Neues Konzept für den Fremdsprachenunterricht im gehobenen Zolldienst

Das Bundesfinanzministerium hat ein Konzept zur Neuausrichtung des Fremdsprachenunterrichts beim Bildungs- und Wissenschaftszentrums (BWZ) für die Anwärterinnen und Anwärter des gehobenen Dienstes genehmigt. Die BDZ-Jugend fordert, auch im Rahmen der Laufbahnausbildung des mittleren Zolldienstes entsprechende Möglichkeiten zur Erweiterung der Fremdsprachenkenntnisse anzubieten.

06. November 2013
Der Fremdsprachenunterricht für die Nachwuchskräfte des gehobenen Dienstes gliedert sich ab dem Einstellungsjahrgang 2013 in einen Aufbauunterricht und einen fachspezifischen Teil. Der vierwöchige Aufbauunterricht richtet sich an Studierende, die nach einem Einstufungstest zu Beginn der Laufbahnausbildung die Anforderungen für die Teilnahme am fachspezifischen Teil noch nicht erreicht haben.

Der daran anschließende fachspezifische Teil ist für alle Studierenden verpflichtend und wird in die einzelnen Studienabschnitte integriert. Hierzu werden das Hauptstudium I und II um jeweils sieben Tage sowie das Hauptstudium III um drei Tage verlängert. Der Fremdsprachenunterricht wird in Kursen mit kleiner Teilnehmeranzahl (ca. sechs Studierende) durchgeführt.

Im Rahmen der Laufbahnausbildung des mittleren Dienstes bietet das BWZ derzeit keinen Fremdsprachenunterricht an. Hier sieht die BDZ-Jugend erhöhten Handlungsbedarf, da auch Zollsekretäranwärterinnen und -anwärter während der praktischen Ausbildung mit Beteiligten internationaler Herkunft konfrontiert werden.

Der Erwerb von zollspezifischen Fremdsprachenkenntnissen sollte während der zweijährigen Laufbahnausbildung mittels eines E-Learning Tools für Nachwuchskräfte des mittleren Zolldienstes gewährleistet werden. Darüber hinaus fordert die BDZ- Jugend zur Vertiefung der fachspezifischen Englischkenntnisse die Bereitstellung des Fachwörterbuchs Zoll als Übersetzungshilfe während der Ausbildung. Die BDZ-geführte Haupt- Jugend- und Auszubildendenvertretung wird sich mit diesen Forderungen an das Bundesfinanzministerium wenden.
 
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