Daher setzt sich die BDZ geführte HJAV derzeit gegenüber dem zuständigen Bundesverwaltungsamt dafür ein, dass den Auszubildenden auch die Prüfungen der Vorjahre für eine effizientere Prüfungsvorbereitung zur Verfügung gestellt werden.
Daneben lässt die HJAV derzeit durch das Bundesministerium der Finanzen prüfen, ob im Rahmen der Übernahme der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer durch die Zollverwaltung eine Beschäftigung von qualifizierten FAB im Anschluss an die Ausbildung möglich ist. Hintergrund hierfür ist, dass mit der beabsichtigten Übernahme der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer durch die Zollverwaltung zahlreiche neue Tätigkeitsfelder entstehen, die nach einem Beschluss des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestags derzeit ausschließlich mit den Personalüberhängen anderer Bundesverwaltungen (z.B. Bundeswehrverwaltung) zu besetzen sind. Es ist jedoch absehbar, dass das benötigte Personal nicht ausschließlich mit den Überhängen anderer Bundesverwaltungen besetzt werden kann. „Daher müssen wir in diesem Zusammenhang frühzeitig auf die bestehenden Missstände der mangelhaften Aussichten zur Übernahme junger Tarifbeschäftigte innerhalb der Zollverwaltung hinweisen und deutliche Verbesserungen anstreben“, so Stefan Kopolt, stellvertretender Vorsitzender der HJAV.