BDZ vor Ort am HZA Köln

Im Dauereinsatz am Luftdrehkreuz Köln/Bonn

In den einzelnen Sachgebieten am Hauptzollamt, am Zollamt Flughafen Köln/Bonn und am nahegelegenen Zollamt Bonn machte sich der BDZ-Bundesvorsitzende und HPR-Vorsitzende Thomas Liebel zusammen mit den Kollegen/-innen des Bezirksverbands Köln ein Bild von der Lage an den Dienststellen. Wie vielerorts stellten sich Unzulänglichkeiten bei der IT und Personalengpässe als Kernprobleme heraus. Auch die Belastungen durch den Schichtdienst wurden sehr deutlich.

01. Februar 2024
  • von links, alle BDZ: Thomas Liebel (Bundesvorsitzender), Thorsten Leeser (Bezirkspersonalrat und stellv. öPR-Vorsitzender), Andrea May (öPR-Vorsitzende), Michael May (Vorsitzender BV Köln), Tom Effertz (ÖJAV), Felix Schirner (Pressesprecher), Selina Loevenich (ÖJAV), Enrico Bono (öPR)
  • von links: HZA-Leitung LRD Jörg Simon, BDZ-Bundesvorsitzender Thomas Liebel, öPR-Vorsitzende Andrea May, öPR-Stellvertreter Thorsten Leeser

Der Flughafen Köln/Bonn „Konrad Adenauer“ ist mit Platz 7 im Passagieraufkommen und Platz 3 im Frachtaufkommen (971.000 Tonnen im Jahr 2022) einer der wichtigsten Großflughäfen Deutschlands. Eine Besonderheit des Flughafens ist die Tatsache, dass er rund um die Uhr, d.h. auch zur Nachtzeit angeflogen werden kann. Die Folgen auf den Arbeitsalltag der Kolleginnen und Kollegen sind erheblich, so wird in mehreren Sachgebieten Schichtdienst geleistet. Auch das massiv angestiegene Abfertigungsvolumen sorgt für große Belastungen. In den Gesprächen ging es darum, wie unter diesen Rahmenbedingungen die Attraktivität der Dienststellen dennoch gesteigert werden kann. Für den BDZ teilgenommen haben Thomas Liebel (Bundesvorsitzender), Michael May (BV-Vorsitzender Köln, öPR und BPR), Andrea May (öPR-Vorsitzende), Thorsten Leeser (Bezirkspersonalrat und stellv. öPR-Vorsitzender), Enrico Bono (öPR), Selina Loevenich (ÖJAV), Tom Effertz (ÖJAV) und Felix Schirner (Pressesprecher).

Zöllner/-innen wollen abfertigen, nicht in der Schlange stehen 

Im vergangenen Jahr wurden am Flughafen Köln/Bonn ca. 3,5 Mrd. € Einfuhrabgaben erhoben. Im Zeitraum der letzten fünf Jahre hat sich das Abfertigungsvolumen, gemessen an der Zahl der Zollanmeldungen, die auf knapp 20 Millionen angestiegen sind, verdreifacht. Um dieses Volumen zu stemmen und einen schnellen Abfertigungsprozess zu gewährleisten – die Liegezeit einer Zollanmeldung liegt in über 99% der Fälle unter zwei Stunden – arbeiten etwas unter 300 Beschäftigte am dortigen Zollamt in vier Abfertigungsgruppen rund um die Uhr im Schichtbetrieb.

