Die angespannte Planstellensituation beim ITZBund sorgt seit Monaten für Befürchtungen, dass die eigenen Nachwuchskräfte nach bestandener Laufbahnausbildung nicht in ein dauerhaftes Beamten- oder Tarifbeschäftigtenverhältnis übernommen werden können. Hintergrund ist die pauschale Stelleneinsparung der Bundesregierung, welche für das ITZBund eine Stelleneinsparung von zunächst 0,5 % im Jahr 2025 und zusätzliche 2 % im Jahr 2026 vorsieht. Der BDZ hatte bereits gesondert über den Bundeshaushalt berichtet: Keine Stellenkürzungen beim Zoll – BDZ setzt klare Forderungen für 2025!
Am 30. September 2025 führten hierzu der Vorsitzende des Hauptpersonalrats Thomas Liebel, der Berichterstatter des HPR für die Ausbildung im ITZBund Andreas Pawlak und der Vorsitzende der Haupt-, Jugend- und Auszubildendenvertretung Jannes Kuhlmann ein Gespräch mit dem zuständigen Unterabteilungsleiter Z A Herrn Kolberg und der Referatsleiterin Frau Puhl. Die BDZ-geführten Interessensvertretungen haben deutlich gemacht, dass alles getan werden muss, um die Nachwuchskräfte im Anschluss an ihre Laufbahnausbildung zu übernehmen. Auch die Zentralabteilung im BMF sieht die Notwendigkeit und hat ihre Unterstützung zugesichert.
Stelleneinsparung abwenden durch Einstufung als Sicherheitsbehörde
Die pauschale Stelleneinsparung betrifft die gesamte Bundesverwaltung. Dabei sind Sicherheitsbehörden ausgenommen. Die Zentralabteilung versucht im Rahmen der Haushaltsgespräche zum Haushalt 2026, das ITZBund als Sicherheitsbehörde einzustufen. Der BDZ begrüßt die Initiative der Abteilung.
Für uns ist klar: Das ITZBund muss als Sicherheitsbehörde eingestuft werden! Die Behörde ist für den Betrieb sicherheitsrelevanter IT-Systeme für verschiedenste Sicherheitsbehörden verantwortlich und stellt einen zentralen Schutz gegen Cyberbedrohungen dar. Das ITZBund ist weit mehr als ein klassischer IT-Dienstleister der Bundesverwaltung. In Zeiten zunehmender Gefahr von hybriden Angriffen auf unsere IT-Systeme kann einer mehr denn je notwendigen IT-Sicherheit nicht mit Stellenstreichungen begegnet werden.
Prüfung einer Zweitverwendung bei einer anderen Behörde innerhalb der Bundesfinanzverwaltung
Auf Anregung der Haupt-, Jugend- und Auszubildendenvertretung wird durch das BMF zusätzlich geprüft, ob die beamtenrechtliche Probezeit auch bei einer anderen Behörden innerhalb der Bundesfinanzverwaltung erfolgen kann. Im Anschluss an die vorgezogene Zweitverwendung würden die Kolleginnen und Kollegen wieder zurück zum ITZBund gelangen. Hierbei handelt es sich allerdings nur um einen Notfallplan, falls das ITZBund die eigenen Nachwuchskräfte nicht direkt mit Planstellen versorgen kann.
Bereits jetzt ist klar, dass das ITZBund durch die angespannte Planstellensituation einen Imageschaden erlitten hat. Am Anfang der Laufbahnausbildung wurde den Nachwuchskräften mündlich eine Art „Übernahmegarantie“ ausgesprochen, jedoch wurden keine zusätzlichen Stellen vorgehalten, um die Kolleginnen und Kollegen nach Laufbahnausbildung zu versorgen. Die Zollverwaltung kann ihren Nachwuchskräften eine Übernahmegarantie aussprechen, da diese zusätzlichen Stellen im Personalhaushalt extra freigehalten werden, was keine Selbstverständlichkeit ist. Damit das ITZBund auch in der behördlichen Landschaft attraktiv und konkurrenzfähig bleibt, müssen für die Nachwuchskräfte zuverlässige Perspektiven geschaffen werden.
Der BDZ bleibt an dem Thema dran und setzt sich für zusätzlich dringend benötigten Planstellen und für die Einstufung als Sicherheitsbehörde ein.
Mehr zu unseren Forderungen für das ITZBund:








