BDZ vor Ort beim Hauptzollamt Ulm

Engagierte Beschäftigte kämpfen mit IT und Personalausstattung

Mit frischen Kräften stellen sich die vielen Kolleginnen und Kollegen an den Hauptzollämtern den Herausforderungen im neuen Jahr. Vielerorts bestehen die Baustellen nicht erst seit gestern. Dies zeigte exemplarisch ein Dienststellenbesuch der BDZ-Hauptpersonalrätin Astrid Haase in Württemberg. Die qualitativ anspruchsvollen Tätigkeiten verdichten sich, während bei den Rahmenbedingungen noch viel Luft nach oben ist.

04. Januar 2024
  • Praktische Einblicke in die tägliche Arbeit für die Vertreter/-innen des BDZ, hier vor dem HZA (von links): Britta Binder (ÖPR Ulm, stellv. Vors. BV Württemberg), Astrid Haase (HPR, stellv. Vors. BV Westfalen) und Sven Hannuschka (Vors. BV Württemberg)

Nach der gemeinsamen Teilnahme bei der Personalversammlung des BWZ in Sigmaringen war Astrid Haase (Berichterstatterin im BDZ-geführten Hauptpersonalrat beim Bundesministerium der Finanzen und stellv. Vorsitzendes BV Westfalen) der Einladung von Sven Hannuschka (Vorsitzender öPR HZA Ulm, Vorsitzender BV Württemberg) gefolgt, um das Zollamt Ulm-Donautal und das Hauptzollamt Ulm zu besuchen. Dort hat sie sich mit den Beschäftigten der Sachgebiete B und F sowie der Zollämter ausgetauscht. Nach den Gesprächen brachte Haase ihre Anerkennung und Bewunderung zum Ausdruck. Trotz vielschichtiger Problemlagen und Hindernisse, über die wir nachfolgend berichten, verrichten die Kolleginnen und Kollegen tagtäglich motiviert ihre für die Zollverwaltung so wichtige und oft zu wenig wertgeschätzte Arbeit.

Hochwertige Arbeit der Zollämter im komplexen Außenwirtschaftsverkehr

Am Zollamt Ulm-Donautal informierte sich Astrid Haase über aktuelle Abfertigungsschwerpunkte, insbesondere im Bereich des Außenwirtschaftsrechts. Neben weiteren Ausfuhrbeschränkungen wird die Arbeit stark durch das Russland-Embargo beeinflusst, dessen Bestimmungen der Zoll durchsetzt. Das Zollamt Ulm-Donautal hat verschiedene Rüstungsunternehmen in seinem Bezirk und ist deshalb nicht nur mit den allgemeinen Aufgaben eines Zollamts, sondern auch mit dem besonderen Zollrecht als weitere Kernaufgabe der Zollverwaltung intensiv befasst. Die Verbote und Beschränkungen gegenüber Russland sind infolge des Krieges in der Ukraine weit gefasst und werden infolge von Sanktionsmaßnahmen laufend aktuell gehalten. Anhand der detaillierten Beschreibung der Zollverwaltung – hier nachzulesen – wird ersichtlich, wie folgenschwer die Maßnahmen des Länderembargos u.a. für den Güterverkehr sind.

Darüber hinaus konnte sich Haase davon überzeugen, dass die aktuellen Unterstützungsleistungen im Abfertigungspool der Zollämter durch die motivierten Kollegen gut gemeistert werden können. Aus Sicht des BDZ gibt es jedoch weitergehende Handlungserfordernisse, um die Qualität der Unterstützungsleistungen sicherzustellen und insbesondere die betroffenen Beschäftigten durch echte Maßnahmen der Personalentwicklung mitzunehmen. Über die Hintergründe dazu hatten wir im November berichtet. Im Ergebnis muss die Arbeit in der Zollabfertigung dringend attraktiver gestaltet werden. Andernfalls führt die gestiegene Personalfluktuation durch erhöhte Ruhestandsabgänge und fehlende Anreize zu erheblichen personellen Engpässen bei den Zollämtern.