Bedauerlicherweise sind erhebliche personelle Fehlbestände und eine ungleichmäßige Altersstruktur zu verzeichnen, die eine Steigerung der Attraktivität der Dienststelle erforderlich machen würden. Der Raum Köln/Bonn ist bereits von einer hohen Dichte an Behörden geprägt, die um Nachwuchskräfte werben. Die Art der Tätigkeitsverrichtung kann monoton sein, was auch an mangelnden technischen Voraussetzungen liegt. Dem Zollamt ist mit insg. 22 unterstützenden Hauptzollämtern (HZÄ) der größte Gruppenverband im Rahmen des sog. Abfertigungspools zugewiesen, in dem einzelne Arbeitspakete von Zollanmeldungen durch andere HZÄ übernommen werden. Aufgrund einer bundesweit uneinheitlichen Abfertigungspraxis sah sich das Flughafen-Zollamt in Köln lange mit hohem Koordinations- und Abstimmungsaufwand konfrontiert. Denn das Programm ATLAS ist schlicht nicht für die Steuerung und Arbeitszuweisung großer Datenmengen ausgelegt. Im Detail schilderten die Kollegen/-innen vor Ort, wie sie mit Behelfslösungen die Probleme der manuellen Filterung, Auswertung und Dokumentation der zugewiesenen Anmeldungen bewältigen mussten. Die Dringlichkeit der Schaffung technischer Rahmenbedingungen, insb. der Zugriff auf Echtzeitdaten, war seit Beginn an die Direktion V der Generalzolldirektion (GZD) kommuniziert worden. Leider mangele es oft am Verständnis für die Ortsebene und an der Bereitschaft, unterbreitete Vorschläge ernst zu nehmen.

Wenig hilfreich ist dabei auch die Lage des Zollamts im Sicherheitsbereich des Flughafens, der den Zutritt zur Dienststelle einschränkt. Aktuell sind die verbeamteten Beschäftigten noch davon freigestellt, in der Sicherheitsschleuse durchsucht zu werden. Geplante Regelungen der Durchführungsbestimmungen zum Nationalen Luftsicherheitsprogramm sehen jedoch nur noch eine Freistellung für waffentragende Vollzugsbeamtinnen und –beamte vor. Das hätte zur Folge, dass die Beschäftigten am Zollamt sich nicht nur einem langwierigen Prozedere der Durchsuchung unterziehen, sondern auch weiteren Zeitverlust auf dem Weg zum Arbeitsplatz in Kauf nehmen müssten, zu dem sie schon jetzt nur per fest getakteten Busshuttles gelangen. Tarifbeschäftigte betrifft dies schon heute.

Es erscheint skurril, wenn Beamtinnen und Beamten, die selbst Teil der Sicherheitsbehörden sind, der Zugang zu ihrer eigenen Dienststelle erschwert wird. Zöllnerinnen und Zöllner wollen abfertigen, nicht in der Warteschlange stehen und sie werden sicherlich auch keine Flugzeuge entführen! Aufgrund des generell schlechten Zustandes der Liegenschaft bestehen Hoffnungen in der Neuunterbringung in einem Behördenhaus außerhalb des Sicherheitsbereiches. Dessen Errichtung ist seit 2020 mit der Direktion I der GZD im Gespräch, wird bislang jedoch aufgrund angeblich negativer Wirtschaftlichkeitsberechnung abgelehnt.

Aktenstapel lähmen Einnahmeverwaltung 

Des Weiteren fand ein Austausch mit den Sachgebieten B Abgabenerhebung und D Prüfungsdienst am HZA Köln statt, deren Tätigkeiten ebenfalls stark durch den Flughafen, aber auch durch verschiedene Großunternehmen im Zuständigkeitsbereich geprägt sind. Als zweitgrößtes HZA Deutschlands ist Köln derzeit stark mit der Einarbeitung neuer Anwärterinnen und Anwärter beschäftigt, was die aktiven Kollegen/-innen angesichts heute schon unterbesetzter Abteilungen stark belastet. Das Ergebnis äußert sich in nicht durchgeführten Betriebsprüfungen, Rückständen im AEO-Monitoring von Bewilligungen oder nicht angefassten Anträgen, so beispielsweise im Fachgebiet Nacherhebung, Erstattung, Erlass.

Helfen würde es, wenn Daten, die aus internen Datenbank der Wirtschaftsbeteiligten stammen, beim Zoll nicht wieder in Papierform verarbeitet werden müssten. „Täglich holen wir Kisten voller Post ab“, schilderte eine Kollegin. Die Papierstapel beinhalten größtenteils ausgefüllte Formulare, die erneut abgetippt werden müssen, da die Unternehmen Anträge nicht störungsfrei über das Zollportal einreichen können. Im Fachgebiet Verbrauchsteuern werden am HZA Köln jährlich 700 Mio. € erhoben. Wie der BDZ bereits zum Dienststellenbesuch in Ulm berichtete, bereitet u.a. das Fachverfahren MoeVe Kopfzerbrechen. Dieses sei langsam und einmal begonnene, aber unterbrochene Vorgänge würden oft „im Nirvana verschwinden“, so die Kölner Kolleg/-innen. Infolge der jüngsten Haushaltsbeschlüsse würde das Bundesfinanzministerium zudem mit einer Vervierfachung der Entlastungsanträge auf eine Zahl von bundesweit 600.000 rechnen. Wenn diese als Papierakten auf den Schreibtischen der Zöllnerinnen und Zöllner laden, kann von Bürokratieabbau und Digitalisierung keine Rede sein!

