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Verteilung der Nachwuchskräfte: Aus der Region – für die Region!

Alle Jahre wieder legt die Bundeszollverwaltung die Maßstäbe zur Verteilung der Nachwuchskräfte fest. Dabei werden die in Betracht kommenden Einsatzbereiche nach bestandener Laufbahnprüfung nach fachlichen Schwerpunkten festgelegt. Das führte in der Vergangenheit regelmäßig dazu, dass nicht sämtliche Nachwuchskräfte des mittleren und gehobenen Zolldienstes in dem Bezirk der Bundesfinanzdirektion eingesetzt werden konnten, in dem sie ursprünglich auch eingestellt worden sind. In diesem Zusammenhang wurde durch die Bundeszollverwaltung ein Verfahren zur Interessenbekundung der designierten Prüfungsabsolventinnen und Prüfungsabsolventen an bestimmten Einsatzbereichen und -orten angeboten.

Durch die Auflösung der ehemaligen Bundesfinanzdirektionen sowie der gleichzeitigen Einrichtung nahezu aller Hauptzollämter als Ausbildungs-Hauptzollämter ergeben sich auch bei o. g. Verfahren zur Interessensbekundung zukünftig Änderungen.

BDZ und BDZ-Jugend erteilten dem in der Vergangenheit praktizierten Verfahren der Verteilung der Nachwuchskräfte mehrmals eine klare Absage. Das Verfahren ist überaus zeit- und arbeitsintensiv. Zudem führt die bundesweite Versetzung bei den betroffenen Anwärterinnen und Anwärtern aufgrund der erhöhten Inanspruchnahme der Flexibilität junger Beschäftigter zu Unverständnis und Ernüchterung, da eine heimatnahe Verwendung nahezu aussichtslos erschien. Ein erhöhter administrativer Aufwand zur Bearbeitung von Versetzungsgesuchen war die Folge.

Umso erfreulicher ist daher die von BDZ und BDZ-Jugend geforderte Rückkehr zum Einstellungsverfahren nach dem Prinzip „Aus der Region –  für die Region“ zu werten, welche eine spätere Verwendung in Heimatnähe – auch nach einem evtl. Vorwegabzug von Personal für die so genannten priorisierten, politischen Bereiche – deutlich wahrscheinlicher macht.

Wie bekannt wurde, soll dieses Verfahren jedoch erst für die Einstellungsjahrgänge ab dem Jahr 2016 umgesetzt werden. Bis dahin soll das alte Verteilungsverfahren mit überbezirklichen Wünschen anhand der fiktiven Bezirksgrenzen der alten Bundesfinanzdirektionen fortgeführt werden.
Dieses Verfahren zur Verteilung der Nachwuchskräfte wirft bei den Betroffenen dadurch noch mehr Fragen auf als es beantwortet. Daher weisen wir darauf hin, dass die Vertreterinnen und Vertreter des BDZ in den Jugend- und Auszubildendenvertretungen bei Fragen und sonstigen Anliegen gerne zur Verfügung stehen. Alternativ können Anfragen auch unmittelbar an die

gerichtet werden .

BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft

Friedrichstraße 169
10117 Berlin

Tel.: +49 30 40816600
Fax: +49 30 40816633

E-Mail: post@bdz.eu

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