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JAV- Gemeinsam mehr erreichen!

Unter dem Motto „JAV – Gemeinsam mehr erreichen“ tagte die Arbeitsgruppe Jugend- und Auszubildendenvertretung (AG JAV) vom 06.-08.07.2017 am Bildungs- und Wissenschaftszentrum in Münster. Die Mitglieder der Arbeitsgruppe beschäftigten sich mit der Bedeutung der Jugend- und Auszubildendenvertretungen (JAVen) auf allen Ebenen der Bundesfinanzverwaltung. Sie stellte gewerkschaftliche Verbesserungsmöglichkeiten heraus und erarbeitete Maßnahmen, um die JAVen auch zukünftig personell stark aufzustellen.

Unterbringung der Anwärter, Arbeitsplatzsituation an den Hauptzollämtern, Lernbedingungen an den Bildungszentren und Berufsschulen, Ausstattung mit Arbeitsmaterialien – die Themen, mit denen sich die JAVen, gerade in Zeiten der erhöhten Einstellungszahlen, auseinandersetzen, sind äußerst vielfältig. Der Werdegang einer bzw. eines Beschäftigten wird in den ersten Jahren als Berufseinsteiger/in in der Verwaltung oft entscheidend für die Zukunft geprägt. Die Verwaltung steht also in der Pflicht, die qualitativ hochwertigen Ausbildungsmöglichkeiten, die sie anbietet, ordnungsgemäß im Sinne der jungen Beschäftigten durchzuführen. Die BDZ-geführten Jugend- und Auszubildendenvertretungen aller Ebenen versuchen hier zum Gelingen beizutragen. Als Teil des Personalrats sind die JAVen Ansprechpartner für alle Angelegenheiten organisatorischer, personeller und sozialer Art. Sie achten auf die Einhaltung der Arbeitsrechte, Arbeitsschutzvorschriften, Gesetze, Tarifverträge sowie getroffener Dienstvereinbarungen und versuchen diese stetig zu verbessern, um einen Rahmen zu schaffen, der zum erfolgreichen Bestehen der Abschlussprüfungen beiträgt. Die JAV hat darüber hinaus die Möglichkeit, die Ausbildung im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit und ihrer Initiativrechte aktiv mitzugestalten und so, aufgrund ihrer Nähe zur Ausbildung, Problemstellungen innerhalb geplanter Maßnahmen aufzudecken und mittels Verbesserungsvorschlägen ggf. zu lösen, bevor diese tatsächlich zu Problemen führen können.

Die Möglichkeit in eine Jugend- und Auszubildendenvertretung gewählt zu werden, ist durch eine Altersgrenze am Wahltag begrenzt. Wählbar sind nur die Nachwuchskräfte, die am Wahltag das 26. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Deshalb ist der Bedarf an engagierten Kolleginnen und Kollegen groß. Es gilt, diese zu fördern und für eine Kandidatur zu gewinnen. Wichtig ist hierfür insbesondere, dass Vorbehalte hinsichtlich der eigenen beruflichen Entwicklung ausgeräumt werden können. Diese bestehen zum einen aufgrund der Änderungen im Beamtenrecht bzgl. der Probezeit. Da Laufbahnabsolventen im Anschluss an ihre Ausbildung eine dreijährige Probezeit in mindestens zwei Verwendungsbereichen durchlaufen müssen, bestehen Bedenken, dass die mit einer Tätigkeit in der JAV verursachten Abwesenheitszeiten vom Dienst sich negativ auf eine Bewährung im jeweiligen Verwendungsbereich auswirken könnten. Zum anderen bestehen oftmals Bedenken, dass die eigene persönliche Berufsentwicklung von den Vorgesetzten negativ beeinflusst wird, was sich insbesondere in einer nicht vorurteilsfreien Beurteilung widerspiegeln kann. Hier wünscht sich der BDZ ein klares Zeichen der Verwaltung, das den Nachwuchskräften signalisiert, wie wichtig die ehrenamtliche Tätigkeit in der Personalvertretung ist und dass eine solche sich nicht negativ auf die persönliche berufliche Entwicklung auswirkt. „Wir werden diesbezüglich auf das BMF zugehen. Wir wünschen uns, dass die Leitung des BMF die Führungskräfte innerhalb der Verwaltung über das bisherige Maß hinaus für die Thematik sensibilisiert.“ äußerte sich der stellv. Vorsitzende der BDZ-Jugend Peter Schmitt.

Des Weiteren evaluierte die Arbeitsgruppe bestehende Methoden zur Ansprache potentieller Kandidatinnen und Kandidaten für ein Amt in der JAV und erarbeitete Vorschläge für zeitgemäße Optimierungen. Neben den persönlichen BDZ-Ansprechpartnern sollen den Interessierten alle notwendigen Informationen rund um das Thema JAV und eine Kandidatur schnell und unkompliziert zur Verfügung stehen. 

BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft

Friedrichstraße 169
10117 Berlin

Tel.: +49 30 40816600
Fax: +49 30 40816633

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12.06.2025