Die Beschäftigten im Prüfungsdienst bemängelten ebenfalls die IT-Ausstattung, z.B. fehlende SINA-Notebooks, und sahen ihren Bereich von der Verwaltungsspitze vernachlässigt. Bis zum letzten Jahr war der Prüfungsdienst nicht einmal im Zielkatalog der Zollverwaltung abgebildet. In Köln sind rund ein Viertel der Stellen unbesetzt. Anhand des Beispiels eines Mineralölkonzerns wurde deutlich, dass jahrelange Erfahrung in dem Sachgebiet nötig ist, bevor große Unternehmen ordentlich geprüft werden können. Hier mangele es an Rückendeckung für die Zoll-Prüfer, die oft als Einzelkämpfer den Rechtsabteilungen und Geschäftsführungen der Firmen gegenübersitzen. Dabei sei die Tätigkeit nie langweilig, ermögliche eigenständiges Arbeiten und bringe täglich Neues. Dies müsse gegenüber Nachwuchskräften viel mehr herausgestellt werden, meinten die Kollegen/-innen.

Auch dem Zollamt Bonn konnte ein Besuch abgestattet werden. Hier herrscht ein ähnliches hohes Arbeitsaufkommen, das bei teils mangelhafter Ausstattung bewältigt werden muss. Eine kaputte Telefonanlage, die sogar Probleme macht, das eigene HZA anzurufen, ist nur ein Beispiel. Die vom BDZ befürwortete Softphone-Lösung wäre hier ein Ansatz. Für wenig Begeisterung sorgt im Zollamt die von Bürgerinnen und Bürgern nutzbare Internet-Zollanmeldung bei Paketabholungen über einem Warenwert von 150 €, da diese für Laien nur schwer verständlich ist und häufig zu Mehrarbeit für die Bediensteten führt. Ein Tool, das den Bürgern interaktiv Fragen zu ihrer Warensendung stellt und die benötigten Angaben ggf. mit Hilfe von KI selbst vervollständigt, wäre sinnvoller. Zum Stichwort Bürokratieabbau wurde uns das skurrile Beispiel des sog. Nullbescheids genannt: Dieser wird im Grunde nur geschrieben, um dem Beteiligten zu bestätigen, dass der Zoll keine Einnahmen hat. Das kann der Fall sein, wenn die Einfuhrumsatzsteuer bei Waren mit geringem Wert über das IOSS-Verfahren nicht erhoben wird, dies über die Registriernummer in ATLAS hinterlegt und die Prüfung der Gültigkeit erfolgt ist. Dennoch muss der Bescheid ausgestellt werden.

All dies zeigt, dass es sicher nicht an den Beschäftigten liegen kann, wenn es bei Bürokratieabbau und Digitalisierung nicht vorangeht. Es liegt vielmehr an Politik und Verwaltungsspitze, die diesen Themen zu wenig Priorität einräumen.

BDZ nimmt Eindrücke für Personalratsarbeit mit

Eine Besprechung mit der Leitung und den Kollegen/-innen des Sachgebiets C am Flughafen Köln rundete den Besuch ab. Dabei konnte Vieles von dem, was der BDZ flächendeckend zu hören bekommt, bestätigt werden: das Rätselraten über „Basisermittlungen“, immer höhere Aufgriffszahlen v.a. von Rauschgift, Mängel bei der Ausrüstung der Einheiten.

Der BDZ nimmt nach zwei vollgepackten Tagen viele Eindrücke mit, die es nun gilt, in den zuständigen und von uns geführten Personalvertretungen aufzuarbeiten und Lösungsansätze zu erarbeiten. Wir wollen nicht nur zuhören, sondern uns auch kümmern, damit es zu konkreten Verbesserungen für die Beschäftigten kommt.

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