Personalbedarfsberechnungen schwächen zentrale Straf- und Bußgeldstellen nachhaltig

In einem offenen, vertrauensvollen und langen Gespräch mit Vertretern des Fachgebiets 2 der Straf- und Bußgeldstelle Ulm offenbarte sich ein ernstzunehmendes Problem, welches nicht erst seit gestern besteht. Seit Jahren klagen viele der zentralen Straf- und Bußgeldstellen der Republik über eine angespannte Personalsituation. Das geänderte Arbeitsaufkommen und der Ansatz der mittleren Bearbeitungszeiten führte vielerorts zu einem verringerten anerkannten Personalbedarf und in der Folge zu immer weniger Kolleginnen und Kollegen, die die vorhandene Arbeit und den gesetzlichen Auftrag der Zollverwaltung erledigen.

Die Ursachen dafür sind vielschichtig. Einerseits bleiben bei den Zeitansätzen der mittleren Bearbeitungszeiten gerade immer wiederkehrende zeitaufwändige Tätigkeiten im Zusammenhang mit Großverfahren unberücksichtigt. Zudem stellen die mittleren Bearbeitungszeiten Durchschnittszeiten zur Erledigung der Vorgänge dar. Aufgrund von seit Jahren ungeschlossenen rechtlichen Ahndungslücken im Zollrechtsbereich sowie der ergangenen Rechtsprechung im Zusammenhang mit der Kraftfahrzeugsteuer sind in den letzten Jahren allerdings viele Kleinfälle weggefallen. Dadurch passen die ursprünglichen Zeitansätze zur Fallbearbeitung nun generell nicht mehr, diese sind für die Komplexität der aktuellen Fälle deutlich zu gering bemessen. Insbesondere umfangreiche Großverfahren können aus dem hinterlegten Zeitansatz nicht mehr im Geringsten bestritten werden. Dadurch schaffen sich die StraBu-Stellen nun sukzessive ab, da ihnen eine Erwirtschaftung des tatsächlichen Personalbedarfes nicht mehr möglich ist. Hier bedarf es dringend einer Überarbeitung der zur Personalbedarfsberechnung angewandten Zeitansätze, damit wieder ausreichend Kolleginnen und Kollegen mit genügend Zeit zur Ermittlung von Strafsachen und Zuwiderhandlungen zur Verfügung stehen. Weiterhin müssen die zwischenzeitlich äußerst umfangreichen und sehr zeitaufwändigen steuerrechtlichen Ermittlungen mit ihren durch den Unionszollkodex (UZK) bedingten Änderungen in den mittleren Bearbeitungszeiten ausreichende Berücksichtigung finden. Zudem sind auch die Anlern- und Einarbeitungszeiten für Nachwuchskräfte, die in ihren Erst-/ und Zweitverwendungen oftmals in den StraBu-Stellen zum Einsatz kommen, angemessen in die Berechnungen einzubeziehen, denn dadurch darf die ohnehin schon knapp bemessene Personalressource nicht noch zusätzlich belastet werden.

Auf den Prüfstand müssen in diesem Zusammenhang auch die neben den Ermittlungen zu erledigenden zusätzlichen Aufgaben. Die ressourcenfressende Nutzung der fachlich hochspezialisierten Beschäftigten als Erfassungskräfte für das Zollfahndungsinformationssystem INZOLL oder die erforderlichen Tätigkeiten im Zusammenhang mit Zahlungsüberwachung oder Buchungstätigkeiten bei Zahlungseingängen im Rahmen von Gesamtschuldverhältnissen bedürfen eine umgehende Geschäftsprozessoptimierung und einer zeitgemäßen Lösung im Wege der Digitalisierung.

