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BDZ Seminar – Tarifpolitik

Vom 03. bis 05. September 2017 fand das BDZ Tarifseminar im dbb forum Siebengebirge in Königswinter unter der Leitung von Petra Baumgartl, Mitglied des erweiterten Vorstandes des Bezirkspersonalrates bei der Generalzolldirektion und stellvertretende Vorsitzende des örtlichen Personalrates beim HZA Darmstadt, statt. Das Seminar sollte einen Einblick in das seit 2005 geltende Tarifrecht und die Systematik im TVöD geben und die Möglichkeiten der Anwendung in Bezug auf Eingruppierung und Höhergruppierung in der Praxis aufzeigen. Diese geben die Rahmenbedingungen vor, in denen wir uns bewegen können.

Teilnehmer/-innen des Seminars 2017 B 177 Tarifpolitik

Einen breiten Raum im Seminar nahm das Eingruppierungsrecht ein. Die Ausführungen zu der seit 2014 geltenden neuen Entgeltordnung stellten sich insbesondere für die Teilnehmer, die als Personalvertreter arbeiten, als sehr nützlich dar. Der Sinn der neuen Entgeltordnung bestand darin, die Tätigkeitsmerkmale zu reduzieren und zu vereinheitlichen sowie die Anwendung zu vereinfachen. Der Personalrat hat bei der Eingruppierung nach § 75 Abs. 1 Nr. 2 BPersVG mitzubestimmen.

Besonders die Grundsätze der neu ausgeschriebenen §§ 12 und 13 sind wichtige Instrumente für die in der Praxis gelebten Eingruppierungen und der Möglichkeiten zur Übertragung von höherwertigen Tätigkeiten nach dem Tarifrecht. Insgesamt profitieren die Teilnehmer des Seminares von den Informationen über die Möglichkeiten der Zuweisung von Tätigkeiten, Überprüfung von Arbeitsplätzen, der Anwendung des Tarifrechtes für die Eingruppierung und der Möglichkeiten der Verkürzung der Stufenlaufzeiten.

Letztendlich konnten im Seminar auch noch einmal die unabdingbaren Grundsätze von Höhergruppierungen in der Praxis vorgestellt werden. Erst nach Anforderungen von Stellen können Höhergruppierungen vorgenommen werden. Voraussetzung dafür ist die Prüfung der Übertragung von Tätigkeiten nach dem Haushaltsführungserlass und die Vorlage einer fiktiven Tätigkeitsbeschreibung.

Als Gast konnte Adelheid Tegeler, stellvertretende Bundesvorsitzende des BDZ und Mitglied der Bundestarifkommission, den Teilnehmern einen Überblick über die Tätigkeit der BTK geben und die Aufgaben für die kommenden Tarifverhandlungen im Jahr 2018 herausstellen. Sie erläuterte ausführlich die Arbeit der Findungskommission und die Vorbereitung der Verhandlungen. Hier werden die Grundlagen für die kommenden Tarifverhandlungen festgelegt.

Insgesamt schätzten die Teilnehmer das Seminar als sehr informativ und nützlich für ihre Tätigkeiten ein. Sowohl auf Personalrats- aber auch auf Ebene der Tarif Obleute des BDZ kann dadurch die Entwicklung im Tarifbereich weiter unterstützt und vorangetrieben werden.

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