Ständiger Ausschuss Frauen fordert die Aufhebung des Paragrafen 219a Strafgesetzbuch
Der Paragraf 219a verbietet es für Schwangerschaftsabbrüche zu werben. Ende 2017 wurde die Gießener Frauenärztin Kristina Hänel verurteilt, weil sie auf der Internetseite ihrer Praxis darüber informiert hatte, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornimmt. Linkspartei, Grüne und SPD wollen den Paragrafen abschaffen. Die SPD verhandelt mit der Union über einen Kompromiss. CDU und CSU wollen am Werbeverbot festhalten.
15.05.2018

Der Ständige Ausschuss Frauen im BDZ unterstützt das Bündnis von 26 Verbänden, das jetzt Kristina Hänel mit einem zu Hilfe kommt. Wir fordern den freien Zugang zu Informationen über Schwangerschaftsabbrüche. Ärztinnen und Ärzte müssen über Abtreibungen informieren und darauf hinweisen können, dass sie diese anbieten, ohne sich damit strafbar zu machen. Schwangere Frauen müssen einen sicheren und wohnortnahen Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen haben. Wir fordern Unterstützung und Aufklärung und keine Bevormundung der betroffenen Frauen.
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