top

BDZ vor Ort

Ihr Kontakt zu den Bezirksverbänden

Bezirksverband Baden
Denzlinger Straße 22, 79108 Freiburg
+49 761 2020321 E-Mail
Bezirksverband Berlin-Brandenburg
HZA Frankfurt (Oder) Kopernikusstr. 25, 15236 Frankfurt (Oder)
E-Mail
Bezirksverband BMF
Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin
E-Mail
Bezirksverband Düsseldorf
S-Heerenberger-Str. 107, 46446 Emmerich am Rhein
E-Mail
Bezirksverband Hannover
Harlinger Straße 53, 29456 Hitzacker
+49 172 4106989 E-Mail
Bezirksverband Hessen
Postfach 1243, 64602 Bensheim
E-Mail
Bezirksverband Köln
HZA Köln Stolberger Straße 200, 50933 Köln
+49 221 94131020 E-Mail
Bezirksverband Nord
Mönkedamm 11, 20457 Hamburg
+49 40 5118733 E-Mail
Bezirksverband Rheinland-Pfalz
GZD IV Wiesenstraße 32, 67433 Neustadt a. d. W.
+49 228 30341017 E-Mail
Bezirksverband Saarland
HZA Saarbrücken Präsident-Baltz-Straße 5, 66119 Saarbrücken
E-Mail
Bezirksverband Südbayern
Hansjakobstr. 122, 81825 München
+49 89 43670487 E-Mail
Bezirksverband Westfalen
BV Westfalen c/o Stefan Walter Goldammerweg 30 58455 Witten
+49 231 95719001 E-Mail

BDZ im konstruktiven Austausch mit der EU-Kommission

Im Rahmen einer Brüssel-Reise Anfang Februar hat der BDZ – Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft – ein ausführliches Fachgespräch mit Vertreter/innen der Europäischen Kommission geführt. Im Fokus standen die laufenden Reformvorhaben im europäischen Zollrecht, insbesondere die Reform des Unionszollkodex, der geplante EU-Zolldatenhub sowie die künftige Rolle einer europäischen Zollagentur.

Die Generaldirektion Steuern und Zollunion (DG TAXUD) ist für das Zollrecht in der EU zuständig. Direktor Petschke (3. v. l.) erläuterte dem BDZ-Vorsitzenden Liebel (3. v. r.) die Pläne der Kommission. Bild: BDZ

Der Bundesvorsitzende des BDZ, Thomas Liebel, begleitet von Kolleg/innen der Bundesgeschäftsstelle, nutzte das Gespräch mit Matthias Petschke, Director Customs im Directorate-General for Taxation and Customs Union (DG TAXUD), und seinem Advisory Team um die Perspektive der Praxis und des Vollzugs in die laufende Diskussion einzubringen. Als Fachgewerkschaft der Beschäftigten der deutschen Zollverwaltung betont der BDZ seit Langem, dass der Erfolg der EU-Zollreform nicht allein von neuen Rechtsrahmen abhängt, sondern maßgeblich davon, ob diese in den nationalen Verwaltungen realistisch, effizient und rechtssicher umgesetzt werden können.

Unionszollkodex-Reform: Erwartungen, Verfahren, Umsetzbarkeit

Im Mittelpunkt des Gesprächs stand die Reform des Unionszollkodex – insbesondere ihre Verbindung zum geplanten EU-Zolldatenhub und zur Neustrukturierung der Abfertigungsprozesse im E-Commerce. Die Kommission skizzierte die Zielrichtung: stärkere Harmonisierung, datenbasierte Steuerung und vereinfachte Verfahren auf europäischer Ebene.

Der BDZ machte deutlich, dass Reformen nur dann tragfähig sind, wenn ihre Auswirkungen auf Arbeitsabläufe, Kontrollintensität und Personalbedarf realistisch bewertet werden. Neue Strukturen dürfen nicht dazu führen, dass zusätzliche Aufgaben ohne entsprechende personelle, technische und rechtliche Absicherung auf die nationalen Verwaltungen verlagert werden.