Die Arbeitsbedingungen bei den StraBu-Stellen belasten viele Kolleginnen und Kollegen sehr. Vielerorts sind hohe Ausfallzeiten und Abwanderungstendenzen deutlich spürbar. Hier muss die Zollverwaltung dringend gegensteuern. Die bereits laufende Abschichtung der Basisermittlungen vom Zollfahndungsdienst auf die Sachgebiete C und F werden zu einer weiteren Arbeitsverdichtung führen. Wenn hier nicht schnellstens Gegenmaßnahmen eingeleitet werden, besteht die Gefahr, dass unsere Kolleginnen und Kollegen und mit ihnen die Erledigung dieses wichtigen gesetzlichen Auftrags der Zollverwaltung, zusammenbrechen. 

Massive IT-Probleme im Maschinenraum der Zollverwaltung

MoeVe, Prüf, ITKraftST – nur drei der zahlreichen IT-Baustellen, von denen die Kollegen aus den Fachgebieten Zoll, Verbrauchsteuer und Kraftfahrzeugsteuer berichteten. Hier funktioniert eine Schnittstelle nicht, da werden Daten nicht oder nur fehlerhaft übertragen, teilweise verschwinden angeordnete Maßnahmen im System, von langen Ladezeiten ganz zu schweigen. Durch Ausfälle und Probleme in verschiedenen IT-Systemen werden die Kolleginnen und Kollegen, die sich mit der Kerntätigkeit der Zollverwaltung – der Abgabenerhebung – beschäftigen, regelmäßig in ihrer eigentlichen Tätigkeit ausgebremst. Und läuft das System wieder, kommt es nicht selten vor, dass lange Excellisten abgearbeitet werden müssen, um Vorgänge manuell zu bereinigen. Auch MoeVe tut sich schwer mit einem stabilen Flug. Aus Sicht der an der Pilotierung beteiligten Kolleginnen und Kollegen, wurden beschriebene Prozesse so nicht umgesetzt, was die tagtägliche Arbeit erschwert und stellenweise verkompliziert. Von Personalengpässen ganz zu schweigen. Auch im Sachgebiet B leisten Nachwuchskräfte ihre Zweitverwendung ab. Diese Kolleginnen und Kollegen sind zwar eine temporäre Unterstützung, es braucht aber Stammpersonal um die vielschichtigen Aufgaben der Abgabenerhebung zu meistern. Denn EU-Vorgaben erfordern hier genaue Prüfungen, im Innen- wie auch im Außendienst. Mit den aktuell vorhandenen Beschäftigten sind die vorgegebenen Quoten kaum zu machen.

Die Beschäftigten der Kfz-Steuer blicken ungewiss der Zukunft entgegen, sollen Sie doch – geht es nach der Controlling-Stelle Stütz-Zoll und deren OrgUntersuchung – mittlere Bearbeitungszeiten bekommen. Wenngleich diese erstmal nach hinten gestellt wurden. Jedoch zeichnen sich jetzt schon Probleme ab, da die Erfassung im IT-Verfahren KraftSt keine so genaue Differenzierung zulässt, wie es notwendig wäre um die Sachverhalte in realitätsnahen Bearbeitungszeiten abzubilden. Gerade mit Blick auf die Entwicklung mit den mittleren Bearbeitungszeiten der Straf- und Bußgeldstellen hoffen die Kolleginnen und Kollegen auf eine faire Abbildung der Geschäftsvorfälle, blicken allerdings sorgenvoll in die ungewisse Zukunft.

Aus Sicht des BDZ gibt es auch bei den Sachgebieten B weitergehende Handlungserfordernisse, um die Arbeit im „Maschinenraum der Zollverwaltung“ dringend attraktiver zu gestalten. Eine Überprüfung der Gewährung der Bereichszulage wäre hierzu ein erster Schritt, sind doch die Kolleginnen und Kollegen der Sachgebiete B ebenfalls in Unternehmen unterwegs, haben engen Kontakt mit Beteiligten und betreuen die Kontaktstellen der Kfz-Steuer.

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