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BDZ im Dialog

Auftaktgespräch mit Staatssekretär Björn Böhning im Bundesfinanzministerium

Am 12. Juni 2025 trafen sich Staatssekretär Björn Böhning und der Vorsitzende des Hauptpersonalrats sowie BDZ Bundesvorsitzende zu einem Auftaktgespräch in den Räumlichkeiten des Bundesfinanzministeriums in Berlin. Staatssekretär Böhning ist beim Bundesministerium der Finanzen u. a. für die strategisch-politischen Themengebiete der Leitungs- sowie der Zentralabteilung – ausgenommen das Tarifreferat (ZB4) – zuständig. Im Mittelpunkt des Gesprächsaustausches standen die vorgesehene Übertragung der Zuständigkeit für das Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) auf das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) sowie die Bearbeitungssituation zur Gewährung von Beihilfe.

v.l.n.r.: Thomas Liebel (BDZ-Bundesvorsitzender), Staatssekretär Björn Böhning (BMF)

Im Gespräch zwischen Staatssekretär Böhning und Thomas Liebel wurde insbesondere die Notwendigkeit betont, die betroffenen Beschäftigten und Beamtinnen und Beamten des ITZBund sozialverträglich und transparent in den Strukturprozess einzubinden. Der BDZ fordert, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht nur informiert, sondern aktiv an der Gestaltung der organisatorischen Veränderungen beteiligt werden. Dies entspricht auch der Forderung, dass die bestehenden Auftraggeber-/Auftragnehmervereinbarungen uneingeschränkt weiter gelten und laufende IT-Projekte unverändert fortgeführt werden müssen, um die Kontinuität der IT-Dienstleistungen sicherzustellen.

Thomas Liebel unterstrich in dem Gespräch, dass trotz der Übertragung der Zuständigkeiten auf das BMDS die Aufgaben, die gemäß Art. 108 GG und § 1 FVG dem ITZBund als Bundesfinanzbehörde zugeordnet sind, weiterhin im Geschäftsbereich des BMF verbleiben. Dies erfordert eine enge Abstimmung und klare Verwaltungsvereinbarungen zwischen BMF und BMDS, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten. Der BDZ wird sich dafür einsetzen, dass die Personalmaßnahmen sozialverträglich gestaltet werden und keine Überlastungen oder Unsicherheiten für die Beschäftigten entstehen. Dabei ist auch die Zustimmung des BMF zu strukturellen Umorganisationen und größeren Personalverschiebungen ein wichtiger Punkt.

Darüber hinaus wurde im Gespräch die Bedeutung der Modernisierung und Digitalisierung hervorgehoben, die nur mit einem eigenständigen IT-Dienstleister im BMF-Ressort dauerhaft gewährleistet werden kann. „Wir sehen hier eine zentrale Herausforderung, um die Leistungsfähigkeit der Zoll- und Finanzverwaltung zu sichern und ortsunabhängiges Arbeiten zu ermöglichen“, betonte Liebel. Zudem bedarf es nachhaltige Investitionen in die Informationstechnik und eine klare Perspektive für die Beschäftigten des ITZBund in diesem Transformationsprozess.

Bearbeitungssituation zur Gewährung von Beihilfe durch das Bundesverwaltungsamt

Unzumutbare Bearbeitungszeiten bei der Beihilfebearbeitung sollen bald der Vergangenheit angehören. Das Bundesministerium des Innern (BMI) hat hierzu einen Entwurf eines Regelungsteils zur Änderung von § 80 Bundesbeamtengesetz vorgelegt, mit dem die Beihilfebearbeitung im Bereich des Bundes erleichtert und beschleunigt werden soll. Am Tag zuvor (11. Juni 2025) fand ein Beteiligungsgespräch zu diesem Entwurf statt, an dem der BDZ-Bundesvorsitzende Thomas Liebel teilnahm. Zum ersten ist eine Fiktionsregelung vorgesehen, mit welcher die Entscheidungen zur Erstattungsfähigkeit von geltend gemachten Aufwendungen beschleunigt und unzumutbare Bearbeitungszeiten vermieden werden sollen. Dazu wird eine maximale Bearbeitungsdauer von vier Wochen (Frist für die Erstattungsfiktion) zuzüglich von fünf Werktagen für die Festsetzung festgelegt. Erklärtes Ziel bleibt, durch die normalen Arbeitsprozesse eine unterhalb dieser maximalen Bearbeitungsdauer liegende zeitnahe Bearbeitung zu realisieren.

Thomas Liebel warb bei Staatssekretär Böhning um wohlwollende Unterstützung des weitsichtigen Gesetzentwurfs im Rahmen der Ressortabstimmung durch das BMF. Die Ressortabstimmung ist zwischenzeitlich abgeschlossen und hat somit den Weg frei für die Kabinettsbehandlung der Neuregelungen durch die Bundesregierung gemacht. Wir bedanken uns bei Staatssekretär Böhning für dessen maßgeblichen Einsatz im Interesse der betroffenen Beihilfeberechtigten.

Abschließend machte Thomas Liebel deutlich, dass der BDZ die Entwicklungen zum ITZBund und der Beihilfebearbeitungssituation konstruktiv kritisch begleiten wird. Beide Gesprächspartner vereinbarten hierzu im laufenden Austausch zu bleiben.

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12.06.2025