzten Beförderungsmöglichkeiten ist bei den Zollfahndungsämtern und den Hauptzollämtern verortet. Daher war es überfällig auf die Forderung des BDZ zu reagieren und mit Blick auf die Personalentwicklung die vorhandenen Bewertungsmöglichkeiten auszunutzen.

Im Ergebnis können im Rahmen dieser Aktion bundesweit

  • 69 Beschäftigte der Besoldungsgruppe A 12 nach Besoldungsgruppe A 13g,
  • 130 Beschäftigte der Besoldungsgruppe A 11 nach Besoldungsgruppe A 12 sowie
  • 58 Beschäftigte der Besoldungsgruppe A 8 nach Besoldungsgruppe A 9m/ A 9m+Z

innerhalb der Generalzolldirektion und der Ortsbehörden sich weiterentwickeln und somit auch befördert werden. Die Anzahl der auszuschreibenden Dienstposten in den Spitzenämtern richtet sich grundsätzlich nach der Anzahl der mit der Beurteilungsnote „herausragend“ beurteilten Beschäftigten der Besoldungsgruppen A 12 und A 11 des gehobenen Dienstes sowie in einem ersten Schritt der mit 15 Punkten beurteilten Beschäftigten der Besoldungsgruppe A 8 des mittleren Dienstes.

Der BDZ stellt dabei klar, dass diese Fortkommensmöglichkeiten insbesondere für eine Vielzahl von Kollegen/innen des gehobenen Dienstes ohne die gewerkschaftliche Einflussnahme im Rahmen der Personalrätekonferenz des BDZ auf lange Sicht nicht ausgeschöpft worden wären. Das Handeln einzelner Ortsbehörden zur Ausnutzung der Bewertungsobergrenzen muss daher dringend unter übergeordneten und organisatorischen Gesichtspunkten und insbesondere mit Blick auf die Beförderungsentwicklung von Beamten/innen sowie Höhergruppierung von Tarifbeschäftigten künftig stärker begleitet werden. Denn vor dem Hintergrund der laufenden Haushaltsverhandlungen ist zu erwarten, dass den Forderungen des BDZ entsprochen wird und weitere Planstellen und Stellen für die Zollverwaltung kegelgerecht zur Verfügung gestellt werden.

 

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