Der Bundesvorsitzende des BDZ, Thomas Liebel, begleitet von Kolleg/innen der Bundesgeschäftsstelle, nutzte das Gespräch mit Matthias Petschke, Director Customs im Directorate-General for Taxation and Customs Union (DG TAXUD), und seinem Advisory Team um die Perspektive der Praxis und des Vollzugs in die laufende Diskussion einzubringen. Als Fachgewerkschaft der Beschäftigten der deutschen Zollverwaltung betont der BDZ seit Langem, dass der Erfolg der EU-Zollreform nicht allein von neuen Rechtsrahmen abhängt, sondern maßgeblich davon, ob diese in den nationalen Verwaltungen realistisch, effizient und rechtssicher umgesetzt werden können.
Unionszollkodex-Reform: Erwartungen, Verfahren, Umsetzbarkeit
Im Mittelpunkt des Gesprächs stand die Reform des Unionszollkodex – insbesondere ihre Verbindung zum geplanten EU-Zolldatenhub und zur Neustrukturierung der Abfertigungsprozesse im E-Commerce. Die Kommission skizzierte die Zielrichtung: stärkere Harmonisierung, datenbasierte Steuerung und vereinfachte Verfahren auf europäischer Ebene.
Der BDZ machte deutlich, dass Reformen nur dann tragfähig sind, wenn ihre Auswirkungen auf Arbeitsabläufe, Kontrollintensität und Personalbedarf realistisch bewertet werden. Neue Strukturen dürfen nicht dazu führen, dass zusätzliche Aufgaben ohne entsprechende personelle, technische und rechtliche Absicherung auf die nationalen Verwaltungen verlagert werden.
Dazu der BDZ-Vorsitzende Liebel: „Eine moderne Zollunion braucht digitale Instrumente und eine bessere Datennutzung – aber sie braucht vor allem realistische Konzepte, die in der Praxis funktionieren. Reformen dürfen nicht nur auf dem Papier gut aussehen, sie müssen die Kontrollfähigkeit der nationalen Zollverwaltungen stärken und dürfen sie nicht überfordern.“
EU-Zolldatenhub: Chancen und Risiken
Breiten Raum nahm der geplante EU-Zolldatenhub (Customs Data Hub) ein, der vor allem im stark wachsenden E-Commerce eine Schlüsselrolle spielen soll. Ziel ist es, Zolldaten europaweit zu bündeln, Risiken früher zu identifizieren und Kontrollen gezielter auszusteuern. Ein wesentlicher Fortschritt bestünde in einem europaweiten „risk flagging“ bei nicht konformen bzw. gefährlichen Produkten, so dass die Zollbehörden aller Mitgliedstaaten schneller reagieren könnten.
Der BDZ begrüßte den Ansatz einer besseren Datennutzung, wies jedoch darauf hin, dass ein zentraler Hub nur dann Mehrwert schafft, wenn Datenqualität, Zugriffsrechte und Verantwortlichkeiten eindeutig geregelt sind. Gerade im E-Commerce mit täglich Millionen Sendungen müssen digitale Instrumente die operative Kontrollarbeit tatsächlich unterstützen. Aus Sicht des BDZ besteht die Gefahr, dass v.a. seitens nationaler Öffentlichkeiten hohe Erwartungen an datenbasierte Steuerung entstehen, während die praktische Kontrollarbeit vor Ort weiterhin mit unvollständigen oder verspäteten Informationen konfrontiert bleibt.
Die Vertreter der Kommission skizzierten jedoch überzeugend, wie die Daten strukturiert und aufbereitet werden können, so dass das Data Hub an (ggf. darüber hinausgehende) nationale Kontroll- und IT-Verfahren andockt. Denkbar wäre unter bestimmten Voraussetzungen auch einer Weiternutzung der Zolldaten im Hub in nationalen Umgebungen durch bzw. in Abstimmung mit den Marktüberwachungsbehörden. Dies wäre nach Einschätzung des BDZ ein wichtiger Schritt, um der Fragmentierung von Daten in diversen „Silos“ ein Ende zu bereiten und die Erwartungen von Politik, Wirtschaft und Gesellschaft nach effizienteren Kontrollprozessen zu erfüllen.













