Gesetzentwurf zur amtsangemessenen Alimentation verzögert sich weiter
Bundesbeamtinnen und -beamte können nicht noch einmal fünf Jahre auf eine verfassungsgemäße Besoldung warten!
Der für November angekündigte Kabinettsentwurf eines Gesetzes, mit dem die Bundesregierung die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation aus dem Jahr 2020 für Bundesbeamtinnen und -beamte umsetzen und das aktuelle Tarifergebnis wirkungsgleich auf sie übertragen will, lässt weiter auf sich warten. Über den von Bundesinnenminister Dobrindt in die Ressortabstimmung gegebenen Referentenentwurf konnte in der Ressortabstimmung offensichtlich noch keine Einigung erzielt werden. Nunmehr gerät die Regierung durch eine neue aktuelle Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts, in der die Karlsruher Richter neue Maßstäbe für eine Überprüfung der amtsangemessenen Alimentation gesetzt haben, weiter unter Druck. Damit droht eine Verzögerung bei der Umsetzung der im November zwischen BMI, BMF und dbb unter Beteiligung des BDZ-Bundesvorsitzenden Thomas Liebel ausgehandelten Besoldungsreform.
21.11.2025

©Wolfgang Jargstorff - stock.adobe.com
Im August konnte nach intensiven Gesprächen des BDZ-Bundesvorsitzenden Thomas Liebel, des dbb-Bundesvorsitzenden Volker Geyer und Heiko Teggatz (Vorsitzender DPolG Bundespolizeigewerkschaft) mit Bundesfinanzminister Klingbeil und Bundesinnenminister Dobrindt erreicht werden, dass das federführende Bundesinnenministerium einen neuen Gesetzentwurf in die Ressortabstimmung mit den anderen Bundesministerien gibt (wir berichteten am 27.08.2025: Ergebnis bei Besoldung und Alimentation – Erste Zahlungen noch 2025 – BDZ, Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft).
Streit um die Umsetzung der verfassungsgemäßen Alimentation kinderreicher Beamtenfamilien
Hier hängt der Entwurf seit Wochen fest. Grund hierfür ist, dass sich Bundesinnenministerium und Bundesfinanzministerium bislang nicht darauf einigen konnten, wie die amtsangemessene Alimentation von kinderreichen Beamtenfamilien (nach aktuellen Presseberichten: ab dem dritten Kind) realisiert werden soll, ohne die Finanzierung der Reform insgesamt zu gefährden.
Die Wirtschaftswoche berichtete, dass nach Auffassung des Bundesfinanzministeriums würde der seitens des BMI vorgeschlagene hohe Familienzuschlag dazu führen, dass das verfassungsrechtlich bedeutsame interne Abstandsgebot zwischen den Besoldungsgruppen nicht mehr gewahrt würde.
Eine Absenkung des Familienzuschlags hätte jedoch die Folge, dass das vom Bundesverfassungsgericht angemahnte Abstandsgebot von 15% zur Grundsicherung in verfassungswidriger Weise unterschritten würde.
Zusätzlicher Druck durch aktuelle Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts
Nun stellt sich für die Bundesregierung ein neues Problem: Das Bundesverfassungsgericht hat die im Jahr 2020 festgelegten Maßstäbe für die Prüfung der Amtsangemessenheit der Besoldung weiterentwickelt.
Das Bundesverfassungsgericht ist in einer aktuellen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss des Zweiten Senats vom 17. September 2025 – 2 BvL 5/18 u.a.) zu dem Ergebnis gekommen, dass die Besoldung fast aller Landesbeamten in Berlin im Zeitraum 2008 bis 2020 zu gering und damit verfassungswidrig gewesen ist.
Diese Entscheidung beschränkt sich zunächst auf den Bereich Berlin, geht aber in ihrer Wirkung darüber hinaus. Mit der Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht eine Grundsatzentscheidung zur amtsangemessenen Alimentation getroffen, in der es neue Maßstäbe dafür gesetzt hat, wie ein Verstoß gegen das Alimentationsprinzip zu prüfen ist. Das Bundesverfassungsgericht hat dabei die Untergrenze für die Alimentation neu definiert und einen Dreischritt für die Prüfung vorgegeben:
1. Mindestbesoldung: Anhebung der Schwelle auf die 80-Prozent-Grenze des Median-Äquivalenzeinkommens
Bislang ging das Bundesverfassungsgericht davon aus, dass sich die absolute Untergrenze der Besoldung immer nach dem Grundsicherungsniveau richtet, auf das ein Sicherheitsabstand von 15 % aufgeschlagen wurde. Nach der neuen Entscheidung muss die Besoldung die sogenannte „Prekaritätsschwelle“ von 80 Prozent des Median-Äquivalenzeinkommens erreichen. Hierdurch steigt die Schwelle für die amtsangemessene Alimentation.
2. Fortschreibungsprüfung: fortlaufende Anpassung der Bundesbesoldung
Im Rahmen einer Fortschreibungsprüfung ist lt. Bundesverfassungsgericht zu messen, ob die Beamtenbesoldung „fortlaufend an die Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und des allgemeinen Lebensstandards angepasst wird.“
3. Ausnahmemöglichkeit:
Auf der dritten Prüfungsebene ist laut BVerfG zu prüfen, ob ein Verstoß gegen das Alimentationsprinzip ausnahmsweise verfassungsrechtlich gerechtfertigt sein könnte. Dabei stellt das Bundesverfassungsgericht klar, dass allein die Finanzlage der öffentlichen Haushalte oder das Ziel der Haushaltskonsolidierung den Grundsatz der amtsangemessenen Alimentation nicht einschränken können.
BDZ fordert zeitnahe Einigung
Der BDZ Bundesvorsitzende sieht durch die derzeitigen Entwicklungen die Umsetzung des im August mühevoll erarbeiteten Lösungsansatzes für eine Besoldungsreform gefährdet und fordert BMF und BMI zur Einigung auf: „Die Bundesbeamtinnen und -beamten können nicht weitere fünf Jahre auf eine verfassungsgemäße Besoldung warten. Das BMI muss jetzt schnellstmöglich den vorliegenden Entwurf daraufhin prüfen, ob er den seitens des Bundesverfassungsgerichts fortentwickelten Prüfungskriterien der Amtsangemessenheit der Alimentation standhält. Weiterhin erwarte ich von BMF und BMI, dass sie sich zeitnah auf einen Lösungsansatz zur Wahrung der Interessen kinderreicher Beamtenfamilien einigen.“
BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft
Friedrichstraße 169
10117 Berlin
Tel.: +49 30 863247640
E-Mail: post@bdz.eu
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