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BDZ im direkten Dialog mit der Bundesregierung

Ergebnis bei Besoldung und Alimentation – Erste Zahlungen noch 2025

In entscheidenden Gesprächen mit dem BMI und dem BMF haben der BDZ-Bundesvorsitzende Thomas Liebel, der dbb-Bundesvorsitzende Volker Geyer und Heiko Teggatz (Vorsitzender DPolG Bundespolizeigewerkschaft) wesentliche Erfolge für die Beamten/innen des Bundes erzielt. Nach einem intensiven Austausch mit Vizekanzler und Finanzminister Lars Klingbeil am 21. August folgte nun am 26. August ein wegweisendes Treffen mit Innenminister Alexander Dobrindt, das konkrete Zusagen zur Besoldungsanpassung und einen lang erwarteten Durchbruch bei der amtsangemessenen Alimentation brachte.

Von links: Heiko Teggatz (dbb-Vize, DPolG), Bundesinnenminister Alexander Dobrindt, Volker Geyer (dbb-Bundesvorsitzender), Thomas Liebel (BDZ-Bundesvorsitzender), Foto © dbb

Das zentrale Ergebnis des Gesprächs mit Bundesinnenminister Dobrindt ist der entscheidende Fortschritt bei der Umsetzung der Verfassungsgerichtsurteile zur amtsangemessenen Alimentation. Dieses Thema hat der BDZ seit Jahren mit Nachdruck verfolgt. Nun liegt ein konkreter Fahrplan vor: Ein erster Referentenentwurf, der die Übertragung des Tarifergebnisses mit der verfassungsrechtlich gebotenen Neuregelung der Alimentation verbindet, wird im Herbst dieses Jahres erwartet. Eine Befassung im Bundeskabinett ist voraussichtlich für November 2025 geplant.

„Das war das mit Abstand wichtigste Thema auf der Agenda“, so BDZ-Bundesvorsitzender Thomas Liebel nach dem Treffen. „Der vom Innenministerium vorgelegte Lösungsansatz ist vielversprechend. Sollten der Gesetzgeber und die anderen Ressorts diesen Vorschlägen folgen, wird dies für unsere Kolleginnen und Kollegen eine finanzielle und besoldungsstrukturelle Verbesserung bedeuten. Die hartnäckige Arbeit von BDZ und dbb zahlt sich endlich aus“, so Liebel.

Abschlagszahlung kommt: 3 Prozent mehr Gehalt ab Dezember

Auch bei der Übertragung des Tarifergebnisses vom April 2025 gibt es nun Klarheit und einen schnellen Erfolg: Um die Beschäftigten und Versorgungsempfänger/innen nicht auf das komplexe Gesetzgebungsverfahren zur Alimentation warten zu lassen, das von Verfassungs wegen zusammen mit der Übertragung des Tarifergebnisses betrachtet werden muss, beabsichtigt die Bundesregierung eine Abschlagszahlung in Vorgriff auf eine Gesetzesinitiative. Wie aus einem Rundschreiben des Bundesinnenministeriums vom 20. August 2025 hervorgeht, soll das Bundeskabinett bereits am 3. September den Weg für die Abschlagszahlungen freimachen.

Konkret bedeutet das:

  • Mit den Dezember-Bezügen wird die Besoldung um 3,0 Prozent linear erhöht.
  • Gleichzeitig erfolgt eine Nachzahlung für die Monate April bis November 2025.
  • Eine weitere Erhöhung um 2,8 Prozent folgt dann zum 1. Mai 2026.

Voraussetzung für die Zahlung der Abschläge ist jedoch die Aufhebung der vorläufigen Haushaltswirtschaft des Bundes bis Jahresende; das heißt, der überfällige parlamentarische Beschluss zum Bundeshaushalt 2025.

Erfolg für den BDZ: Versorgungsrücklage wird nicht zu Lasten der Beschäftigten einbehalten!

Ein weiterer wichtiger Erfolg, der im Gespräch mit Minister Dobrindt bestätigt wurde: Der bisherige Einbehalt von 0,2 Prozent des jeweiligen linearen Anpassungsschritts der Tarifeinigung für die Versorgungsrücklage wird bei der Übertragung des Tarifergebnisses vorerst nicht umgesetzt. Damit bleibt den Kolleginnen und Kollegen mehr Netto vom Brutto.

Der BDZ begrüßt die konstruktive Abstimmung zwischen dem Bundesfinanzministerium und dem Bundesinnenministerium in dieser Sache, die angesichts der Verzögerungen zur Zeiten der Ampel-Koalition eine positive Wendung darstellen Für viele Mitglieder stellte sich die Frage, warum eine Lösung so lange auf sich warten ließ. Die Zusage konnte von der vorherigen Regierung während der Phase der Regierungsbildung nicht mehr getroffen werden und musste daher vom neuen Amtsinhaber auf den Weg gebracht werden.

Liebel: „Unser gemeinsamer Einsatz zeigt Wirkung“

Der nun erarbeitete Gesetzentwurf geht jetzt in die wichtige Ressortabstimmung. Die weiteren Entwicklungen bleiben hierzu abzuwarten. Dennoch ist das Ziel klar: Noch in diesem Herbst soll der Referentenentwurf vorliegen, damit das Gesetz im November das Bundeskabinett passieren kann.

Der BDZ-Bundesvorsitzende Thomas Liebel fasst die Ergebnisse zusammen: „Die Gespräche mit beiden Ministern zeigen, dass wir mit unseren Forderungen auf höchster Ebene durchdringen, wenn BDZ und dbb geschlossen auftreten. Der Durchbruch bei der Alimentation ist ein riesiger Erfolg. Der klare Zeitplan für die Abschlagszahlung gibt die notwendige Sicherheit, und die Aussetzung der Versorgungsrücklage ist ein starkes Signal.“

Liebel betonte jedoch auch, dass die Zusagen nun im parlamentarischen Verfahren, insbesondere im Rahmen der Haushaltsberatungen, verlässlich umgesetzt werden müssen. Er hoffe, dass damit auch das öffentliche Beamten-Bashing endlich ein Ende finde. „Wir werden jetzt nicht nachlassen und weiterhin mit aller Kraft für eine moderne Arbeitszeitgestaltung und die Rücknahme der 41-Stunden-Woche kämpfen. Diese Erfolge sind ein klares Signal an unsere Mitglieder: Ihr könnt euch auf uns verlassen.“

Von links: Thomas Liebel (BDZ-Bundesvorsitzender), Volker Geyer (dbb-Bundesvorsitzender), Bundesfinanzminister Lars Klingbeil, Heiko Teggatz (dbb-Vize, DPolG), © Foto: dbb

Über das Zwiegespräch zwischen Thomas Liebel und Bundesfinanzminister Lars Klingbeil, das am Rande des ersten Treffens stattfand und in dem es neben den Besoldungsthemen auch um spezifische Fachthemen des Zolls ging, wird der BDZ gesondert berichten. Zu den besoldungs- und versorgungsrechtlichen Entwicklungen halten wir Euch auf dem Laufenden.

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12.06.2025