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Regelungen zur Beschleunigung der Beihilfebearbeitung durchgesetzt

Der Bundestag hat in seiner Sitzung am 04.12.2025 die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die zuletzt unzumutbaren Beihilfebearbeitungszeiten voraussichtlich ab Anfang Januar 2026 wieder auf ein annehmbares Maß zurückgeführt werden. Die schwarz-rote Koalition konnte sich noch rechtzeitig vor Jahresende auf eine beihilferechtliche Fiktionsregelung und den Einsatz eines Risikomanagementsystems einigen, mit dem die Beihilfebearbeitung vereinfacht und beschleunigt werden soll. Der BDZ hatte maßgeblichen Anteil daran, dass diese Regelungen durch die parlamentarischen Gremien gebracht werden konnten.

So konnte der BDZ Bundesvorsitzende Thomas Liebel in einem Gespräch im Oktober 2025 (wir berichteten) erreichen, dass die geplanten Regelungen die Unterstützung durch den Bundestagsabgeordneten Florian Oest (CDU) fanden.

Regelungen ab 2026

Mit Beginn des Jahres 2026 gelten die folgenden Regelungen für die Bearbeitung von Beihilfeanträgen.

  • Fiktionsregelung:
    Nach § 80a Absatz 1 Bundesbeamtengesetz (BBG) sollen beantragte Beihilfeaufwendungen unter bestimmten Voraussetzungen ohne Prüfung als erstattungsfähig gelten, wenn die Beihilfefestsetzungsstelle nicht innerhalb von vier Wochen über den Beihilfeantrag entschieden hat.
  • Befristung der Fiktionsregelung:
    Die Fiktionsregelung soll befristet bis zum Januar 2030 gelten.
  • Risikomanagementsystem:
    Die Beihilfefestsetzungsstelle wird ermächtigt, bei der elektronischen Beihilfebearbeitung ein Risikomanagementsystem einzusetzen.
  • Nachprüfung:
    Die Beihilfestelle überprüft die auf der Basis der Fiktionsregelung ergangenen Beihilfebescheide innerhalb von zwei Jahren ab Bekanntgabe und widerruft den Bescheid bei möglichen Überzahlungen für die Vergangenheit.

Fiktionsregelung

Mit der Fiktionsregelung wird eine gesetzliche Verfahrenshöchstdauer von vier Wochen vorgegeben, ab der aus Fürsorgegründen fingiert wird, dass die beleghaft nachgewiesenen, noch nicht geprüften Aufwendungen bei überlanger Verfahrensdauer erstattungsfähig sind. Das weiterhin erforderliche Festsetzungsverfahren kann bis zu fünf weitere Werktage in Anspruch nehmen. Die Beihilfebearbeitung ist so zu steuern, dass der Eintritt der Fiktion möglichst vermieden wird. Die Festsetzungsstellen sind gefordert, grundsätzlich eine zeitnahe Bearbeitung sicherzustellen und einen Zahlungseingang innerhalb der gesetzlichen Zahlungsfrist von 30 Tagen nach Fälligkeit der Geldforderung anzustreben.

Risikomanagement

Die Bearbeitung von Beihilfeangelegenheiten soll unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit durch die Möglichkeit der Einführung eines Risikomanagementsystems in Anlehnung an die steuerrechtlichen Regelungen in der Abgabenordnung effizienter gestaltet werden. Den Festsetzungsstellen wird damit die Möglichkeit zu einer noch effizienteren und schnelleren Beihilfebearbeitung mittels computergestützter Systeme eröffnet.

Befristung

Die Fiktionsregelung wird bis zum 1. Januar 2030 befristet. Die Fiktionsregelung soll nicht an die Stelle einer Modernisierung der Bearbeitungsprozesse treten. Die mit der Fiktionsregelung eingeführte gesetzliche Verfahrenshöchstdauer soll vielmehr Raum für die Etablierung (teil-) automatisierter Verfahren geben und wird daher insbesondere auf den Zeitraum bis zum voraussichtlichen Abschluss der Umstellung auf das neue Abrechnungssystem beim Bundesverwaltungsamt begrenzt. Damit wird die Fiktionsregelung dann obsolet.