Dazu der BDZ-Vorsitzende Liebel: „Eine moderne Zollunion braucht digitale Instrumente und eine bessere Datennutzung – aber sie braucht vor allem realistische Konzepte, die in der Praxis funktionieren. Reformen dürfen nicht nur auf dem Papier gut aussehen, sie müssen die Kontrollfähigkeit der nationalen Zollverwaltungen stärken und dürfen sie nicht überfordern.“

EU-Zolldatenhub: Chancen und Risiken

Breiten Raum nahm der geplante EU-Zolldatenhub (Customs Data Hub) ein, der vor allem im stark wachsenden E-Commerce eine Schlüsselrolle spielen soll. Ziel ist es, Zolldaten europaweit zu bündeln, Risiken früher zu identifizieren und Kontrollen gezielter auszusteuern. Ein wesentlicher Fortschritt bestünde in einem europaweiten „risk flagging“ bei nicht konformen bzw. gefährlichen Produkten, so dass die Zollbehörden aller Mitgliedstaaten schneller reagieren könnten.

Der BDZ begrüßte den Ansatz einer besseren Datennutzung, wies jedoch darauf hin, dass ein zentraler Hub nur dann Mehrwert schafft, wenn Datenqualität, Zugriffsrechte und Verantwortlichkeiten eindeutig geregelt sind. Gerade im E-Commerce mit täglich Millionen Sendungen müssen digitale Instrumente die operative Kontrollarbeit tatsächlich unterstützen. Aus Sicht des BDZ besteht die Gefahr, dass v.a. seitens nationaler Öffentlichkeiten hohe Erwartungen an datenbasierte Steuerung entstehen, während die praktische Kontrollarbeit vor Ort weiterhin mit unvollständigen oder verspäteten Informationen konfrontiert bleibt.

Die Vertreter der Kommission skizzierten jedoch überzeugend, wie die Daten strukturiert und aufbereitet werden können, so dass das Data Hub an (ggf. darüber hinausgehende) nationale Kontroll- und IT-Verfahren andockt. Denkbar wäre unter bestimmten Voraussetzungen auch einer Weiternutzung der Zolldaten im Hub in nationalen Umgebungen durch bzw. in Abstimmung mit den Marktüberwachungsbehörden. Dies wäre nach Einschätzung des BDZ ein wichtiger Schritt, um der Fragmentierung von Daten in diversen „Silos“ ein Ende zu bereiten und die Erwartungen von Politik, Wirtschaft und Gesellschaft nach effizienteren Kontrollprozessen zu erfüllen.

Europäische Zollagentur: Klarstellungen zu Aufgaben und Aufbau

Ein weiterer Schwerpunkt des Gesprächs war die geplante Errichtung einer europäischen Zollagentur. Direktor Petschke erläuterte die Ansätze der Kommission zur künftigen Aufgabenverteilung zwischen EU-Ebene und Mitgliedstaaten. Dabei stellte er ausdrücklich klar, dass die Agentur keine zusätzliche Bürokratieebene schaffen solle. Vielmehr bleibe der Aufbau und die Ausgestaltung der Agentur maßgeblich in der Verantwortung der Mitgliedstaaten.

Diese Zusicherung war aus Sicht des BDZ von besonderer Bedeutung, da zu Beginn der Reformdebatte die Sorge bestanden hatte, es könne eine zusätzliche Verwaltungsebene mit unklaren Zuständigkeiten entstehen. Die Klarstellung, dass keine neue Parallelbürokratie geschaffen werden soll und die Mitgliedstaaten die maßgebliche Steuerungsrolle behalten, wurde daher ausdrücklich begrüßt.

Eine Teilaufgabe der Zollagentur wird auch die Anhebung der Zollausbildung auf ein gemeinsames europäisches Niveau betreffen. Die professionelle und umfassende deutsche Zollausbildung bleibt hiervon jedoch unberührt; vielmehr geht es um eine Harmonisierung auf Mindeststandards, um ein vergleichbares Qualifikationslevel innerhalb der EU sicherzustellen. Der BDZ, der sich auf nationaler Ebene maßgeblich für die Weiterentwicklung der Aus- und Fortbildung beim Zoll einsetzt, begrüßt diesen Ansatz.

Darüber hinaus wurde erläutert, dass die Agentur voraussichtlich bereits nach der Sommerpause dieses Jahres – vorbehaltlich des Abschlusses der Trilogverhandlungen im März und der Finalisierung der Verhandlungstexte – ihre Arbeit aufnehmen soll. In einer Anlaufphase von ein bis zwei Jahren werde der Schwerpunkt zunächst auf dem Bereich des E-Commerce und der dortigen Abgabenerhebung liegen.

