Mitgliedern des BDZ wird grundsätzlich Rechtsschutz entsprechend der des BDZ gewährt.
Für die Durchführung bedient sich der BDZ dabei der vom dbb beamtenbund und tarifunion eingerichteten Dienstleistungszentren. Es wird zwischen Beratungs- und Verfahrensrechtsschutz unterschieden. Beratungsrechtsschutz wird grundsätzlich unmittelbar durch den zuständigen Bezirksverband gewährt. Die Gewährung von Verfahrensrechtsschutz erfolgt durch die Bundesgeschäftsstelle.
Mit hat der Bundesvorsitzende des dbb - beamtenbund und tarifunion, Ulrich Silberbach, einige verfahrensrechtliche Klarstellungen vorgenommen. Angepasst wurde zudem der und die dazugehörige .