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Dienstkleidung für Nachwuchskräfte

Schon seit langem setzt sich die BDZ Jugend, gemeinsam mit dem BDZ, für die Ausstattung der Anwärterinnen und Anwärter, sowohl im mittleren, als auch im gehobenen Dienst mit Zolldienstkleidung ein. Hierbei konnte zwar vor Kurzem ein kleiner Zwischenerfolg vermeldet werden, da die Anwärterinnen und Anwärter im mittleren Dienst, für den dienstlich angeordneten Dienstsport mit insgesamt 12.000 T-Shirts mit dem Aufdruck Zoll durch die Bildungs- und Wissenschaftsstandorte, ausgestattet werden sollen. Dennoch ist die berechtigte Forderung nach einer Ausstattung aller Nachwuchskräfte damit noch lange nicht erfüllt.

In vielen Bereichen der Zollverwaltung, wie z.B. den Zollämtern, den Kontrolleinheiten und auch in der Finanzkontrolle Schwarzarbeit wird von den Stammbeamtinnen und Stammbeamten Dienstkleidung getragen. Um alle Bereiche der Zollverwaltung kennen zu lernen und um hier das notwendige Fachwissen zu erlangen, werden die Nachwuchskräfte im Rahmen ihrer Ausbildung über einen längeren Zeitraum in diesen Bereichen eingesetzt.

Hauptkritikpunkt ist, dass die Nachwuchskräfte von Beteiligten oftmals nicht als Verwaltungsangehörige wahrgenommen werden, weil sie sich aufgrund der fehlenden Dienstkleidung nicht in das einheitliche Erscheinungsbild eingliedern können. Verstärkt wird dieses Problem dadurch, dass durch die erhöhten Einstellungszahlen meist mehrere Anwärterinnen und Anwärter gleichzeitig in den einzelnen Sachgebieten und Dienststellen im Einsatz sind und so bei Kontrollen mitunter eine Statistenrolle einnehmen. Um eine qualifizierte, praktische Ausbildung gewährleisten zu können, ist es daher notwendig, dass die Nachwuchskräfte auch als Bedienstete der Zollverwaltung wahrgenommen werden.

Aus Sicht der BDZ Jugend, gibt es mehrere Möglichkeiten dieses Problem zu lösen. Zum einen könnten die Nachwuchskräfte vollumfänglich mit Dienstkleidung ausgestattet werden. Hierbei wäre eine Unterscheidung zu den Stammbediensteten als Amtsträger über die Rangabzeichen, konform zu den Rangabzeichen der Polizei, durchaus möglich. Anderenfalls könnten die Nachwuchskräfte auch mit Oberbekleidung im Corporate Design zu der bestehenden Dienstkleidung ausgestattet werden.

Argumentiert man etwa mit den so möglicherweise entstehenden Mehrkosten, die entstehen, wenn Nachwuchskräfte nicht in entsprechenden, dienstkleidungstragenden Bereichen eingesetzt werden, so kann hier klar entgegengehalten werden, dass vielmehr die Beobachtung zutrifft, dass die meisten Anwärterinnen und Anwärter tatsächlich aufgrund der politisch-strategischen Ausrichtung in dienstkleidungstragenden Bereichen eingesetzt werden.

Die Erkennbarkeit der Anwärterinnen und Anwärter als Verwaltungsangehörige ist für die BDZ Jugend zwingend zu gewährleisten. Eine hochwertige Ausbildung bzw. ein hochwertiges Studium gibt es nicht zum Nulltarif. Verwaltung und Politik sollten Ihren Worten Taten folgen lassen und zeigen, dass die Nachwuchskräfte zur Zollfamilie gehören.

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