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Gewerkschaftsbeitrag ab 2026 zusätzlich absetzbar!

Ab 2026 können BDZ-Mitglieder ihren Gewerkschaftsbeitrag zusätzlich zur Werbungskostenpauschale steuerlich absetzen. Damit wirkt sich der Beitrag immer steuermindernd aus.

Bild: KI-generiert

Mitglieder des BDZ können ihren Gewerkschaftsbeitrag unabhängig von der Höhe als Werbungskosten von der Steuer absetzen. In der Vergangenheit brachte dies in der Praxis jedoch oft keinen direkten Steuervorteil, da der Betrag in der Werbungskostenpauschale von derzeit 1.230 Euro aufging. Nur die Beträge, die die Pauschale überschreiten, machten sich bemerkbar.

Dies ändert sich mit dem Steueränderungsgesetz 2025, das zum 01.01.2026 in Kraft getreten ist. Wer Mitglied in einer Gewerkschaft ist, kann ab 2026 seinen Gewerkschaftsbeitrag zusätzlich zum Werbungskostenpauschbetrag geltend machen. Dazu müssen BDZ-Mitglieder ihren BDZ-Beitrag in der Steuererklärung für das Jahr 2026, die sie ab 2027 abgeben können, angeben.

Hinweis: Eine gesonderte Beitragsbescheinigung ist in der Regel nur auf ausdrückliche Nachfrage des Finanzamts erforderlich; häufig genügt ein Kontoauszug als Nachweis oder es werden – entsprechend den aktuellen ELSTER-Hinweisen – keine Nachweise vorsorglich verlangt.

BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft

Friedrichstraße 169
10117 Berlin

Tel.: +49 30 863247640

E-Mail: post@bdz.eu

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12.06.2025