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Ruhestand mit 63 und „Mütterrente“: „Wir fordern Gerechtigkeit!“

Mit Nachdruck haben dbb und BDZ kritisiert, dass es für die Beamtinnen und Beamten vorerst keine Pension mit 63 Jahren geben wird. Die Bundesregierung hatte bestätigt, dass ein abschlagsfreier Ruhestandseintritt nach 45 Dienstjahren im Bereich des Bundes nicht vorgesehen sei. Verbesserungen für Mütter – ebenfalls Teil des Rentenpakets der Großen Koalition – werden dagegen noch geprüft. Unverändert halten dbb und BDZ an ihrer Forderung fest, alle Rentenbeschlüsse auch im Beamtenbereich umzusetzen. Die Gerechtigkeit gebiete, dass sowohl die Rente mit 63 als auch die „Mütterrente“ auf den Beamtenbereich übertragen werden.

Bereits bei der dbb-Jahrestagung im Januar 2014 hatte sich Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) gegen eine Übertragung der Rente mit 63 auf die Beamtinnen und Beamten des Bundes ausgesprochen und auf bestehende Frühverrentungsregelungen in Berufsgruppen mit besonderen Belastungen hingewiesen. Diese Aussage war bei dbb und BDZ auf heftige Kritik gestoßen.

Anders als bei diesem Thema besteht bei der „Mütterrente“ die Chance auf eine Übernahme im Beamtenbereich. Die Prüfung, ob und wie die „Mütterrente“ auf die Pensionen übertragen werden könne, sei noch nicht abgeschlossen, teilte die Bundesregierung mit. Als einziges Bundesland plant der Freistaat Bayern insoweit die teilweise Übertragung des Rentenpakets. Alle anderen Länder, die derzeit keine entsprechenden Pläne verfolgen, wollen zunächst die bundesweite Entwicklung abwarten.

dbb-Bundesvorsitzender Klaus Dauderstädt erklärte gegenüber den Medien, auch Beamtinnen und Beamte müssten nach 45 Dienstjahren abschlagsfrei in Pension gehen können. Für Kindererziehungszuschläge für vor 1992 geborenen Nachwuchs gelte, dass diese – entsprechend der Neuregelung im Rentenrecht – ebenfalls übernommen werden müssten. Die Frage, ob und wie sich die geleistete Kindererziehung positiv auf die Altersbezüge auswirke, könne nicht an Systemgrenzen Halt machen, betonte Dauderstädt.

Alle Renteneinschnitte der vergangenen Jahre, etwa beim Höchstsatz oder beim Eintrittsalter, seien auch auf die Beamtinnen und Beamten übertragen worden. Gleiches fordert Dauderstädt nun mit Blick auf den abschlagsfreien Ruhestandseintritt nach 45 Arbeitsjahren und auf die „Mütterrente“.

BDZ-Bundesvorsitzender Dieter Dewes bekräftigte, dass es unter Gerechtigkeitsgesichtspunkten nicht hinnehmbar sei, wenn Beamtinnen und Beamte bei der Rente mit 63 und bei der „Mütterrente“ anders behandelt würden als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Alle gesetzlichen Verbesserungen müssten im Beamtenbereich stets wirkungsgleich übernommen werden. „Wir fordern Gerechtigkeit“, betonte Dewes und kündigte an, gemeinsam mit dem dbb auch bei diesen Themen in den Bemühungen gegenüber der Politik nicht nachzulassen.

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