Thomas Liebel betonte, dass die derzeitigen Bearbeitungszeiten vielerorts zu erheblichen Belastungen für Bundesbeamten/-innen und Versorgungsempfänger/innen führen. Eine gesetzlich verankerte Maximalfrist, wie sie der BDZ im Schulterschluss mit dem Bundesministerium des Innern (BMI) fordert, könne dazu beitragen, Verfahrenssicherheit und Vertrauen in die Fürsorgepflicht des Dienstherrn zu stärken. „Unsere Kolleginnen und Kollegen dürfen nicht monatelang auf Beihilfeleistungen warten müssen, während sie auf entscheidende Behandlungskosten oder Pflegeaufwendungen angewiesen sind“, unterstrich Liebel.
Der BDZ erläuterte die Notwendigkeit einer Fiktionsregelung als befristetes Instrument während der laufenden Modernisierungsphase. Diese Regelung solle sicherstellen, dass Anspruchsberechtigte trotz hoher Verfahrenslast oder technischer Umstellungsprobleme zeitgerecht ihre Beihilfe erhalten. Zugleich verwies Liebel auf die vom BDZ angeregten Maßnahmen zur Missbrauchsvermeidung – etwa die Einführung eines risikoorientierten Prüfmanagements, regelmäßiger Monitoring-Berichte und nachgelagerter Kontrollmechanismen.
Florian Oest MdB betonte die Bedeutung einer verlässlichen und modernen Bearbeitungspraxis für die Attraktivität des öffentlichen Dienstes. Er sicherte zu, die Impulse des BDZ in die parlamentarischen Diskussionen einzubringen. Einigkeit bestand darin, dass die Digitalisierung der Beihilfesysteme – flankiert durch klare gesetzliche Rahmenbedingungen – langfristig die effizienteste und zugleich sicherste Struktur gewährleisten könne.
Zum Abschluss des Gesprächs bekräftigten beide Seiten ihren Willen, den Dialog über die Zukunft der Beihilfebearbeitung fortzusetzen. Gegenstand des Gesprächsaustausches war auch die Fortentwicklung des Berufsbeamtentums.








