top

BDZ vor Ort

Ihr Kontakt zu den Bezirksverbänden

Bezirksverband Baden
Denzlinger Straße 22, 79108 Freiburg
+49 761 2020321 E-Mail
Bezirksverband Berlin-Brandenburg
HZA Frankfurt (Oder) Kopernikusstr. 25, 15236 Frankfurt (Oder)
E-Mail
Bezirksverband BMF
Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin
E-Mail
Bezirksverband Düsseldorf
S-Heerenberger-Str. 107, 46446 Emmerich am Rhein
E-Mail
Bezirksverband Hannover
Harlinger Straße 53, 29456 Hitzacker
+49 172 4106989 E-Mail
Bezirksverband Hessen
Postfach 1243, 64602 Bensheim
E-Mail
Bezirksverband Köln
HZA Köln Stolberger Straße 200, 50933 Köln
+49 221 94131020 E-Mail
Bezirksverband Nord
Mönkedamm 11, 20457 Hamburg
+49 40 5118733 E-Mail
Bezirksverband Rheinland-Pfalz
GZD IV Wiesenstraße 32, 67433 Neustadt a. d. W.
+49 228 30341017 E-Mail
Bezirksverband Saarland
HZA Saarbrücken Präsident-Baltz-Straße 5, 66119 Saarbrücken
E-Mail
Bezirksverband Südbayern
Hansjakobstr. 122, 81825 München
+49 89 43670487 E-Mail
Bezirksverband Westfalen
HZA Dortmund Semerteichstr. 47-49, 44141 Dortmund
+49 231 95719001 E-Mail

Dienstkleidung beim Zoll: Neu, kosten- und steuerfrei

Die neue Dienstkleidung beim Zoll wird künftig kosten- und steuerfrei bereit gestellt. Das Bundeskabinett billigte am 29. Oktober 2014 das Bundeswehr-Attraktivitätssteigerungsgesetz, das eine entsprechende Änderung des Paragrafen 70a des Bundesbesoldungsgesetzes enthält. Der bislang erhobene Eigenanteil entfällt ersatzlos, sobald die Ausstattung mit der neuen Dienstkleidung beginnt. Damit wird eine Kernforderung von BDZ und BDZ-Fraktion des Hauptpersonalrats zur Neuordnung des Dienstkleidungswesens in der Zollverwaltung erfüllt. Geplant ist zunächst ein Trageversuch, der sich über drei Jahreszeiten einschließlich Sommer und Winter erstrecken soll. Derzeit läuft noch ein Vergabeverfahren zur Gewinnung des künftigen externen Bekleidungsdienstleisters.

Die verbleibenden Bieter sind nach Abschluss des Verhandlungsverfahrens gefordert, neben ihrem Angebot zur Dienstleistung eine Musterkollektion zu fertigen. Einem Wertungsgremium des Bundesfinanzministeriums werden dann die Stoff- und Verarbeitungsqualität, Passform und Farbgestaltung vorgestellt. Weibliche und männliche Beschäftigte aus dem Kreis der Dienstkleidungsträger werden die Vorführung der Muster übernehmen.

Nach der anschließenden Zuschlagserteilung ist für die am Trageversuch teilnehmenden Personen das komplette Dienstkleidungssortiment in einer entsprechenden Stückzahl entsprechend der notwendigen Konfektionsgrößen zu fertigen. Im Trageversuch wird die eine Hälfte der Beschäftigten mit, die andere Hälfte ohne Rangabzeichen ausgestattet, um Erkenntnisse zu gewinnen, die für beziehungsweise gegen die mögliche Wiedereinführung sprechen. Die Entscheidung trifft das Bundesfinanzministerium gesondert. Mit dem Trageversuch soll insbesondere sichergestellt werden, dass mögliche Defizite, die sich gegebenenfalls erst nach längerem Benutzen offenbaren, vor dem Beginn der Serienproduktion erkannt und behoben werden können.

Der Trageversuch wird über Sommer, Winter und eine Übergangsjahreszeit durchgeführt, um die jahreszeitlich wechselnden Anforderungen an die Dienstkleidung weitestgehend berücksichtigen zu können. Der konkrete Zeitraum kann erst nach erfolgreichem Abschluss des Verhandlungsverfahrens endgültig festgelegt und bekannt gegeben werden.

Sowohl während als auch nach Abschluss des Trageversuchs wird gemeinsam mit dem Dienstleister eine umfassende Evaluierung durchgeführt. Aufgrund der ungleichen Anforderungen an die einzelnen Bestandteile der Dienstkleidung in den unterschiedlichen Arbeitsbereichen hinsichtlich der Tragehäufigkeit und Beanspruchung ist die Beteiligung aller Teile der Zollverwaltung am Trageversuch vorgesehen.

Die angemessene Berücksichtigung der Belange weiblicher Bediensteter ist von den Bundesfinanzdirektionen, dem Zollkriminalamt sowie dem Bildungs- und Wissenschaftszentrum durch die Meldung einer entsprechenden Anzahl von Kolleginnen sicherzustellen. Die konkrete Benennung von Namen potenzieller Teilnehmerinnen und Teilnehmer an das Bundesfinanzministerium erfolgt erst zu einem späteren Zeitpunkt, sobald der Zeitraum des Trageversuchs auch terminiert werden kann.

Der Berichterstatter des Hauptpersonalrats (HPR), Anton Eberle (BDZ), hatte in der Arbeitsgruppe „Neuordnung des Dienstkleidungswesens in der Zollverwaltung“ beim Bundesfinanzministerium die Interessen der Beschäftigten und des BDZ vertreten. Mit der nun getroffenen Entscheidung des Bundeskabinetts für eine kosten- und steuerfreie Bereitstellung der Dienstkleidung beim Zoll konnte dieses Anliegen endgültig durchgesetzt werden.

Der jetzigen Entwicklung waren Gespräche des BDZ-Bundesvorsitzenden und HPR-Vorsitzenden Dieter Dewes mit Finanzstaatssekretär Werner Gatzer und Zollabteilungsleiter Julian Würtenberger vorausgegangen, in denen eine Einigung über die Gewährung einer Abnutzungsentschädigung für den Anteil der dienstlichen Nutzung von privater Sportkleidung im Dienstsport erzielt worden war. Davon werden auch die künftigen Anwärterinnen und Anwärter des mittleren Dienstes profitieren.

BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft

Friedrichstraße 169
10117 Berlin

Tel.: +49 30 40816600
Fax: +49 30 40816633

E-Mail: post@bdz.eu

Werde Teil der größten und einflussreichsten Fachgewerkschaft in der Bundesfinanzverwaltung!

Mitglied werden

dbb vorteilswelt aktuell

Immobilienfinanzierung: Worauf es ankommt

Den Traum von den eigenen vier Wänden verwirklichen? Das dbb vorsorgewerk hilft bei der richtigen…

12.06.2025