Für eine familienfreundliche Bundesfinanzverwaltung

Vom 28. bis 30. April 2016 fand in Königswinter die Jahrestagung des Ständigen Ausschusses Frauen statt. Die Teilnehmerinnen nutzten die Gelegenheit zum bezirksverbandsübergreifenden Gedanken- und Erfahrungsaustausch und zur gemeinsamen Suche nach Lösungsmöglichkeiten für vor Ort bestehende Probleme. Schwerpunktthemen der Jahrestagung waren neben der aktuellen gewerkschaftspolitischen Situation wie bei den Abordnungen zur Bundespolizei und zum Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) vor allem die Förderung der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf innerhalb der Bundesfinanzverwaltung. 

02. Juni 2016

 

Die aktuellen gewerkschaftlichen Entwicklungen prägten die zweitägige Sitzung: Neben dem Bericht der Ausschussvorsitzenden Gabriela Raddatz zur Agenda der dbb bundesfrauenvertretung und dem stellvertretenden Bundesvorsitzenden Thomas Liebel zur personellen Ausstattung des mittleren und gehobenen Zolldienstes, stand die Bewältigung der Flüchtlingskrise auf frauenpolitischer Sicht im Mittelpunkt der Debatte. In der Vergangenheit hatten sich Berichte abgeordneter Kolleginnen und Kollegen zur Bundespolizei und zum Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) über problematische Situationen am Einsatzort gehäuft. Die besonderen Herausforderungen beim Umgang mit der Flüchtlingssituation insbesondere für die weiblichen Beschäftigten der Zollverwaltung etwa, wie man Kolleginnen Hilfe anbietet und sie bei Schwierigkeiten wirksam unterstützen will, wurden vom Ständigen Ausschuss erörtert. Ferner wurde die Einrichtung der Beschwerdestelle nach Paragraf 13 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes thematisiert. In einigen Dienststellen sind die Informationen über die Besetzung der Beschwerdestelle offenbar ausbaufähig.

Vereinbarkeit von Familie und Beruf stärker fördern
 

Ein wichtiges Kernthema für den Ständigen Ausschuss bleibt die Förderung der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf innerhalb der Bundesfinanzverwaltung. In den letzten Jahren gab es auf diesem Gebiet große Fortschritte. Dennoch will sich das Gremium auch weiterhin beharrlich für diesen Bereich einsetzen.

Um eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu ermöglichen, haben viele Dienststellen ein Eltern-Kind-Büro eingerichtet. Diese Büros werden trotz unterschiedlicher Nutzung immer beliebter. Die gelegentliche Mitnahme des Kindes zur Arbeit wird von den Eltern bei Streiks in der Kita, einer kurzfristigen Absage der Tagesmutter oder an Brückentagen genutzt. Da es oftmals schwer ist, kurzfristige Betreuung zu finden, sind Alternativen wie Eltern-Kind-Büros sowohl für die Beschäftigten als auch für die Verwaltung von Vorteil.

Die flächendeckende Einführung von gleitender Arbeitszeit ohne Kernzeiten stellen einen weiteren Baustein für die bessere Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf dar. Mit Blick auf die vielfältigen Aufgaben besonders weiblicher Beschäftigter bei der Betreuung von Kindern und/oder pflegebedürftiger Eltern fordert der Ausschuss, dass der BDZ sich auch weiterhin gemeinsam mit den dbb-Bundesbeamtengewerkschaften für eine Arbeitszeitverkürzung mit dem Ziel der Einführung einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 39 Stunden auch für Beamtinnen und Beamten des Bundes einsetzt.

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