Rechtsschutz

Verfahren der Gewährung von Rechtsschutz über den dbb beamtenbund und tarifunion für Mitglieder des BDZ

Mitgliedern des BDZ wird grundsätzlich Rechtsschutz entsprechend der des BDZ gewährt.

19. Juni 2019
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Für die Durchführung bedient sich der BDZ dabei der vom dbb beamtenbund und tarifunion eingerichteten Dienstleistungszentren. Es wird zwischen Beratungs- und Verfahrensrechtsschutz unterschieden. Beratungsrechtsschutz wird grundsätzlich unmittelbar durch den zuständigen Bezirksverband gewährt. Die Gewährung von Verfahrensrechtsschutz erfolgt durch die Bundesgeschäftsstelle.

Mit hat der Bundesvorsitzende des dbb - beamtenbund und tarifunion, Ulrich Silberbach, einige verfahrensrechtliche Klarstellungen vorgenommen. Angepasst wurde zudem der und die dazugehörige .

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