Nachprüfung

Soweit beantragte Aufwendungen als erstattungsfähig gelten, soll die Beihilfestelle den Festsetzungsbescheid innerhalb von zwei Jahren ab Bekanntgabe überprüfen. Bei möglichen Überzahlungen widerruft sie den Bescheid mit Wirkung für die Vergangenheit.

Die Festsetzungsstelle hat auf die Rückzahlungspflicht als Folge eines Widerrufs im Festsetzungsbescheid hinzuweisen, sodass einer Rückforderung die Einrede der Entreicherung nicht erfolgreich entgegengesetzt werden kann.

BDZ-Erfolg: Einführung der Fiktionsregelung beschleunigt Beihilfeverfahren

In diesem Jahr sind die Beihilfebearbeitungszeiten insbesondere auch für die Zollbeamtinnen und -beamten sowie die Versorgungsempfänger/innen dramatisch angestiegen. Hintergrund der Verzögerungen sind der Anstieg des Belegvolumens in der Beihilfebearbeitung sowie die noch nicht abgeschlossene Modernisierung der Bearbeitungsprozesse.

Mit den nunmehr verabschiedeten Regelungen werden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass in der Übergangsphase bis zum Abschluss der Digitalisierung und Automatisierung der Bearbeitungsprozesse eine weitere Überlastung der der Kolleginnen und Kollegen in den Beihilfefestsetzungsstellen vermieden und die Bearbeitungsdauer wieder reduziert wird. Der BDZ erwartet jedoch zeitnah eine Stabilisierung der Beihilfebearbeitungsdauer hinsichtlich der zwischen dem Bundesverwaltungsamt und der Bundesfinanzverwaltung vertraglich vereinbarten Bearbeitungsfrist von 7 – 10 Arbeitstagen.

Der BDZ hat diesen Ansatz im Beteiligungsverfahren (wir berichteten) unterstützt. Der BDZ-Bundesvorsitzende Thomas Liebel hat sich in Gesprächen im BMF dafür eingesetzt, dass die Finalisierung des Gesetzentwurfs nicht an den vom Bundesrechnungshof geäußerten Bedenken scheitert. Der BRH hatte sich gegen eine Fiktionsregelung gewandt, da sie aus seiner Sicht zu hohen Mehrausgaben für ungerechtfertigte Beihilfeleistungen führen würde. Im Hinblick auf die im letztlich verabschiedeten Gesetz enthaltene Möglichkeit, fehlerhafte Bescheide nachzuprüfen und ggf. zu widerrufen, dürfte dieses Risiko gering sein.

Darüber hinaus hat sich der BDZ erfolgreich dafür eingesetzt, dass in der Zwischenzeit bis zur Verabschiedung des Gesetzes besondere Härtefälle vorrangig bearbeitet werden.

Thomas Liebel zeigte sich mit der nun erreichten gesetzlichen Übergangslösung zufrieden: „Die vorliegende Fiktionsregelung schafft die Voraussetzungen dafür, dass der Dienstherr seiner Fürsorgepflicht gerecht wird und schwerwiegende, zum Teil existenzbedrohende Belastungen vermieden werden. Die Festsetzungsstellen erhalten nun den dringend erforderlichen zeitlichen Spielraum, um die Bearbeitungsprozesse zu modernisieren und so die Kolleginnen und Kollegen in den Beihilfestellen zu entlasten und eine der Fürsorgepflicht entsprechende zeitnahe Beihilfebearbeitung auf Dauer sicherzustellen.“ Wir bedanken uns für die äußerst konstruktiven Abstimmungsgespräche zum ursprünglichen Gesetzgebungsvorhaben bei den relevanten Stellen des BMI sowie Staatssekretär Björn Böhning beim BMF.

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12.06.2025