Die Gesprächspartner waren sich einig, dass die fortschreitende Digitalisierung im BZSt eine Schlüsselrolle für eine moderne, effiziente Steuerverwaltung spielt. Zugleich wurde deutlich gemacht, dass digitale Transformationsprozesse komplexe, personalintensive Großprojekte sind und nicht als Begründung für pauschale Stelleneinsparungen dienen dürfen. Moderne IT-Verfahren, internationale Datenaustauschformate und die Verarbeitung großer Datenmengen erfordern hochspezialisierte Fachkräfte, die digitale Informationen fachkundig auswerten und in wirksame Maßnahmen umsetzen.
Ein weiterer Schwerpunkt war die Flexibilisierung der Arbeitszeit und die Ausgestaltung mobilen Arbeitens. Vor dem Hintergrund des zunehmenden Wettbewerbs um qualifizierte Fachkräfte wurde die Bedeutung attraktiver Rahmenbedingungen, verlässlicher Regelungen und praxistauglicher Lösungen für die Beschäftigten hervorgehoben. Ziel muss es sein, die Anforderungen einer modernen Behörde mit den berechtigten Interessen der Kolleginnen und Kollegen an Vereinbarkeit von Beruf, Familie und persönlicher Lebensplanung sowie der Raumbedarfsplanungen in Einklang zu bringen.
Besonders hervorgehoben wurde die Rolle des BZSt als zentraler Akteur im Kampf gegen Steuerhinterziehung, aggressive Steuergestaltung und komplexe Finanzkriminalität. Die Gesprächsteilnehmenden unterstrichen, dass das BZSt mit seinen spezialisierten Aufgaben ein unverzichtbarer Bestandteil für Steuergerechtigkeit ist und maßgeblich zur Sicherung der staatlichen Einnahmen beiträgt. Eine nachhaltige Stärkung des BZSt – personell, organisatorisch und technisch – sei daher Voraussetzung für eine wirksame Bekämpfung illegaler Finanzströme und für die Stabilität des Rechtsstaats.
Haushaltspolitische Sparvorgaben konterkarieren Steuervollzug!
In der gewerkschaftspolitischen Bewertung des BDZ steht die Diskrepanz zwischen den im Koalitionsvertrag formulierten Zielen und der aktuellen Haushaltspolitik im Zentrum. Während die Bundesregierung die Stärkung der Bundesbetriebsprüfung und die Bekämpfung der Finanzkriminalität zu prioritären politischen Zielen erklärt hat, wirken die auferlegten pauschalen Stelleneinsparungen wie eine Vollbremsung für das BZSt. Sie gefährden mühsam aufgebaute Strukturen, bremsen notwendige Digitalisierungsprojekte aus und schwächen die tatsächliche Durchsetzung des Steuerrechts.
Der BDZ stellt klar, dass Digitalisierung kein Vorwand für Personalabbau sein darf. Effizienzgewinne entstehen erst nach erfolgreicher Implementierung neuer Systeme, nicht im Vorgriff auf erhoffte Einsparungen. Wer Stellen streicht, bevor neue Verfahren stabil laufen und die Beschäftigten entsprechend qualifiziert sind, riskiert das Scheitern der Projekte und nimmt Leistungseinbußen bewusst in Kauf.
Vor diesem Hintergrund fordert der BDZ, das BZSt analog zu anderen Sicherheitsbehörden von pauschalen Stelleneinsparungen auszunehmen. Angesichts der hohen Spezialisierung, der Rolle als IT‑Schnittstelle im internationalen Datenaustausch und der Bedeutung für die fiskalische Sicherheit des Bundes wäre ein weiterer Personalabbau kurzsichtig und kontraproduktiv. Der BDZ wird deshalb den politischen Druck gegenüber dem Bundesfinanzministerium und den Bundestagsabgeordneten erhöhen, damit die Kolleginnen und Kollegen im BZSt die notwendigen personellen und sachlichen Ressourcen für ihren Dienst an der Gesellschaft erhalten.







