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Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz: Mehr Befugnisse, mehr Erwartungen

Der BDZ hat den wegweisenden Gesetzentwurf aus dem Bundesfinanzministerium bewertet, mit dem der Zoll im Mittelpunkt eines schlagkräftigen Strafverfolgungsnetzwerkes auf Bundesebene stehen soll. Mit dem neuen Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz sollen die illegalen Vermögen krimineller Netzwerke künftig systematisch aufgespürt und abgeschöpft werden. Das Ziel ist richtig. Die Frage ist: Reicht das in der Praxis?

Die deutsche Zollgewerkschaft BDZ hat im Rahmen der Verbändeanhörung eine umfassende Stellungnahme zum Gesetzentwurf verfasst. Diese kann hier abgerufen werden:

BDZ-Stellungnahme zum Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz (31.03.2026)

Funktionierende Bereiche des Zolls dürfen nicht geschwächt werden

Aus gewerkschaftlicher Sicht geht der Entwurf in die richtige Richtung. Jedoch besteht erheblicher Nachsteuerungsbedarf. Dies betrifft sowohl die neuen Befugnisse, als auch die nötige personelle und materielle Stärkung der Zollverwaltung.

Bewusst hat der BDZ zudem in seiner Stellungnahme die damit eng verbundene organisatorische Ausgestaltung in der Zollverwaltung kritisch in den Blick genommen. Ausdrücklich begrüßt wird die gemeinsame Betrachtung der wirtschaftlichen und sicherheitsbezogenen Aufgaben in dem durch „Zoll 2030“ vorgesehenen Zwei-Säulen-Modell und dem Aufbau der neuen Zolldirektionen (bislang: Hauptzollämter).

Dieser Ansatz muss jedoch in der Architektur der Zollverwaltung konsequent weiterverfolgt werden und darf nicht durch Organisationsmodelle konterkariert werden, die gut funktionierende Bereiche des Zolls im Ergebnis schwächt. Deshalb hat der BDZ den laufenden Strukturüberlegungen, die Bereiche Prüfung und Ermittlung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit zu trennen, eine klare Absage erteilt. Ebenfalls abgelehnt wird das Vorhaben, Zuständigkeiten der Rechts- und Fachaufsicht zur Außenwirtschaftsüberwachung stärker beim Zollkriminalamt zu verorten. Die Exportkontrolle ist im Kern durch Verwaltungs- und Verfahrensrecht geprägt und muss aus Sicht des BDZ im Strang Zölle und Steuern der Generalzolldirektion aufgehen, auch um deren Stärke in der operativen Steuerung für die künftige Organisationsstruktur nutzbar zu machen. Entscheidend ist eine verlässliche und praxistaugliche Rechtsanwendung gegenüber den Wirtschaftsbeteiligten.

„Follow the Money“ – richtiger Ansatz, aber nicht zu Ende gedacht

Der Ansatz, Finanzströme stärker in den Mittelpunkt der Kriminalitätsbekämpfung zu stellen, ist fachlich zwingend. Organisierte Kriminalität funktioniert heute über Geldflüsse, nicht über einzelne Taten – wer sie wirksam bekämpfen will, muss genau dort ansetzen.

Das greift der Gesetzentwurf auf und schafft das vom BDZ lange geforderte Instrument der administrativen Vermögensermittlungen, mit anderen Beweislastregeln als dies im Strafrecht der Fall wäre. Und das ist richtig.

Gleichzeitig zeigt sich: In der praktischen Ausgestaltung droht der Ansatz hinter den Erwartungen zurückzubleiben.

Gerade bei internationalen und komplexen Strukturen stoßen rein administrative Maßnahmen schnell an Grenzen. Ohne strafprozessuale Instrumente fehlen zentrale Zugriffsmöglichkeiten – etwa beim Nachweis grenzüberschreitender Vermögensverschiebungen oder digitalen Beweismitteln. Hinzu kommt das Risiko, dass Maßnahmen zu früh ansetzen und die betreffenden Vermögenswerte somit verlagert werden, bevor die notwendigen Beweise gesammelt werden konnten.

„Follow the Money“ ist mehr als ein politisches Leitbild. Es braucht ein abgestimmtes Zusammenspiel der Instrumente – durch alle beteiligten Strafverfolgungs- und Justizbehörden. Genau das ist bisher nicht konsequent zu Ende gedacht.

Mehr Aufgaben – aber wo sind die Ressourcen?

Ein zentraler Punkt aus Sicht des BDZ: Der tatsächliche Aufwand wird unterschätzt.

Der Gesetzentwurf bringt eine Vielzahl neuer Aufgaben – zusätzliche Ermittlungsansätze, mehr Datenanalyse, neue Prüf- und Verfahrensanforderungen. Gleichzeitig wird an vielen Stellen von Effizienzgewinnen durch Digitalisierung ausgegangen.

Das greift zu kurz.

Finanzermittlungen in komplexen Strukturen sind personalintensiv, zeitaufwendig und fachlich hoch anspruchsvoll. Sie erfordern spezialisierte Kräfte, funktionierende IT und eingespielte Abläufe. Neue Befugnisse allein führen nicht automatisch zu besseren Ergebnissen – sie erhöhen zunächst den Arbeitsaufwand. Ohne eine personelle Stärkung der für Zollkriminalität zuständigen Arbeitsbereiche der neuen Zolldirektionen sowie der Financial Intelligence Unit (FIU) im mindestens vierstelligen Bereich wird die vom Gesetzgeber erhoffte Wirkung größtenteils ausbleiben.

Zurzeit werden immer neue politische Initiativen auf den Weg gebracht – vom Aktionsplan gegen Organisierte Kriminalität bis zu weiteren, bereits von Bundesfinanzminister Klingbeil angekündigten Maßnahmen gegen Steuerkriminalität. Ein Programm folgt auf das nächste, während viele Fragen der praktischen Umsetzung noch offen sind.

Der Bundesfinanzminister hatte im Februar 2026 betont, den Zoll im Rahmen der anstehenden Haushaltsgespräche spürbar stärken zu wollen. Diese Zusagen finden sich im vorgelegten Gesetzentwurf so nicht wieder. Ob und in welchem Umfang sie somit tatsächlich im Vollzug ankommen, ist offen.

Für die Beschäftigten bedeutet das aktuell vor allem eines: steigende Erwartungen – bei weiterhin angespannten Rahmenbedingungen.

Der BDZ wird weiter über das parlamentarische Verfahren zum Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz berichten.

BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft

Friedrichstraße 169
10117 Berlin

Tel.: +49 30 863247640

E-Mail: post@bdz.eu

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