Austausch auf Augenhöhe

Das Gespräch mit der Kommission ging dabei über eine reine Bestandsaufnahme hinaus. Es wurden auch Fragen erörtert, die in den kommenden Monaten noch konkretisiert und in weiteren Rechtsakten ausgestaltet werden müssen. Dazu zählen insbesondere die neuen Abfertigungssystematiken rund um den Deemed Importer sowie den Trust-and-Check-Trader, deren praktische Umsetzung und Verzahnung mit angrenzenden Rechtsbereichen – etwa dem Digital Services Act oder Fragen der Marktüberwachung – noch einer präzisen Ausgestaltung bedürfen.

Im Mittelpunkt stand dabei auch die Frage, wie sich der Trust-and-Check-Trader technisch und rechtlich mit dem geplanten EU-Zolldatenhub verbinden lässt und inwieweit diese Instrumente tatsächlich zu einer Verbesserung der risikoorientierten Zollkontrollen beitragen können. Der BDZ brachte in diesem Zusammenhang konkrete Praxiserfahrungen und Bedenken ein, insbesondere im Hinblick auf Kontrollstandards, Datenzugänge und die tatsächliche Umsetzbarkeit in den nationalen Verwaltungen.

Das Gespräch zeigte, dass der BDZ als fachlicher Ansprechpartner auf Augenhöhe wahrgenommen wird. Die vorgetragenen Hinweise und Bedenken wurden aufmerksam aufgenommen, und es bestand Einigkeit darüber, auch im weiteren Reformprozess im Austausch zu bleiben. Für den BDZ ist dies ein wichtiges Signal, dass die Perspektive der Beschäftigten und des operativen Vollzugs in die weitere Ausgestaltung der Reform einfließen kann.

Treffen mit der Weltzollorganisation

In zeitlicher Nähe zum Austausch mit der Kommission traf die BDZ-Delegation auch Vertreterinnen und Vertreter der Weltzollorganisation (WCO). Gesprächspartner waren unter anderem Gael Grooby, Director of the Policy and Standards Directorate, sowie Christian Lembke, Attaché und Technical Officer im Enforcement, Facilitation & Technology Sub-Directorate.

Die Weltzollorganisation hat ihren Sitz ebenfalls in Brüssel und arbeitet an der Harmonisierung des internationalen Handels, sicheren Lieferketten sowie der Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität.

Die Weltzollorganisation ist die internationale Dachorganisation der Zollverwaltungen weltweit. Sie entwickelt gemeinsame Standards, fördert den Informationsaustausch und sorgt dafür, dass Zollbehörden über Ländergrenzen hinweg nach vergleichbaren Regeln und Verfahren arbeiten können. Director Grooby brachte dies prägnant auf den Punkt: “The WCO enables customs to talk apples to apples.” Gemeint ist damit, dass durch einheitliche Definitionen, Datensysteme und Verfahren sichergestellt wird, dass Zollverwaltungen weltweit tatsächlich „die gleiche Sprache sprechen“.

Für die Praxis bedeutet das: Wenn es um Risikoanalysen, Warencodierung oder Kontrollmethoden geht, können sich die Behörden auf gemeinsame Grundlagen stützen. Im Gespräch wurde deutlich, dass viele Herausforderungen – insbesondere bei der Umsetzung internationaler Abkommen beispielsweise im Umweltrecht oder bei der Bekämpfung illegaler Warenströme – längst nicht mehr nur europäisch gedacht werden können. Europäische Reformen stehen immer auch im Zusammenhang mit internationalen Entwicklungen.

Der Austausch diente daher dazu, die EU-Zollreform in einen globalen Kontext einzuordnen und mögliche Anknüpfungspunkte zwischen europäischen Reformvorhaben und internationalen Standards zu beleuchten.

Neben den Gesprächen mit der Europäischen Kommission und der Weltzollorganisation traf die BDZ-Delegation in derselben Woche auch zahlreiche Mitglieder des Europäischen Parlaments sowie Vertreterinnen und Vertreter der belgischen Zollgewerkschaft. Über diese Gespräche und die dort diskutierten Themen wird der BDZ in Kürze gesondert berichten.

BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft

Friedrichstraße 169
10117 Berlin

Tel.: +49 30 863247640

E-Mail: post@bdz.eu

Werde Teil der größten und einflussreichsten Fachgewerkschaft in der Bundesfinanzverwaltung!

Mitglied werden

dbb vorteilswelt aktuell

Immobilienfinanzierung: Worauf es ankommt

Den Traum von den eigenen vier Wänden verwirklichen? Das dbb vorsorgewerk hilft bei der richtigen...

12.06.2025