Teilerfolg: Übernahme von FABen zur Beihilfebearbeitung

Einen Teilerfolg hat der BDZ in seinem Einsatz für eine deutliche Reduzierung der langen Dauer der Bearbeitung von Beihilfeanträgen erzielt. Wie Zollabteilungsleiter Julian Würtenberger dem BDZ-Bundesvorsitzenden Dieter Dewes mit Schreiben vom 25. Juli 2014 mitteilt, ist das Bundesfinanzministerium einem Vorschlag des BDZ gefolgt und hat erstmals zusätzliche Arbeitsplätze in die Neigungsabfrage für die zunächst befristete Übernahme von ausgebildeten Fachkräften für Bürokommunikation (FAB) aufgenommen. Das Bundesfinanzministerium bedauert die Verzögerungen, die schwerpunktmäßig am Standort des Service-Centers Saarbrücken auftreten und hat eine Verstärkung um zusätzliches Personal veranlasst.

31. Juli 2014

Wie berichtet, hatte der BDZ die massiven Beschwerden von beihilfeberechtigten Versorgungsempfängern thematisiert und seine Forderungen nach organisatorischen und personalwirtschaftlichen Maßnahmen mit dem Ziel erneuert, dem Interesse der Betroffenen an einer zeitnahen Erstattung ihrer zum Teil hohen Aufwendungen Rechnung zu tragen.

Würtenberger erläutert in dem Schreiben an Dewes den Hintergrund der entstandenen Probleme. Als Folge der Übertragung der Kfz-Steuer seien zur Deckung des unter anderem an der Bundeskasse Trier entstandenen Personalmehrbedarfs Beschäftigte des Service-Centers Saarbrücken eingesetzt worden.

Zeitgleich sei die Übertragung von Beihilfeaufgaben von den Service-Centern auf das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV) organisiert worden, da dort aufgrund rückläufiger Aufgaben im Vermögensbereich Personal zur Verfügung stehen werde. Diese tiefgreifenden Umstrukturierungen im Bereich der Zollverwaltung hätten die Bediensteten der Service-Center bewältigen müssen, schreibt Würtenberger.

Um die Zeiten der Bearbeitung von Beihilfeanträgen rasch zu verkürzen, habe das Bundesfinanzministerium die Bundesfinanzdirektion Südwest gebeten, den betroffenen Bereich vorübergehend mit zusätzlichem Personal zu verstärken. Dabei werde auch auf Beschäftigte der Postnachfolgeunternehmen zurückgegriffen. Mit dem Ziel, befristet weitere Beschäftigte der Postnachfolgeunternehmen einsetzen zu können, würden zudem bislang unbesetzte Dienstposten und Dienstpostenanteile beim Service-Center Saarbrücken gebündelt und mit hierfür geeigneten Beschäftigten besetzt, so der Zollabteilungsleiter weiter.

Um die sich aus den verlängerten Bearbeitungszeiten ergebenden Nachteile für die beihilfeberechtigten Beschäftigten zu mindern, habe das Bundesfinanzministerium angewiesen, dass ab einem Gesamtrechungsbetrag von 300 Euro Abschlagszahlungen geleistet werden. Noch geprüft werde, ob Beschäftigte aus anderen Arbeitsbereichen des Service-Centers vorübergehend zur Reduzierung der Bearbeitungszeiten eingesetzt werden könnten, heißt es in dem Schreiben abschließend.

Wir werden die Entwicklung weiter begleiten und darüber berichten.

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