Diplomierung nach Ausbildungsaufstieg
Auf Anregung der BDZ-Fraktion der Haupt-Jugend- und Auszubildendenvertretung wurde mit Erlass vom 2. Juni 2016 durch das Bundesministerium der Finanzen geregelt, dass ab sofort ALLE Ausbildungsaufsteiger/- innen den akademischen Grad nach erfolgreich abgelegter Laufbahnprüfung verliehen bekommen.
Bisher haben Ausbildungsaufsteiger/- innen ohne Hochschulreife nach bestandener Laufbahnprüfung des gehobenen Zolldienstes kein Diplom als akademischen Grad verliehen bekommen, sondern nur einen dem Diplom gleichgestellten, innerhalb der Verwaltung anerkannten Status. Dabei spielt es auch keine Rolle, bei welcher Behörde die Ausbildung im mittleren Dienst absolviert wurde. Dies wurde mit dem Erlass vom 17. Juni 2016 nochmals konkret klargestellt.
Hintergrund der Initiative und letztendlich der jetzigen Umsetzung ist, dass als Grundvoraussetzung nach der Diplomierungsordnung neben der zum Hochschulstudium berechtigten Schulbildung auch ein gleichwertig anerkannter Bildungsstand gilt. Solch ein gleichwertig anerkannter Bildungsstand liegt vor, sobald eine mindestens zweijährige Berufsausbildung abgeschlossen wurde und danach für mindestens drei Jahre diese erlernte berufliche Tätigkeit ausgeführt worden ist. Nachdem diese Voraussetzung bei den Aufstiegsbeamtinnen und -beamten in der Regel immer vorliegt, wird somit in Zukunft auch ihnen bei bestandener Laufbahnprüfung das Diplom als akademischen Grad verliehen.
Bereits für den bevorstehenden Abschlussjahrgang 2016 wird diese neue Regelung umgesetzt.
Das ist ein großer Erfolg und ein wichtiger Schritt zur Gleichbehandlung aller Studierenden an der Fachhochschule des Bundes.
Herzlichen Glückwunsch an alle zukünftigen Diplom-Finanzwirte/- innen!